Hausverwaltung möchte Kaution einbehalten

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Hausverwaltung möchte Kaution einbehalten

Hallo an alle!
Ich habe heute Post bekommen von meiner ehemaligen Hausverwaltung.
Laut Mietvertrag haben wir 2019 eine unrenovierte Wohnung übernommen, die damals allerdings wegen den Vormietern frisch gestrichen worden war, weil wohl alles nikotinverseucht war und absolut übel aussah, so daß man die Wohnung wohl in ungestrichenem Zustand nicht hätte vermieten können.

Wie gesagt, laut Mietvertrag unrenoviert und mit Laminatübernahme vom Vormieter.

Nun hat die Hausverwaltung uns eine Abrechnung zukommen lassen, der zu entnehmen ist, das 500€ für Malerarbeiten fällig wären, inklusive Schimmelentfernung im Bad, weil wir falsch gelüftet hätten, außerdem Übergangsleisten am Laminat fehlen würden, die wir jetzt bezahlen sollten, und Farbe an Fußleisten entfernt worden wären, die schon daran klebte als wir eingezogen sind.
Die Rechnung wäre beigefügt.

Statt dieser Rechnung nach unserem Auszug hat sie uns allerdings die Rechnung von vor unserem Einzug geschickt, in dem eine "fachgerechte" Schimmelentfernung im Bad abgerechnet wird.

Die eigentliche aktuelle Rechnung liegt nicht dabei.

Kann man da irgendwie gegen vorgehen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Kann man da irgendwie gegen vorgehen?
Ja, selbstverständlich.
Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Statt dieser Rechnung nach unserem Auszug
Wann seid ihr denn ausgezogen? Und was genau schreibt die HV zur Kaution?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann seid ihr denn ausgezogen? Und was genau schreibt die HV zur Kaution?


Hallo Anami !
Wir sind am 30.11.2022 nach fristgerechter Kündigung ausgezogen.

Zur Kaution schreiben Sie halt, das sie unsere Wohnung komplett streichen mussten, und Lichtschalter sowie Wandleisten und Türrahmen gereinigt wurden, Übergangsleisten am Laminat erneuert wurden, sowie Schimmel an der Badezimmerwand entfernt wurde.
Die Rechnung dieser Reparaturen soll also in etwa der Höhe unserer Kaution entsprechen, so daß wir noch ca. 80€ nachzahlen müssten.

Zu den Lichtschaltern, Wandleisten und Türrahmen: sie wären mit Farbe verschmutzt gewesen, wobei ich in der Wohnung nichts gestrichen habe.
Es war ja gestrichen als wir einzogen, die Rechnung dafür ging wohl an die Vormieter, und da wir dort nicht geraucht haben, waren die Wände immer noch intakt, sauber und schneeweiß als wir wieder auszogen.
Ich hatte lediglich zwei Wände farbig gestrichen im Wohnzimmer, und diese vor Auszug wieder weiß gestrichen.
Zu den anderen Wänden hat man da farblich keinen Unterschied gesehen.
Desweiteren habe ich Bohr- und Nagellöcher entfernt und verfüllt, wobei es auch keinerlei Farbunterschiede gab.

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#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Gab es kein Übergabe-Protokoll?

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#4
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Gab es kein Übergabe-Protokoll

Doch, gab es.
Da steht nichts von alledem drin, und es wurde auch vorher nichts gesagt, das die Wohnung komplett neu gestrichen werden sollte.
Wie gesagt, laut Mietvertrag unrenovierte Wohnung, mit Übernahme des Vormieter Laminats, im Mietvetrag stand auch, das man bei farbigen Wandanstrich diesen wieder überstreichen müsste, was ich ja gemacht habe.

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#5
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Ach Mist, ganz vergessen zu erwähnen.
Während wir in der Wohnung gewohnt haben, haben wir mehrfach Risse in Decken und Wänden bemängelt, die von der Hausverwaltung nicht beseitigt wurden, und zwar in allen Räumen, und halt eben der Feuchtigskeitsschaden im Bad ( gelbe Flecken, und in den Ecken ging es ins gräuliche über.
Sah für mich aus, als ob es alte Flecken wären, die nun wieder durch die Farbe durchdringen)
Unsere Hausverwaltung sagte deshalb auch vor Übernahme, das die Mängel ja nun beseitigt werden würden, und es deshalb sowieso keinen Sinn machen würde vorher zu streichen.
Leider habe ich das nicht schriftlich, und die Mängel werden auch in keinster Weise im Übergabeprotokoll erwähnt ( ich dachte ehrlich gesagt auch, das es so richtig wäre, da diese Mängel nicht unser Verschulden sind)
Wie gesagt, die Wasserflecken und sonstige Mängel habe ich der Hausverwaltung gemeldet, und bekam den üblichen Kommentar, schlechtes Lüften usw., wobei dann bei einer Dachrinnenreinigung eine Undichtigkeit am Dach fest gestellt wurde, und diese Rechnung, die uns jetzt zugesandt wurde ja auch bestätigt, das vor unserem Einzug ein Schimmelschaden im Bad behoben worden sein soll.
Warum überhaupt bekomme ich eine Rechnung von Malerarbeiten vor meinem Einzug?

