Bürgergeld - Anrechnung in Haushaltsgemeinschaft —- Zumutbarkeit von Arbeit für Pflegenden

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
frolix123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgergeld - Anrechnung in Haushaltsgemeinschaft —- Zumutbarkeit von Arbeit für Pflegenden

Hallo,
ich hoffe, hier Antworten zu finden und bedanke mich im Voraus.

Sohn 55 Jahre, mit Behinderung gleichgestellt, erhält Bürgergeld und lebt bald mit Vater (80 Jahre, Schwerbehindert 100 % und Pflegestufe 5) in Haushaltsgemeinschaft in einer Mietwohnung,
Der Vater erhält eigene Rente, Witwerrente und jetzt bald Pflegegeld. Er will Wohngeld plus beantragen.

Welche Posten des Vaters werden beim Bürgergeld des Sohnes angerechnet ?
Ab welcher Höhe von Netto-/Bruttoeinkünften wird das Einkommen des Vaters beim Bürgergeldempfänger angerechnet ?

Teilt das Wohngeldamt dem Jobcenter die Einkommensposten des Vaters mit ?

Ist bei Pflege des Vaters (Pflegegrad 5) durch den Sohn eine Arbeit zumutbar ? Muss der Sohn jetzt noch Bewerbungen schreiben ?

Vielen Dank für alle Nachrichten

Viele Grüße

Frolix

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3515 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von frolix123):
Ist bei Pflege des Vaters (Pflegegrad 5) durch den Sohn eine Arbeit zumutbar ?

Es stellt sich doch die Frage, kann der Sohn mit einer Behinderung den Vater mit PG 5 überhaupt pflegen.
bzw. bekommt er Unterstützung durch einen Pflegedienst.
Dann wird es auf die Behinderung/Einschränkung des Sohnes drauf ankommen, ob eine Erwerbsfähigkeit möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Der Sohn ist einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Da dürften die Einschränkungen nicht allzu groß sein.

@frolix:

Wie ist denn die Wohnsituation, also zur Miete? Eigentum? Wer ist Mieter/Eigentümer? Wie ist die Verteilung der alltäglichen Kosten zwischen Vater und Sohn geregelt?

Um etwas zu einer eventuellen Anrechnung sagen zu können, bräuchten wir genauere Angaben zur Höhe, Zusammensetzung und Verteilung der Unterkuftskosten sowie zur Höhe des Einkommens des Vaters. Eine pauschale Grenze, dass bei einem Einkommen ab x Euro eine Einrechnung erfolgt, gibt es nicht.

Dem Sohn ist grundsätzlich auch eine Erwerbstätigkeit zumutbar. Diese muss allerdings mut der Pflege vereinbar sein. Wie realistisch das ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Das sollte ganz offen mit dem Arbeitsvermittler besprochen werden.

Gruß

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Doppelposting gelöscht

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 10:49

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frolix123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Vielen Dank für die bisherigen Antworten,

der Sohn hat nur 30 % anerkannte Behinderung und kümmert sich allein um den Vater. Kein Pflegedienst.
Es wird zur Miete gewohnt, Miete, Strom etc. werden hälftig und getrennt bezahlt. Beide stehen im Mietvertrag.
Der Sohn kauft und kocht für beide aus quasi einer Kasse, bei medizinischen Sachen zahlt Jeder das Seine. Der Vater braucht viele spezielle Pflegesachen und Medikamente, die so nicht von der Kranken-, Pflegekasse bezahlt werden. Der Vater hat durch die Witwerrente doppelt so viel Geld wie der Sohn zur freien Verfügung, wenn man das Pflegegeld raus nimmt.

Es wurde gedacht, dass ab einem gewissen Pflegegrad (4) grundsätzlich Arbeit nicht zumutbar ist. Und, dass das Pflegegeld beim Bürgergeldempfänger nicht angerechnet wird.

Vielen Dank

Frolix

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3515 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von frolix123):
Es wurde gedacht, dass ab einem gewissen Pflegegrad (4) grundsätzlich Arbeit nicht zumutbar ist.

Pflege und Berufstätigkeit ist sogar häufig der Fall auch bei höherem PG. Es gibt beim Pflegegeld Kombileistungen, dass bedeutet es kommt ein Pflegedienst, 1 bis 3 x am Tag. Kommt er nur einmal, könnte etwas Pflegegeld übrig bleiben, welches dann überwiesen wird.
Der Entlastungsbeitrag kann für Hausarbeiten aber auch für Alltagsbetreuung verwendet werden. So könnte einige Stunden im Monat eine Person kommen und ihren Vater unterhalten usw.
Wenn sie ihren Vater pflegen, bekommen sie Zahlungen in ihre Rentenkasse, Pflege macht sich also bei der späteren Rente bemerkbar.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.