Hallo,
1.
Mieter hat den PVC Boden vom VORMIETER übernommen und zieht nun aus. Der Vermieter hat gesagt der Boden muss raus weil vom Vermieter selber neuer Boden verlegt wird.
Alles gut wird gemacht natürlich, nun wurde der Boden entfernt mit einer Maschine da er komplett verklebt ist. Der Boden drunter klebt natürlich. Kann der Vermieter verlangen das er nicht noch etwas klebt bei einer besenreinen übergabe, wobei deruer Boden verlegt wird?
2. Eine Wand ist rot und wird nun Weiß natürlich gestrichen. Darf der Vermieter nun Stress machen, weil man sieht das die eine Wand in einem anderen weiß Ton ist wie der Rest des Raumes?
Auszug Boden entfernen, streichen
Fragen zur Miete?
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Zitat2. Eine Wand ist rot und wird nun Weiß natürlich gestrichen. Darf der Vermieter nun Stress machen, weil man sieht das die eine Wand in einem anderen weiß Ton ist wie der Rest des Raumes? :
Ja.
Zitat1. :
Mieter hat den PVC Boden vom VORMIETER übernommen und zieht nun aus. Der Vermieter hat gesagt der Boden muss raus weil vom Vermieter selber neuer Boden verlegt wird.
Alles gut wird gemacht natürlich, nun wurde der Boden entfernt mit einer Maschine da er komplett verklebt ist. Der Boden drunter klebt natürlich. Kann der Vermieter verlangen das er nicht noch etwas klebt bei einer besenreinen übergabe, wobei deruer Boden verlegt wird?
Kommt auf den Boden an, der rein soll. Vermutlich ja.
Es kommt darauf an, wie die Wohnung damals an den Mieter übergeben wurde, wielange gemietet wurde und ob die Schönheitsreparaturenvereinbarungen wirksam sind.ZitatEine Wand ist rot und wird nun Weiß natürlich gestrichen. Darf der Vermieter nun Stress machen, weil man sieht das die eine Wand in einem anderen weiß Ton ist wie der Rest des Raumes? :
Bei wirksamen Vereinbarungen und wenn die Wohnung einheitlich weiß renoviert an den Mieter übergeben wurde, dann muss sich die Wohnung in einem Zustand befinden, wie er von den meisten Interessenten akzeptiert wird. Unterschiedliche Weißtöne innerhalb einer Wand sind deutlich problematischer als unterschiedliche Weißtöne an Nachbarwänden oder gar Decken. Letztlich ist das aber natürlich eine Einzelfallentscheidung.
Nachtrag: Zum Boden kann ich mich nicht wirklich äußern. Da ist es schon diskutabel, ob der Boden überhaupt entfernt werden musste. Wenn, dann muss es jedoch fachgerecht geschehen. Ob der jetzige Zustand fachgerecht ist, ist eher eine Frage für ein Heimwerkerforum.
-- Editiert von User am 30. Januar 2023 10:36
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Weder 1. noch 2. wurde fachgerecht ausgeführt. Darauf hat der Vermieter aber in der Regel einen Anspruch.
Wobei es sein kann das der Vermieter 2. bei Abweichungen im Bagatellbereich das dennoch akzeptieren müsste.
Wenn der Mieter die Wand selbst rot gestrichen hat, dann sind es keine Schönheitsreparaturen, wenn die Wand wieder weiß (oder in einer anderweitig akzeptablen Farbe) gestrichen werden muss.
Dunkel bleibt mir der Sinn dieser Antwort. Die Wand wurde ja schon gestrichen.ZitatWenn der Mieter die Wand selbst rot gestrichen hat, dann sind es keine Schönheitsreparaturen, wenn die Wand wieder weiß (oder in einer anderweitig akzeptablen Farbe) gestrichen werden muss. :
Bitte lies BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 im Original (und nicht in häufig zweifelhaften Zusammenfassungen). Du wirst dann hoffentlich erkennen, dass deine Antworten hier im Thread in dieser Allgemeinheit falsch und nicht hilfreich sind. Wenn du dann alle möglichen Fallkonstellationen von farbigen Wänden durchdeklinieren willst, dann nur zu.
Ich bleibe bei meiner allgemeinen Kurzfassung in #2. Für genauere Aussagen müssten mehr Informationen geliefert werden. Wenn es sich wirklich nur um unterschiedliche Weißtöne handelt (und nicht ein durchscheinendes Rot), dann wird's aber eh nicht viel zu diskutieren geben.
Sorry, ich habe im ersten Beitrag das mit den unterschiedlichen Weißtönen gelesen und bin dann umgeschwenkt auf die rot gestrichene Wand, die natürlich schon weiß gestrichen wurde.
Die tatsächliche Frage ist aber natürlich nicht mehr die rote Wand.
Ich bleibe aber dabei, dass unterschiedliche Weißtöne auch nicht gehen.
Für eine konkretere Einschätzung bräuchte man aber, selbstverständlich, noch mehr Informationen zu den Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen.
#2 stimmt also exakt:
ZitatEs kommt darauf an, wie die Wohnung damals an den Mieter übergeben wurde, wielange gemietet wurde und ob die Schönheitsreparaturenvereinbarungen wirksam sind. :
Bei wirksamen Vereinbarungen und wenn die Wohnung einheitlich weiß renoviert an den Mieter übergeben wurde, dann muss sich die Wohnung in einem Zustand befinden, wie er von den meisten Interessenten akzeptiert wird. Unterschiedliche Weißtöne innerhalb einer Wand sind deutlich problematischer als unterschiedliche Weißtöne an Nachbarwänden oder gar Decken. Letztlich ist das aber natürlich eine Einzelfallentscheidung.
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