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Sieht so aus, als ob die Hausverwaltung wohl ziemlich genau Anspruch auf exakt 0€ hat.

Nicht verrückt machen lassen. Nachweisen kannst du ja alles.
Nur tatsächliche Schäden wären wohl zu bezahlen, falls überhaupt vorhanden.

Dass du in der Wohnung nichts gestrichen hast, aber trotzdem 2 Wände gestrichen hast, die du dann wieder weiß gestrichen hast widerspricht sich etwas...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Warum überhaupt bekomme ich eine Rechnung von Malerarbeiten vor meinem Einzug?

Mich würde das erst mal dazu motivieren eine entsprechende Anzeige zu erstatten.



Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Doch, gab es.

Zusammen mit dem Vermieter erstellt?



In der Schilderung sind diverse Sachen drin, die man als "Beschädigung der Mietsache" sehen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Dass du in der Wohnung nichts gestrichen hast, aber trotzdem 2 Wände gestrichen hast, die du dann wieder weiß gestrichen hast widerspricht sich etwas...

Da geb ich die Recht, hab ich doof geschrieben.

Ich meinte damit, daß Farbe an Lichtschaltern, Türrahmen und Fußleisten bemängelt wurden, in Räumen, in denen ich nicht gestrichen habe.

Die Farbe war da schon bei unserem Einzug, klebt da teilweise echt dick drauf und scheint da schon ewig rumzudümpeln.
Ich hab damals versucht es abzubekommen als wir einzogen, da war nichts zu machen.

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#9
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mich würde das erst mal dazu motivieren eine entsprechende Anzeige zu erstatten.

Was genau meinst du mit Anzeige?
Bei der Polizei? Weswegen genau?


Zitat (von Harry van Sell):
In der Schilderung sind diverse Sachen drin, die man als "Beschädigung der Mietsache" sehen könnte.


Beschädigung von mir?
Oder wie ist das gemeint?

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Was genau meinst du mit Anzeige?
Bei der Polizei? Weswegen genau?


Man versucht gerade von Dir die Begleichung einer Rechnung für Arbeiten nach dem Auszug einzufordern, die bereits vor Deinem Einzug gestellt wurde. Das ist entweder ein bedauerlicher Irrtum oder ein Betrugsversuch. Und für Betrugsversuche ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Da darf die HV dann eben der Staatsanwaltschaft plausibel erklären, wie es zu diesem Irrtum kommt und wenn es wirklich ein Irrtum war, dann wird das bei diesem Unternehmen nach einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft auch nicht mehr vorkommen. Andersherum aber, wenn es wirklich ein Betrugsversuch war und Du selbst versuchst das richtigzustellen, dann kann man eher problemlos zurückrudern mit "bedauerlicher Einzelfall und tut mir Leid und bitte nicht weitersagen".

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#11
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Man versucht gerade von Dir die Begleichung einer Rechnung für Arbeiten nach dem Auszug einzufordern, die bereits vor Deinem Einzug gestellt wurde.

Naja, das ist irgendwie komplizierter.
Also, die Rechnung die ich nun dabei habe ist eine alte Rechnung, klar, sie enthält aber einen anderen Betrag als der, der von uns jetzt gefordert wird.

Da drin steht halt alles aufgelistet, was vor unserem Einzug gemacht worden ist.
Vielleicht ist die Rechnung als "Beweis " gedacht, das die Wohnung ja gestrichen war, als wir einzogen?

Stand ja eigentlich nie zur Debatte, das es nicht so war.
Bei Wohnungsübergabe hieß es eben beim Einzug, das die Wohnung gemacht werden musste, weil man sie sonst wohl nicht vermietet bekommen hätte, auf deutsch: die Vormieter hatten einen Saustall hinterlassen, und an die ist wohl auch damals diese Rechnung gegangen, die ich nun erhalten habe.

Es hieß andererseits auch von der Hausverwaltung , sie vermieten "eigentlich" nur unrenovierte Wohnungen, damit man halt selbst gestalten könnte, deshalb bräuchte auch beim Auszug nicht renoviert werden, weil das macht dann ja wieder der nächste Mieter.

