Degradierung nach Kündigung AN

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Degradierung nach Kündigung AN

Hallo zusammen,
Ich habe die Suche bemüht, aber nichts passendes gefunden.

Ich habe zum 31.01. fristgerecht gekündigt. Mein Chef hat die Kündigung mMn gut aufgefasst. Wir haben besprochen, dass wir während der Kündigungsfrist weiterhin professionell zusammenarbeiten werden und haben uns die Hand gegeben.
Ein paar Tage später habe ich dann aber eine Mail erhalten, dass ich aus allen Projekten abgezogen werde und während der Kündigungsfrist ausschließlich Aufgaben erledigen soll, die in der Hierarchie 3 Stellen unter meinem derzeitigen Job angesiedelt sind. (Stelle über dem Trainee und unter meiner Einstiegsstelle von vor 4,5 Jahren)
Es sieht für mich nicht danach aus, dass mein Gehalt gekürzt werden soll, aber meine Home Office Zeiten fallen komplett weg und es fühlt sich einfach nach einer Bestrafung/Demütigung an.
Die Sekretärin meines Chefs hat versteckt in einer Mail quasi nach einer Bestätigung dieser "Abmachung" gebeten. Bisher habe ich nicht geantwortet.

Muss ich mir das gefallen lassen während der Kündigungsfrist?
Habt ihr sonst gute Ratschläge für mich?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten & Ratschläge :)

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Muss ich mir das gefallen lassen während der Kündigungsfrist?

Man könnte man überlegen was wohl schneller eintritt, die gerichtliche Verhandlung über das Thema oder die Kündigung?



Zitat (von Kramuri ):
quasi nach einer Bestätigung dieser "Abmachung" gebeten

Ich glaube nicht, das das eine "Abmachung" ist...
Da wäre mal der Wortlaut interessant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ich bin verwirrst: du postest am Montag, 30. Januar, wegen deiner Degradierung und schreibst, du habest fristgerecht zum 31. Januar gekündigt. So ein Aufstand noch am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses??
Wenn du fristgerecht gekündigt hast und deine K-Frist nach 622 BGB 1 Monat zum Monatsende beträgt, solltest du die Kündigung Ende Dezember abgegeben haben.

Zu deiner Frage: ich vermute stark, dass du Tätigkeiten deutlich unter deiner Qualifikation und/oder Stellenbeschreibung bzw. üblichen Tätigkeit nicht hättest machen müssen. Dein Chef hätte dich bis zum Ende des AV auch freistellen können, wenn er dich aus den Projekten raushaben wollte; jetzt aber wird es zu spät sein, das noch klären zu wollen - du bist raus aus dem Betrieb mit heutigem Datum.

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 00:35

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
K-Frist nach 622 BGB 1 Monat zum Monatsende

Korrektur/Präzisierung: dies nur bei gleichen K-Fristen für AG und AN; ansonsten 4 Wochen nach Abs. 1 zum 15. eines Monats oder zu Ultimo - oder aber nach Vertrag, den nur du kennst.

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#4
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen

Danke für die fixen Antworten.
Ich habe mich falsch ausgedrückt! Meine Kündigungsfrist beginnt heute und beträgt 6 Monate.
Bisher habe ich der Degradierung bzw. "Abmachung" nicht zugestimmt.
Grundsätzlich hoffe ich immer noch, dass man das Arbeitsverhältnis im Guten beenden kann. Für den kommenden Donnerstag habe ich um ein Gespräch unter 4 Augen gebeten und es wurde akzeptiert. Ich hoffe mit den richtigen Argumenten und einem Rückblick auf knapp 5 erfolgreiche Jahre, in denen ich überdurchschnittlich performed habe, sieht das mein AG auch so.
Ich habe allerdings nicht vor mich 6 Monate lang grundlos schikanieren zu lassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte man überlegen was wohl schneller eintritt, die gerichtliche Verhandlung über das Thema oder die Kündigung?

Die 6 monatige Kündigungsfrist beginnt heute, mein Fehler.
Nichts desto trotz wäre die Androhung das Ganze vor Gericht zu bringen für mich der letzte Schritt. Wenn eine arbeitsrechtliche Grundlage besteht, dass ich die Degradierung ablehnen kann, reicht es vielleicht aus, wenn ich es "nebenbei" erwähne.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich glaube nicht, das das eine "Abmachung" ist...
Da wäre mal der Wortlaut interessant.

