Welcher maximale Faktor RA für Klage/Gerichtsverfahren Unterhalt

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher maximale Faktor RA für Klage/Gerichtsverfahren Unterhalt

Hallo,
Ich habe nächste ein Gerichtsverfahren wegen Unterhaltsklage durch Ex-Frau, bzw. befinden wir uns 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres.
Ihr ist der Unterhalt für sich und beide Kinder nicht genug, alles trifft pünktlich zum 1. jedes Monats ein, hat sich außergerichtlich nicht einigen wollen und zeigte keine Reaktion, dann kam die Klage.
Meine Anwältin hatte bisher großen Aufwand damit und es hat außergerichtlich für mich viel gekostet in 3 Streitwerten (Frau, 2 Kinder). Jetzt kommt die Unterhaltsklage vor Gericht und dann bin ich leer geräumt. Und wenn ich verliere soll ich auch noch den gegnerischen Zahlen? Dann bin ich mehr als tot.

Zur Frage: Welchen maximalen Faktor darf eine Rechtsanwältin ansetzen für einen Gerichtstermin. Termin und Verfahrensgebühr ist ja fix. Aber was ist der anderen Gebühr,darf der RA 2,5 Faktor nehmen wegen höherer Anstrengung?

-- Editiert von User am 28. Januar 2023 06:26

-- Editiert von User am 28. Januar 2023 06:27

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Hier könnte die Anwältin eventuell die hälftige außergerichtliche Gebühr in Abzug bringen. Zur Verfahrengebühr kommt noch Terminsgebühr, bei Einigung eine Einigungsgebühr, dazu Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Aber was ist der anderen Gebühr,darf der RA 2,5 Faktor nehmen wegen höherer Anstrengung?

Je nach "Anstrengung" darf sie auch die Maximalgebühr nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

wenn Du Dir das Verfahren nicht leisten kannst, dann solltest Du mal über VKH nachdenken und schnellstmöglich beantragen. Wenn Du jetzt schon regelmäßig Unterhalt für 2 Kinder und Ex-Frau zahlst, dann wird das alles bei der VKH berücksichtigt. Auch andere Verbindlichkeiten (Warmmiete, Wasser, Abwasser, Kredite, Rentenversicherungen usw. ) werden berücksichtigt. Dann hast Du noch ca. 500€ Pauschal Freibetrag für den Eigenunterhalt sowie ca. 200€ Erwerbstätigkeitenbonus. Wenn Du alles zusammen rechnest und dann der Betrag höher ist als Deine Einnahmen, bekommst Du sogar VKH ohne Ratenzahlung.

Sirko

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#4
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sirko1975):
wenn Du Dir das Verfahren nicht leisten kannst


Dieses schon, aber dann nicht mehr, dann hab ich nur noch 2000 Euro., dann ist fast leergeräumg

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#5
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

hast Du 2.000€ noch als Vermögen oder hast Du monatlich 2.000€ noch zur Verfügung?

Wenn Du monatlich 2.000€ zur Verfügung hast, dann wird Dir keine VKH bewilligt, aber wenn es Vermögen ist, dann vermutlich schon. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber 5.000€ Vermögen werden von der VKH nicht angefasst.

Sirko

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#6
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sirko1975):
hast Du 2.000€ noch als Vermögen oder hast Du monatlich 2.000€ noch zur Verfügung?


Nach dem Gerichtsverfahren noch 2000 übrig. Monatlich 100 Euro bleibt nur übrig am Ende komplett von allem

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#7
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle VKH beantragen! Mehr als ablehnen oder Ratenzahlung anbieten können sie es nicht...

Sirko

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