Veränderung der Mietstruktur

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
shakathe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Veränderung der Mietstruktur

Wenn die Betriebskosten im (Zeit)Mietvertrag nicht erwähnt wurden, ist es dann möglich beim Auszug rückwirkend die Betriebskosten zu verlangen. Also wäre eine solche Vereinbarung - vorausgesetzt der Mieter unterschreibt das - wirksam. Oder kann man soetwas nicht rückwirkend einfordern.

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 18:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3545 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von shakathe):
Wenn die Betriebskosten im (Zeit)Mietvertrag nicht erwähnt wurden, ist es dann möglich beim Auszug rückwirkend die Betriebskosten zu verlangen.


Wenn du vergisst im MV zu erwähnen, dass die BK abgerechnet werden, dann buche das als Lehrgeld. Klar kannst du versuchen die BK geltend zu mache und ebenso klar kann dein Mieter dies ablehnen.

Zitat (von shakathe):
Also wäre eine solche Vereinbarung - vorausgesetzt der Mieter unterschreibt das - wirksam


Wenn er die Vereinbarung unterschreiben würde, aber er wäre ja ziemlich dumm es zu machen.

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#2
 Von 
shakathe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wenn er die Vereinbarung unterschreiben würde, aber er wäre ja ziemlich dumm es zu machen.


Und wenn ich die Unterschrift bekommen würde, müsste ich nachweisen, dass ich das ausgehandelt habe oder könnte es kippen, weil es den Mieter zu stark benachteiligt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von shakathe):
Und wenn ich die Unterschrift bekommen würde, müsste ich nachweisen, dass ich das ausgehandelt habe oder könnte es kippen, weil es den Mieter zu stark benachteiligt.


Wie soll eine nachträgliche Unterschrift unter eine Zusatzvereinbarung nicht ausgehandelt sein?

Bei Drohung, Täuschung, etc. gibt es § 123 BGB. Über §§ 307ff BGB würde ich mir da eher weniger Gedanken machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9148 Beiträge, 4273x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wie soll eine nachträgliche Unterschrift unter eine Zusatzvereinbarung nicht ausgehandelt sein?
Das passiert gar nicht mal so selten, wenn diese Vereinbarung irgendwo auf einem Übergabeprotokoll versteckt wird.

Zitat (von shakathe):
Und wenn ich die Unterschrift bekommen würde, müsste ich nachweisen, dass ich das ausgehandelt habe oder könnte es kippen, weil es den Mieter zu stark benachteiligt.
Eine Vereinbarung, die nachträglich und stark negativ ausschließlich zu Lasten des Mieters abgeschlossen wird, wird es immer schwer haben. Täuschung oder Irrtum liegt einfach nahe. Klar, möglich ist alles. Aber ein Selbstläufer wäre das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109320 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von shakathe):
Also wäre eine solche Vereinbarung - vorausgesetzt der Mieter unterschreibt das - wirksam

Kommt auf den konkreten Inhalt und die Umsetzung an.



Zitat (von shakathe):
Oder kann man soetwas nicht rückwirkend einfordern.

Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.



Zitat (von shakathe):
müsste ich nachweisen, dass ich das ausgehandelt habe oder könnte es kippen, weil es den Mieter zu stark benachteiligt.

Ja und ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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