Es wurde wirklich Abmachung genannt. Verwiesen wird auf ein Telefonat, das es nicht gab. Ich solle meinen Kalender also dementsprechend anpassen.
Ich bin juristisch nicht fit, aber für mich hatte es den Vibe: Passt du den Kalender entsprechend an, akzeptierst du die "Abmachung".

Zitat (von blaubär+):
Zu deiner Frage: ich vermute stark, dass du Tätigkeiten deutlich unter deiner Qualifikation und/oder Stellenbeschreibung bzw. üblichen Tätigkeit nicht hättest machen müssen. Dein Chef hätte dich bis zum Ende des AV auch freistellen können, wenn er dich aus den Projekten raushaben wollte; jetzt aber wird es zu spät sein, das noch klären zu wollen - du bist raus aus dem Betrieb mit heutigem Datum.

Noch habe ich diese Tätigkeit nicht ausgeübt oder ihr zugestimmt.
Es gibt also keine rechtliche Grundlage für die Degradierung nach der Kündigung oder anders gefragt was kann mir passieren, wenn ich einfach sage "Nein, das akzeptiere ich nicht!"?
Worauf kann ich mich berufen?

Persönlich habe ich an einen Aufhebungsvertrag gedacht mit Verzicht auf Abfindung. Ein neuer Job, der besser bezahlt wird, ist leicht gefunden, gerade in der aktuellen Situation.
Ich habe auch das Gefühl, dass mein AG mit seinem respektlosen Verhalten genau das bewirken möchte.


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#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
aber meine Home Office Zeiten fallen komplett weg


Sind diese HO Zeiten vertraglich geregelt? Da müsste man dann schauen, ob der AG die so einfach streichen kann.

Zitat (von Kramuri ):
während der Kündigungsfrist ausschließlich Aufgaben erledigen soll, die in der Hierarchie 3 Stellen unter meinem derzeitigen Job angesiedelt sind.


Klingt nach sehr viel weniger Verantwortung/Anspruch für gleiches Gehalt. Für manche ist sowas ein Traum.

Signatur:

- car4000 -

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Worauf kann ich mich berufen?

- auf deinen Arbeitsvertrag - du bist angestellt als ... In deinem AV wird sich ein Passus finden a la
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes eine dessen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige und gleichbezahlte Aufgabe zuzuweisen" - aber eben keine unterhalb dessen.
- auf die jahrelange Praxis / Stellenprofil / Stellenbeschreibung
- auf dein Recht, vertragsgemäß und entsprechend deiner Qualifikation beschäftigt zu werden

e.g.: Eine Laborantin muss zwar ihren Arbeitsplatz sauber halten, wird aber nicht herangezogen werden können, den Hof zu fegen oder zu allg. Reingigungsarbeiten

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#7
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Klingt nach sehr viel weniger Verantwortung/Anspruch für gleiches Gehalt. Für manche ist sowas ein Traum.

Ich sehe es eher als Bestrafung bzw. Demütigung. :sad:
Meine neuen Aufgaben sind anspruchslos, korrekt, aber auch aufwendig, stupide und anstrengend...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich sehe da nicht unbedingt eine Abstrafung oder Demütigung. Es ist doch ein normaler Vorgang, dass man in der Kündigungsfrist nicht mehr unbedingt an sensiblen Projekten/Informationsflüssen teilnimmt. Auch muss der Arbeitgeber umstrukturieren und schauen wie er die Arbeit neu verteilt, die nunmehr Verantwortlichen einzuarbeiten sind.

Allerdings muss weiterhin HO gewährt werden, wenn vertraglich vereinbart und das Gehalt ist in bisheriger Höhe weiter zu zahlen.

wirdwerden

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Meine neuen Aufgaben sind anspruchslos, korrekt, aber auch aufwendig, stupide und anstrengend...

Aber die Aufgaben entsprechen formal Ihrer Ausbildung?
Um das Beispiel von oben aufzugreifen:
Wenn eine Laborantin von einer "Spitzenforschung" abgezogen wird und mit "allgemeiner Labortätigkeit" beauftragt wird, die auch Berufsanfänger ausführen könnten (aber eben keine Personen ohne Laboranten-Ausbildung), dann ist das nicht zu beanstanden.
Die Tatsache, dass die Tätigkeit weniger prestige-trächtig ist oder normalerweise von Mitarbeitern mit weniger Berufserfahrung bzw. geringerer Hierarchieebene ausgeführt wird, ist für sich kein Grund, dass die "Degradierung" unrechtmäßig wäre.

