Einkommenssteuer Nebenerwerb

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Matthias321
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Nebenerwerb

Hallo zusammen,
ich habe seit 01.01.2023 ein Nebenerwerb gestartet wo ich einen Gewinn von ca. 16000 € im Jahr haben werde.
Mit meiner Frau habe ich ein Jahreseinkommen von ca. 80.000 € Netto. Wir sind beide zusammenveranlagt und der Steuerklasse 4.
Mit was für einer Einkommenssteuer muss ich am Jahresende ungefähr rechnen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
Schöne Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 29. Januar 2023 13:52

-- Thema wurde verschoben am 29. Januar 2023 13:52

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

bei den genannten Einkommen komme ich auf einen Grenzsteuerssatz von ca. 35%.

Das bedeutet, dass für die zusätzlichen 16.000 Euro etwa 5.600 Euro Steuern zu entrichten sein werden.

Stefan

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#2
 Von 
Matthias321
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matthias321
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aber auch richtig, da die beiden Gehälter von meiner Frau und mir für die Berechnung zusammengefasst werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

natürlich, bis auf wenige Ausnahmefälle ist die Zusammenveranlagung günstiger.

Aufgrund der Fragestellung vermute ich, dass bisher keine Einkommensteuererklärungen abgegeben wurden. Ist das richtig?

Stefan

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#5
 Von 
Matthias321
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da ich ja das Nebenerwerb erst seit 01.01.2023 besitze.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ok, hatte ich ja auch vermutet.

Ab 2023 seid ihr erklärungspflichtig, und mach' dich auf eine Vorauszahlung gefasst (die kommt dann oft gleich für mehrere Quartale auf einmal, dafür sollte man Geld zurücklegen).

Und ich würde auch für 2022 zu einer Steuererklärung raten, ich möchte fast wetten, dass es eine Erstattung gibt (Steuerklasse 4 trifft nur genau wenn beide Ehepartner ein identisches Einkommen haben, in allen anderen Fällen ist die Lohnsteuer zu hoch).

Stefan

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#7
 Von 
Matthias321
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ne Frage,

wenn ich ungefähr einmal im Monat zu verschieden Onlineseminare oder Messen fahre kann ich dieses ja mit 0.30 € steuerlich geltend machen. Dieses werde ich Anhand einer Excel-Tabelle mit den jeweiligen Kilometern dokumentieren. Benötige ich dazu noch einen anderen Nachweis oder reicht dieses aus?

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

eigentlich sollte eine glaubhafte Aufstellung ausreichen.

Da du aber nicht für die Vergangenheit sondern für die Zukunft fragst würde ich doch raten, ein paar Belege aufzuheben. Beispielsweise können das Teilnahmebestätigungen, Eintrittskarten, Fahrkarten oder Tankquittungen sein.

Stefan

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Warum man zu Onlineseminaren mit einem Auto fahren muss, solltest natürlich näher erläutern.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
bei den genannten Einkommen komme ich auf einen Grenzsteuerssatz von ca. 35%.


Die 80.000€ sind das Nettoeinkommen, nicht das zu versteuernde Einkommen. Ich würde daher mit einem Steuersatz von ca. 40% rechnen.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum man zu Onlineseminaren mit einem Auto fahren muss, solltest natürlich näher erläutern.
Oh ja, war mir gar nicht aufgefallen.

Zitat:
Die 80.000€ sind das Nettoeinkommen, nicht das zu versteuernde Einkommen.
Ja und? Es ist ja nicht das Brutto. Grob entspricht Netto doch dem zu versteuernden Einkommen.

Ich hatte 88.000 (80.000 plus die Hälfte des Zusatzeinkommens) in einen Steuersatzrechner eingegeben, und da kam ein Grenzsteuersatz von 35% raus.

Stefan

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Grob entspricht Netto doch dem zu versteuernden Einkommen.


Man muss noch die Steuer hinzurechnen um näherungsweise auf das zu versteuernde Einkommen zu kommen. Dann landet man mit der Hälfte des Zusatzeinkommens eher bei einem zvE von 112.000€.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man muss noch die Steuer hinzurechnen um näherungsweise auf das zu versteuernde Einkommen zu kommen.
OK, da hast du recht.

Dann kommt man auf einen Grenzsteuersatz von ca. 38%, und einer zusätzlichen Steuer von etwa 6100 Euro (was bei einer groben Rechnung aber noch in der Toleranz ist).
Deine 40% sind aber dann ebenso passend. :cheers:

Stefan

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Und damit sind wir möglicherweise schon in Bereichen, wo es sich doch wieder lohnt über eine Getrenntveranlagung nachzudenken.

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und damit sind wir möglicherweise schon in Bereichen, wo es sich doch wieder lohnt über eine Getrenntveranlagung nachzudenken.
Warum?

Bisher ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass Einzelveranlagungen besser sind.
Im Gegenteil deuten die zusätzlichen 16.000 Euro auf nur einer Seite eher auf deutlich unterschiedliche Einkommen, und gerade dann lohnt sich die Zusammenveranlagung.

Die Höhe des Einkommens bzw. des Steuersatzes hat damit übrigens gar nichts zu tun, selbst Millionäre fahren mit dem Splittingtarif in der Regel besser (erst wenn beide Ehepartner auch alleine bei dem identischen Steuersatz landen würden gäbe es keinen Unterschied).
Die häufigsten Gründe bei denen eine Einzelveranlagung besser sein kann sind Lohnersatzleistungen (Progressionsvorbehalt) und Abfindungen (Fünftelungsregelung); und selbst da ist es eher eine Ausnbahme, man muss es immer durchrechnen (auch Profis täuschen sich da häufig bei einer reinen Abschätzung).

Noch eine Anmerkung: Es ist eine Milchmädchenrechnung, dass bei einem Einkommen unter dem Grundfreibetrag die Einzelveranlagung besser wäre. Natürlich hätte dieser Ehepartner dann Null Steuern, der andere müsste im Gegenzug aber mehr zahlen, und zwar mehr als der eine gespart hat.

Stefan

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#16
 Von 
Matthias321
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen bzw. hilfreichen Antworten.
Ich habe nochmal eine Frage zum Thema Fahrtkosten.
Muss ich die betrieblichen Fahrten mit meinen privaten PKW monatlich oder einmal im Jahr meinen Steuerberater übermitteln?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von Matthias321):
Muss ich die betrieblichen Fahrten mit meinen privaten PKW monatlich oder einmal im Jahr meinen Steuerberater übermitteln?

Grundsätzlich reicht es jährlich beim Jahresabschluss.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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