Sozialgericht rechtssteit Jobcenter

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Sozialgericht rechtssteit Jobcenter

hallo ich habe im Februar einen Termin vor dem Sozialgericht,

Ich bin wohnhaft in Hamburg.

ich war bis vor einem Jahr knapp 4 Monate in Untersuchungshaft.

es geht jetzt um die mietzahlung meiner wohnung für diesen Zeitraum, ich war bei der Öffenlichen rechtsauskunft und beim Wohnungsamt und die haben mir beide gesagt dass das Sozialamt bis 6 Monate wenn man inhaftiert trozdem die Miete übernehmen "muss".

ja ich habe jetzt einen Termin ende Februar,

ich weiß garnicht was mich da erwartet wäre es besser einen Anwalt dazu zu ziehen?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Gegen wen läuft die Klage, gegen das Jobcenter oder das Sozialamt?

Gegenüber dem Jobcenter dürfte die Klage keinerlei Erfolgsaussicht haben. Daran wird auch ein Anwalt nichts ändern können

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Rechtsstreit gegen das Jobcenter team Hamburg...

okay, also sollte ich den Termin, lieber beenden lassen? da sonst noch mehr kosten auf mich zukommen?

oder wie sollte ich am besten reagieren

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Zitat:
also sollte ich den Termin, lieber beenden lassen? da sonst noch mehr kosten auf mich zukommen?


Kosten entstehen vor dem Sozialgericht erstmal nicht. Es kann passieren, dass der Richter Dir im Termin nahelegt, die Klage zurückzunehmen. Evtl. wird er Dir sogenannte Mutwillenskosten androhen. Das setzt allerdings vorausaus, dass er Dir genau erläutert, dass und aus welchen Gründen die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und Du diese deshalb - zur Vermeidung der Mutwillenskosten - zurücknehmen sollst.

Wenn Du nach dieser Androhung die Klage im Termin zurücknimmst, entstehen keine Kosten. Nur wenn Du darauf bestehst, die Klage fortzuführen, können Kosten auferlegt werden.

Ich würde den Termin erstmal wahrnehmen und mir anhören, was der Richter so sagt. Es gibt ja mitunter die seltsamsten Entscheidung, in beide Richtungen. Letztendlich kannst Du im Termin immer noch die Klage zurücknehmen, wenn das Ganze so läuft wie verutet. Es ist aber auch möglich, dass der Richter das völlig anders sieht als ich und dann gibt es für eine Klagerücknahme keinen Grund.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

alles klar danke, ich werde den Termin wahrnehmen und schauen was da los ist.
danke für die Antwort.

schönen Tag noch.

LG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.