Ansonsten sehe ich es wie wirdwerden:
Es ist das legitime Recht des Arbeitgebers, Sie von Projekten auszuschließen, bei denen Sie evtl. Wissen zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen könnten. Ebenso hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, die Tätigkeiten, die Sie bislang ausgeführt haben, bereits während Ihrer Kündigungsfrist von anderen Mitarbeitern ausführen zu lassen - schließlich brauchen die ja auch Einarbeitung / Eingewöhnung.

Der Arbeitgeber muss Sie vertragsgerecht beschäftigen - nicht weniger und nicht mehr.
Was genau in Ihrem Arbeitsvertrag steht, wissen nur sie selbst.
(Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag z.B. Ihre Hierarchieebene festgeschrieben ist, dann sieht es gut für Sie aus, ...)


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Grundsätzlich hoffe ich immer noch, dass man das Arbeitsverhältnis im Guten beenden kann.
Warum auch nicht? Meinst du, du MÜSSTEST bis zum letzten Tag die gleichen Aufgaben erledigen?
Zitat (von Kramuri ):
Meine neuen Aufgaben sind anspruchslos, korrekt, aber auch aufwendig, stupide und anstrengend...
Das kann durchaus rechtens sein, es sei denn, dein AV konkretisiert deinen Aufgabenbereich ganz kleinteilig.
Oft aber findet sich in AV... sind auch andere zumutbare Tätigkeiten auszuführen. Das impliziert ---bei gleicher Bezahlung.
Worauf bezieht sich die 6monatige K-Frist, obwohl du erst 4,5 Jahre dort beschäftigt bist? Ist das eine besondere Vereinbarung in deinem Arbeitsvertrag?
Zitat (von Kramuri ):
Ich habe allerdings nicht vor mich 6 Monate lang grundlos schikanieren zu lassen.
Längst nicht alles, was AN als Schikane/Demütigung/Betrafung ansehen, ist eine solche. Degradierung gäbe es bei der Bundeswehr o.s.ä.
Zitat (von Kramuri ):
Persönlich habe ich an einen Aufhebungsvertrag gedacht mit Verzicht auf Abfindung. Ein neuer Job, der besser bezahlt wird, ist leicht gefunden, gerade in der aktuellen Situation. Ich habe auch das Gefühl, dass mein AG mit seinem respektlosen Verhalten genau das bewirken möchte.
Einen Aufhebungsvertrag kannst du dem Chef im Gespräch anbieten. Auf eine Abfindung hat man keinen Anspruch, man braucht also nicht generös verzichten. Respektlos kann ich hier nichts finden, aber nicht wunschgemäß für dich als AN. AG haben das Arbeitsrecht zu respektieren. Das scheint hier nicht verletzt.

Der Job ist nicht gut genug bezahlt für das, was du performst, also schlicht machst. Dein Chef findet deine Arbeit gut---und die Bezahlung i.O.
Wenn man selbst weg will, hätte man gleich einen Versuch eines Aufh-Vertrages starten können, mit einem viel früheren Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
ICH würde keine Abmachung bestätigen. Am Donnerstag ergibt sich weiteres im Gespräch.

Zitat (von Kramuri ):
Ein paar Tage später habe ich dann aber eine Mail erhalten,
Später als am 31.1.??
Seltsam.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Die 6 monatige Kündigungsfrist beginnt heute, mein Fehler.


Du hast also gestern bzw. heute gekündigt? Wie passt das zu:

Zitat (von Kramuri ):
Ein paar Tage später habe ich dann aber eine Mail erhalten, dass ich aus allen Projekten abgezogen werde und während der Kündigungsfrist ausschließlich Aufgaben erledigen soll, die in der Hierarchie 3 Stellen unter meinem derzeitigen Job angesiedelt sind.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#12
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow, vielen Dank für die vielen Ratschläge und Einschätzungen!

Zur Zeit bekleide ich "Stufe 4" in meiner aktuellen Arbeitsstelle.
Ich habe am 20. meine Kündigung eingereicht, am 26. habe ich dann die Mail erhalten.
Kündigungsfrist beginnt heute, die 6 Monate Kündigungsfrist sind vertraglich festgelegt.
Laut Mail soll mein Aufgabenbereich mehrheitlich aus den Aufgaben aus "Stufe 1" bestehen.

