Auszug Boden entfernen, streichen

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Papa1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug Boden entfernen, streichen

Hallo,
1.
Mieter hat den PVC Boden vom VORMIETER übernommen und zieht nun aus. Der Vermieter hat gesagt der Boden muss raus weil vom Vermieter selber neuer Boden verlegt wird.
Alles gut wird gemacht natürlich, nun wurde der Boden entfernt mit einer Maschine da er komplett verklebt ist. Der Boden drunter klebt natürlich. Kann der Vermieter verlangen das er nicht noch etwas klebt bei einer besenreinen übergabe, wobei deruer Boden verlegt wird?
2. Eine Wand ist rot und wird nun Weiß natürlich gestrichen. Darf der Vermieter nun Stress machen, weil man sieht das die eine Wand in einem anderen weiß Ton ist wie der Rest des Raumes?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von Papa1978):
2. Eine Wand ist rot und wird nun Weiß natürlich gestrichen. Darf der Vermieter nun Stress machen, weil man sieht das die eine Wand in einem anderen weiß Ton ist wie der Rest des Raumes?


Ja.

Zitat (von Papa1978):
1.
Mieter hat den PVC Boden vom VORMIETER übernommen und zieht nun aus. Der Vermieter hat gesagt der Boden muss raus weil vom Vermieter selber neuer Boden verlegt wird.
Alles gut wird gemacht natürlich, nun wurde der Boden entfernt mit einer Maschine da er komplett verklebt ist. Der Boden drunter klebt natürlich. Kann der Vermieter verlangen das er nicht noch etwas klebt bei einer besenreinen übergabe, wobei deruer Boden verlegt wird?


Kommt auf den Boden an, der rein soll. Vermutlich ja.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Papa1978):
Eine Wand ist rot und wird nun Weiß natürlich gestrichen. Darf der Vermieter nun Stress machen, weil man sieht das die eine Wand in einem anderen weiß Ton ist wie der Rest des Raumes?
Es kommt darauf an, wie die Wohnung damals an den Mieter übergeben wurde, wielange gemietet wurde und ob die Schönheitsreparaturenvereinbarungen wirksam sind.

Bei wirksamen Vereinbarungen und wenn die Wohnung einheitlich weiß renoviert an den Mieter übergeben wurde, dann muss sich die Wohnung in einem Zustand befinden, wie er von den meisten Interessenten akzeptiert wird. Unterschiedliche Weißtöne innerhalb einer Wand sind deutlich problematischer als unterschiedliche Weißtöne an Nachbarwänden oder gar Decken. Letztlich ist das aber natürlich eine Einzelfallentscheidung.

Nachtrag: Zum Boden kann ich mich nicht wirklich äußern. Da ist es schon diskutabel, ob der Boden überhaupt entfernt werden musste. Wenn, dann muss es jedoch fachgerecht geschehen. Ob der jetzige Zustand fachgerecht ist, ist eher eine Frage für ein Heimwerkerforum.

-- Editiert von User am 30. Januar 2023 10:36

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Weder 1. noch 2. wurde fachgerecht ausgeführt. Darauf hat der Vermieter aber in der Regel einen Anspruch.
Wobei es sein kann das der Vermieter 2. bei Abweichungen im Bagatellbereich das dennoch akzeptieren müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wenn der Mieter die Wand selbst rot gestrichen hat, dann sind es keine Schönheitsreparaturen, wenn die Wand wieder weiß (oder in einer anderweitig akzeptablen Farbe) gestrichen werden muss.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn der Mieter die Wand selbst rot gestrichen hat, dann sind es keine Schönheitsreparaturen, wenn die Wand wieder weiß (oder in einer anderweitig akzeptablen Farbe) gestrichen werden muss.
Dunkel bleibt mir der Sinn dieser Antwort. Die Wand wurde ja schon gestrichen.

Bitte lies BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 im Original (und nicht in häufig zweifelhaften Zusammenfassungen). Du wirst dann hoffentlich erkennen, dass deine Antworten hier im Thread in dieser Allgemeinheit falsch und nicht hilfreich sind. Wenn du dann alle möglichen Fallkonstellationen von farbigen Wänden durchdeklinieren willst, dann nur zu.

Ich bleibe bei meiner allgemeinen Kurzfassung in #2. Für genauere Aussagen müssten mehr Informationen geliefert werden. Wenn es sich wirklich nur um unterschiedliche Weißtöne handelt (und nicht ein durchscheinendes Rot), dann wird's aber eh nicht viel zu diskutieren geben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Sorry, ich habe im ersten Beitrag das mit den unterschiedlichen Weißtönen gelesen und bin dann umgeschwenkt auf die rot gestrichene Wand, die natürlich schon weiß gestrichen wurde.

Die tatsächliche Frage ist aber natürlich nicht mehr die rote Wand.

Ich bleibe aber dabei, dass unterschiedliche Weißtöne auch nicht gehen.
Für eine konkretere Einschätzung bräuchte man aber, selbstverständlich, noch mehr Informationen zu den Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen.

#2 stimmt also exakt:

Zitat (von cauchy):
Es kommt darauf an, wie die Wohnung damals an den Mieter übergeben wurde, wielange gemietet wurde und ob die Schönheitsreparaturenvereinbarungen wirksam sind.

Bei wirksamen Vereinbarungen und wenn die Wohnung einheitlich weiß renoviert an den Mieter übergeben wurde, dann muss sich die Wohnung in einem Zustand befinden, wie er von den meisten Interessenten akzeptiert wird. Unterschiedliche Weißtöne innerhalb einer Wand sind deutlich problematischer als unterschiedliche Weißtöne an Nachbarwänden oder gar Decken. Letztlich ist das aber natürlich eine Einzelfallentscheidung.

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