SGB I: Wohngeld bei selbstgenutzter Immo.

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB I: Wohngeld bei selbstgenutzter Immo.

Was muss hier angesetzt werden, für "monatliche Bruttokaltmiete" ?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
SGB I: Wohngeld bei selbstgenutzter Immo.
Das Wohngeld wäre der von der Behörde zu ermittelnde Lastenzuschuss aus der Belastung, die man für die Immo zu tragen hat.
§ 10 WoGG
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__10.html


Hier ein aktueller Wohngeldrechner: https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
Oder dieser, auch aktuell: http://www.1ngo.de/web/Wohngeld.html

Es wird jeweils nach ---Belastung--- gefragt. Berücksichtigt werden zB Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge und Verwaltungskosten usw.

Was hat das SGB I damit zu tun?

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 18:05

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blitzer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Bruttokaltmiete

Falsches Formular oder falsch geguckt. Da muss ..oder Belastung... stehen und das sind 36 Euro pro m2, Grundsteuer, Kreditzinsen für das Objekt, die Hausverwaltung

Habe fertig

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Man sollte auf das Datum der Fragestellung achten.... und wäre uU noch schneller fertig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.311 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.