HomeOffice ist vertraglich bei uns nicht festgelegt, es wird aber so praktiziert, dass ab "Stufe 2" erwartet wird einmal pro Woche im Büro zu erscheinen. Falls keine Kundentermine nötig sind, wären also 4 HO Tage möglich und akzeptiert. Das wurde uns auch so per Mail mitgeteilt.
Da ich jetzt aber die Aufgaben von "Stufe 1" erledigen soll, ist HO nicht mehr möglich. Also technisch wäre es sicher möglich, aber sie wollen die jungen Kollegen gerne im Büro sehen.

Ich habe den Aufgabenbereich meines AVs angeschaut, die Aufgaben aus Stufe 1 sind dort nicht festgehalten.
Besondere Formulierungen, die diese mit einschließen habe ich nicht gefunden, außer vielleicht die Einleitung mit:
"Sein Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere"

Der erwachsene und logisch denkende Mensch in mir stimmt euch zu: Man sollte drüber stehen und sich eine entspannte Zeit machen.
Der verletzte Stolz kann es nur leider noch nicht ganz akzeptieren, dass nach knapp 5 Jahren sehr guter Zusammenarbeit die letzten Monate so geplant werden.
Ich arbeite aber daran :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Zur Zeit bekleide ich "Stufe 4" in meiner aktuellen Arbeitsstelle.
Das dürfte jetzt nicht mehr wichtig sein. Insbesondere seit 4,5 Jahren diese Tätigkeit, aber anderes Zumutbares dürfte uU auch mal zu machen sein, bei gleicher Bezahlung. Wäre auch ohne Kü rechtens.

Du hast deine Kündigung am 20.1. eingereicht, dein Chef hat sie entgegengenommen und darin stand--- ich kündige zum 31.07.23.
Schon seltsam, aber nicht unmöglich.

Einfach so hast du vermutlich nicht gekündigt. Gings schon länger um bessere Bezahlung ??---da wäre mir die Reaktion des Chefs erklärlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das dürfte jetzt nicht mehr wichtig sein. Insbesondere seit 4,5 Jahren diese Tätigkeit, aber anderes Zumutbares dürfte uU auch mal zu machen sein, bei gleicher Bezahlung. Wäre auch ohne Kü rechtens.

Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass man Aufgaben erfüllen muss, die nicht vertraglich vereinbart wurden, aber ok... ihr kennt euch sicher besser aus im Arbeitsrecht.

Zitat (von Anami):
Du hast deine Kündigung am 20.1. eingereicht, dein Chef hat sie entgegengenommen und darin stand--- ich kündige zum 31.07.23.
Schon seltsam, aber nicht unmöglich.

Ich habe den Arbeitsvertrag nicht aufgesetzt. Kündigungsfrist beginnt zum Monatsende.

Zitat (von Anami):
Einfach so hast du vermutlich nicht gekündigt. Gings schon länger um bessere Bezahlung ??---da wäre mir die Reaktion des Chefs erklärlich.

Verstehe deinen Gedankengang nicht, aber nein, Gehalt war nicht der Grund der Kündigung und auch selten Thema. Beförderungen sind immer fair vorgenommen worden, Gehaltsstruktur bei uns ist transparent.
Gab also auch nie Anlass für mich, selbst wenn ich gewollt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
ihr kennt euch sicher besser aus im Arbeitsrecht
Ich treibe mich nur mitlesend in diesem Unterforum herum, weil ich mich mit Arbeitsrecht nicht auskenne. Dennoch ein Hinweis: Es gibt user, deren Antworten auf Wissen und Erfahrung beruhen. Die solltest du ernst nehmen. Und es gibt user, die du besser ignorieren solltest. Die verstehen ihre Gedankengänge nämlich selber nicht und antworten aus reinem Bauchgefühl ohne rechtliches Fundament.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass man Aufgaben erfüllen muss, die nicht vertraglich vereinbart wurden,
Selten werden in Arbeitsverträgen zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses alle Tätigkeiten einzeln und detailliert aufgelistet.
iaR wird man als *Beruf* für folgende Tätigkeiten eingestellt, insbesondere sind das xyz und erhält dafür ein Gehalt nach Stufe X , dessen Struktur sich sehr oft nach einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Beförderungen gibt es bei euch wonach? Wonach werden die Stufen festgelegt und wieoft werden die Gehälter angepasst?
Zitat (von Kramuri ):
Kündigungsfrist beginnt zum Monatsende.
Ok.
Zitat (von Kramuri ):
aber nein, Gehalt war nicht der Grund der Kündigung
Ok. Ich dachte nur daran, weil du oben schriebst: Ein neuer Job, der besser bezahlt wird, ist leicht gefunden, gerade in der aktuellen Situation.