Und, wie gesagt, ergäbe eine Renovierung unsererseits auch keinen Sinn, da ja Risse in Wänden und Decken, und ein Schimmelschaden ausgebessert werden müssten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Wir sind am 30.11.2022 nach fristgerechter Kündigung ausgezogen.
Gut. Das hat ja doch recht schnell geklappt. Im Juli sah es noch ganz anders aus.
Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Zur Kaution schreiben Sie halt,
Ich würde den Wortlaut lesen wollen, bevor ich zu wilder Gegenwehr rate. Das wäre das ---was genau?---

Dass die Rechnung eine alte aus 2019 ist, lässt sich der HV vermutlich am einfachsten *entgegenwerfen*

Dass die Rechnung 500,- sagt, und dass es mehr als die ganze Kaution ist--- klingt irgendwie merkwürdig. Wie hoch war denn die Kaution in 2019?
Oder ist evtl. noch die Nachzahlung für BK/NK in 2022 enthalten?

Wenn vor deinem Einzug 2019 die Wohnung von der HV frisch gestrichen wurde, weil sie sonst nicht vermietbar wäre, mag stimmen. Und die Farbkleckse müssten dann von Malern der HV stammen, oder?

Und: Wenn im MV unrenoviert steht--und du trotzdem den farbigen Wandanstrich wieder überstrichen hast--- passt doch alles irgendwie nicht zusammen.
Du hast eine renovierte Wohnung übernommen--- hast selbst farbige Anstriche gemacht...
Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Die eigentliche aktuelle Rechnung liegt nicht dabei.
Danach musst du jetzt noch nicht rufen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass die Rechnung 500,- sagt, und dass es mehr als die ganze Kaution ist--- klingt irgendwie merkwürdig. Wie hoch war denn die Kaution in 2019?
Oder ist evtl. noch die Nachzahlung für BK/NK in 2022 enthalten?

Die Kaution betrug 1350€, davon möchte man die 500€ fürs Streichen, 40€ fürs Abkleben vor Streichen, und 80€ für Reinigungsarbeiten, desweiteren eine Nebenkostenzahlung in Höhe von 530€ und mehrere Kleinposten ( ich hab den Brief grad nicht zur Hand).
Alles in allem 1350€ Plus knapp 80€, die ich ja noch zahlen soll.
Zitat (von Anami):
Und die Farbkleckse müssten dann von Malern der HV stammen, oder?

Das denke ich mal, obwohl ich ehrlich sagen muß, ich hatte nie den Eindruck, daß es eine Firma gewesen wäre, dafür war die Arbeit irgendwie zu unprofessionell.
Ich dachte immer, es wäre die Arbeit vom Hausmeister gewesen, das war hier eigentlich immer so der Fall, das der Hausmeister die Wohnungen fertig gemacht hat.
Aber ich war ja nicht dabei, kann ich nix zu sagen.
Zitat (von Anami):
Und: Wenn im MV unrenoviert steht--und du trotzdem den farbigen Wandanstrich wieder überstrichen hast--- passt doch alles irgendwie nicht zusammen.
Du hast eine renovierte Wohnung übernommen--- hast selbst farbige Anstriche gemacht...

Im Mietvertrag stand, das in unauffälligen hellen Farben gestrichen werden müsste, ansonsten müsste man es neutraler gestalten.
Ich hatte eine Wand in Petrol und eine in Neongrün, deshalb habe ich die weiß gestrichen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Die Kaution betrug 1350€
Ja, dann erklärt sich das.

Dann weißt du ja jetzt, wie du dagegen vorgehen kannst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
wobei ich in der Wohnung nichts gestrichen habe.
Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Ich hatte lediglich zwei Wände farbig gestrichen im Wohnzimmer

Wer findet den Widerspruch?

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
mit Übernahme des Vormieter Laminats,
Und diesen habt iher dann nicht entfernt? Der gehört euch! Ihr habt dieses Laminat also nicht mitgenommen sondern dem Hauseigentümer (zur Entsorgung?) hinterlassen?

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
m Mietvetrag stand auch, das man bei farbigen Wandanstrich diesen wieder überstreichen müsste
Ungültiger Passus.

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
das in unauffälligen hellen Farben gestrichen werden müsste, ansonsten müsste man es neutraler gestalten.
Das hört sich jetzt schon wieder ganz anders an.

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
gelbe Flecken, und in den Ecken ging es ins gräuliche über.
Geht dort ein Kamin entlang?

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
Warum überhaupt bekomme ich eine Rechnung von Malerarbeiten vor meinem Einzug?
DU hast es doch selbst erklärt, als Beweis, dass Mängel behoben wurden.

Zitat (von Bertone-Fahrerin):
desweiteren eine Nebenkostenzahlung in Höhe von 530€
Wenn diese berechtigt sind, dann sind diese auch zu zahlen.

Ich denke, dass hier zu viele Keinigkeiten subjektiv dargestellt werden und man dadurch leider nicht wirklich beurteilen kann was wirklich Sachlage ist.

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