Viel Erfolg im Gespräch.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Aufgaben .... 3 Stellen unter meinem derzeitigen Job

Wohl jedem Job wird man Kernaufgaben zuordnen können und andere am Rande; dieser Rand wird nicht so ganz exakt zu bestimmen sein - es wird Unschärfen geben.
Deine Wahrnehmung ist aber die, dass diese Arbeitszuweisungen deutlich unter deinem Niveau anzusiedeln sind - dieser Wahrnehmung solltest du auch trauen dürfen, du kennst die Situation vor Ort.
Ähnliches gilt auch deiner Wahrnehmung 'Degradierung': der hat mich in den Keller geschickt. Das ist eine Verletzung. Und die sollte dir auch niemand abstreiten können, was nicht Aufklärung ausschließt, dass es auch ganz sachliche Grunde geben mag.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich treibe mich nur mitlesend in diesem Unterforum herum, weil ich mich mit Arbeitsrecht nicht auskenne. Dennoch ein Hinweis: Es gibt user, deren Antworten auf Wissen und Erfahrung beruhen. Die solltest du ernst nehmen. Und es gibt user, die du besser ignorieren solltest. Die verstehen ihre Gedankengänge nämlich selber nicht und antworten aus reinem Bauchgefühl ohne rechtliches Fundament.

Schwierig zu beurteilen, wenn man keine Ahnung von Arbeitsrecht hat.
Aber danke :wink:

Zitat (von Anami):
Beförderungen gibt es bei euch wonach? Wonach werden die Stufen festgelegt und wieoft werden die Gehälter angepasst?

1&2 Zielumsatz, PL & TL Kompetenz; Das letzte mal bei meinem Antritt, es gab aber 2x einen Teuerungsausgleich

Zitat (von Anami):
Viel Erfolg im Gespräch.

Danke.
Ich werde berichten wie es lief. Vielleicht kommt mal jemand in meine Lage...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass man Aufgaben erfüllen muss, die nicht vertraglich vereinbart wurden,

Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, das kann und darf er in gewissem Umfang genau dafür nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass man Aufgaben erfüllen muss, die nicht vertraglich vereinbart wurden, aber ok... ihr kennt euch sicher besser aus im Arbeitsrecht.

Nein muss man auch nicht - man muss nur Aufgaben erfüllen, die vom Arbeitsvertrag gedeckt sind.
Aber:
- zum einen sind Arbeitsverträge im Regelfall so gestrickt, dass das Feld der zulässigen Aufgaben sehr weit gefasst ist.
- zum anderen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber dann auch unterschiedliche Vorstellungen von dem, was noch vom Arbeitsvertrag gedeckt ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
1&2 Zielumsatz, PL & TL Kompetenz; Das letzte mal bei meinem Antritt, es gab aber 2x einen Teuerungsausgleich
Danke für die Info.
PL dürfte Projektleitung bedeuten.
TL dürfte Teamleitung bedeuten.
Dass du nun lediglich nach *Zielumsatz* bezahlt wirst, dürfte mE nicht passieren.
Teuerungsausgleich ist keine Gehaltserhöhung. Außerdem haben diese *Sonderzahlungen* vermutlich alle Beschäftigten erhalten.
Beförderungen und Degradierungen gibt es in diesem Unternehmen nicht. Aber wohl durch Tätigkeiten begründete höhere Vergütungs- Stufen mit entspr. höheren Gehältern.
Und angewiesen können auch andere zumutbare Tätigkeiten werden (außer denen, für die du eingestellt wurdest)


Versuch dein *Glück* oder eine andere *Abmachung* im Gespräch mit dem Chef.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen

Wie versprochen noch ein Feedback zum Gespräch. Dieses hatte ich erst gestern Abend.
Aber von Beginn an:
Am Donnerstag Morgen wurde mir von der Sekretärin meines Chefs (das arme Mädchen hat mir wirklich Leid getan, dass sie den Botschafter spielen musste) mitgeteilt, dass mein Büro verlegt wurde. Wir arbeiten in Etage 7 eines 9 stöckigen Hochhauses. Mein neues Reich ist jetzt im Keller. Anscheinend haben wir dort 2 Abstellräume bzw. jetzt nur noch einen. Ich habe nur 5 Tasks zugewiesen bekommen Donnerstag & Freitag, Bearbeitungszeit insgesamt eine gute Stunde.
Am Donnerstag Morgen/Vormittag war mir allerdings nicht langweilig. Meine Kollegen haben mich besucht und ich hatte genug damit zu tun Führungen durch mein neues Büro zu geben... MTV Cribs lässt grüßen.
In der Mittagspause habe ich dann durch meine Kollegen erfahren, dass es ihnen untersagt wurde mich zu besuchen. Trainees & Juniors sollen sich bei Fragen auch nicht mehr wie gewohnt an mich wenden. Der Donnerstag Nachmittag & der Freitag waren dann etwas langweiliger. Ich muss mir wohl ein Hobby suchen, dachte daran eine neue Fremdsprache zu lernen oder vielleicht Gitarre. Habt ihr noch eine Idee?
Um 13 Uhr war das Gespräch geplant, als 15min später keine aufgetaucht ist, habe ich angerufen und nachgefragt. Ein wichtiger Termin sei dazwischen gekommen und es wurde vergessen mir Bescheid zu geben.
Neuer Termin war dann am Freitag 19Uhr. 3 Stunden ungewollte Überstunden, aber pünktlich.
Verhalten meines Chefs war extrem freundlich. So einen höflichen Umgangston habe ich noch nie gesehen bei ihm (keine Ironie).
Ich habe ihn um eine Erklärung bzgl. der Geschehnisse seit Donnerstag gebeten. Er hat geantwortet, dass es keine benötige.
Ich habe ihn gefragt, ob er denkt, dass der Ablauf so fair ist und es eine gute Außendarstellung ist. Er meinte, dass es genau so abläuft wie er es sich vorstellt und wünscht.
Ich habe ihn gefragt, ob er sich einen Aufhebungsvertrag vorstellen könnte. Er meinte, dass das eine Option wäre, allerdings erwartet er eine Abfindung in Höhe meines Gehalts für die 6 monatige Kündigungsfrist --> knapp 80k€.
Das kann und will ich nicht machen.

Sieht für mich also nach 6 langweiligen Monaten aus.

Wünsche allen ein schönes Wochenende & nochmal vielen Dank für die vielen Ratschläge und Hilfestellungen!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
allerdings erwartet er eine Abfindung in Höhe meines Gehalts für die 6 monatige Kündigungsfrist --> knapp 80k€.

Interessante Idee ... in der Regel geht es ja anders herum ...



Zitat (von Kramuri ):
Ich muss mir wohl ein Hobby suchen, dachte daran eine neue Fremdsprache zu lernen oder vielleicht Gitarre. Habt ihr noch eine Idee?

Wenn der Empfang gut ist, erst mal eine Datenflat für das Handy / Tablet / Laptop buchen.
Dann steht das Internet offen ...

Es sei denn man ist Nostalgiker ... dann Bücher mitnehmen ...



Ansonsten haben in DE nicht nur Tiere einen Anspruch auf angemessene Haltung, sondern auch Arbeitnehmer.
Wobei - so weit ich es überflogen habe - die Tiere wohl mitunter besser dastehen, aber das ist einen andere Sache.

Man kann also den AG verklagen, auf einen angemessenen Arbeitsplatz sowie eine angemessene Beschäftigung.
Die Frage ist dann halt, wie der AG bei Erfolg darauf reagiert. Mitunter bekommt man dann Aufgaben und hinterher wird dann akribisch gesucht um Gründe für eine (fristlose) Kündigung zu finden.



Ich persönlich würde den gut bezahlten Fast-Urlaub genießen ... und nicht mit dem Rücken zur Türe sitzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wenn du etwas konkreter werden würdest, könnte man vielleicht etwas mehr dazu sagen.

Ansonsten sollte auch das Arbeitsschutzgesetz beachtet werden. Du hast ja jetzt genug Zeit, dir das durchzulesen ;)

Die Angelegenheit jetzt vor Gericht endgültig durchzufechten würde vermutlich ähnlich lange (oder länger) dauern, wie die Kündigungsfrist...
Noch dazu zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst. Aber du kannst es dir ja eigentlich leisten...
Wenn du also wirklich konkrete Antworten haben willst, dann wird ein richtiger Anwalt preislich zu stemmen sein, der muss noch nicht mal mit der Vertretung vor Gericht beauftragt werden.

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 19:26

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Ich habe ihn gefragt, ob er sich einen Aufhebungsvertrag vorstellen könnte. Er meinte, dass das eine Option wäre, allerdings erwartet er eine Abfindung in Höhe meines Gehalts für die 6 monatige Kündigungsfrist --> knapp 80k€.
Witz hat er ja, der Chef, da kann man sagen, was man will. :grins:

Mein Tipp:
Bei voller Bezahlung ohne jede Mehrarbeitsminute den verlangten Dienst nach Vorschrift erledigen. Zeiten und Tätigkeiten akribisch aufzeichnen.

In evtl. vorh. Leerzeiten (trotz anstrengender stupider Arbeit)
-ein Buch schreiben
-eine Fremdsprache lernen
-nichts dergleichen auf kontollierbarer Hard-und Software tun.
-intensiv nach neuer *Herausforderung* bei anderen AG suchen
-an einer guten Bewerbungs-Performance arbeiten
-die altbekannte Karierre-Leiter nutzen, denn 4,5 Jahre an 1 Stelle sind mehr als genug.
-zu Hause nur an die Zukunft denken.
Viel zu tun.
Viel Glück!
Es lauert mE eine fristlose Kü hinter vielen Ecken. Aber du bist gewarnt.

...was deiner Kündigung vorausging, ist nun für dich absolut unwichtig. Nur für den Chef nicht.

Ein alter Buchtipp, trotzdem immer mal wieder aus dem Regal gezerrt:
*Wahnsinnskarriere*, von W.Schur

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... deine Schilderung #22 macht aber klar, dass es am Ende doch Mobbing ist. Wie von dir befürchtet.
Dringender Rat: Alles genau notieren, Mobbingtagebuch führen. Sechs Monate sind lang genug, um vll. doch noch zu klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kramuri
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist dann halt, wie der AG bei Erfolg darauf reagiert. Mitunter bekommt man dann Aufgaben und hinterher wird dann akribisch gesucht um Gründe für eine (fristlose) Kündigung zu finden.

Das fände ich super, ich habe das Gefühl, dass mir mein AG den Gefallen nicht erfüllen wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich persönlich würde den gut bezahlten Fast-Urlaub genießen ... und nicht mit dem Rücken zur Türe sitzen ...

Das haben mir bisher alle geraten mit denen ich über das Thema gesprochen habe. Ist eigentlich überhaupt nicht mein Ding und meine Art. Aber anscheinend bleibt mir ja nicht all zu viel übrig. Wenn ich dem Tenor hier im Fred folge, ist das Verhalten meines AG ja rechtens.

Noch eine Frage, die ich vergessen habe zu stellen:
Gibt es eine gesetzlich geregelte Frist bis wann ein Zwischenzeugnis zur Bewerbung zugestellt werden muss?
Habe beim Gespräch nochmal danach gefragt und bekam die Antwort, dass es in Arbeit sei, im Moment aber sehr viel zu tun ist und er mir deshalb nicht sagen kann wann es fertig gestellt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
ist das Verhalten meines AG ja rechtens.

... nö. Ist es keineswegs. Du hast Anspruch auf Beschäftigung, die deinem AV entspricht. Das kannst du einklagen, was aber wiederum nicht heißt, dass dein AG - wie der gestrickt ist - es dann auch tut.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Kramuri ):
Das fände ich super, ich habe das Gefühl, dass mir mein AG den Gefallen nicht erfüllen wird.

Es gäbe noch die Möglichkeit, wenn Dir das alles zu viel wird, mal einen Arzt zu konsultieren und diesem erzählen, wie dich diese Situation emotional belastet. Meiner hat mir angeboten, selber außerordentlich zu kündigen und er kann dann beim ALG1 ein entsprechendes Kreuzchen machen, dass es aus medizinischer Sicht sein musste .....

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wer bis jetzt ca. 13k€ brutto pro Monat verdient, wird ALG1 kaum als sinnvolle Lösung empfinden. Der ALG1-Höchtsatz ist da ziemlich unattraktiv.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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