Auskunftspflicht Neffe

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.02.2023 06:19:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht Neffe

Hallo zusammen, ich würde gerne um Rat fragen. Folgende Situation: Person A kümmert sich jahrelang um ihre erkrankte Cousine bis zu ihrem Tod. Cousine hatte keine eigenen Kinder, nur 3 Neffen von ihrem verstorbenen Bruder, die sich nie gekümmmert haben. Cousine hatte hohe Schulden, daher hat sie auch kein Testament gemacht, das es nichts zu vererben gab. Nun sind die Neffen überzeugt, dass die Tante zu Lebzeiten angeblich hohe Fonds hatte. Was nachweislich nicht so ist, da sie sogar einen Offenbarungseid leisten musste. Jetzt bekommt Person A einen Brief vom Anwalt, dass sie ihrer Auskunftspflicht über das Vermögen nachkommen muss, sonst würde das vor Gericht gehen. Was können die Neffen einklagen wollen? In dem Anwaltsschreiben steht Vermögen zum Zeitpunkt des Todes. Aber das waren nur Schulden.. Neffen beharren darauf, dass viel Geld dagewesen sein muss. Hätte die Tante nicht eh mit ihrem Geld machen können, was sie will? Person A ist am Ende und weiß nicht, was auf sie zukommt. Sie wollte nur für ihre Cousine da sein, weil sie niemanden mehr hatte. Und jetzt vielleicht vor Gericht muss.
Über Ratschläge wäre ich dankbar. Vielen Dank!!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Maike12):
Person A kümmert sich jahrelang um ihre erkrankte Cousine bis zu ihrem Tod.

Bedeutet was genau?



Zitat (von Maike12):
Jetzt bekommt Person A einen Brief vom Anwalt, dass sie ihrer Auskunftspflicht über das Vermögen nachkommen muss, sonst würde das vor Gericht gehen.

Und, Person A ist Erbe der Cousine?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12304.02.2023 06:19:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Cousine war an Krebs erkrankt und Person A hat ihr bei alltäglichen Sachen, Arztbesuchen, Haushalt evt. geholfen. Bis die Dame ins Pflegeheim musste. Nein, Person A ist keine Erbin, weil kein Erbe vorhanden ausser Schulden, daher gab es auch kein Testament.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Maike12):
Was können die Neffen einklagen wollen?


Eigentlich nichts, da ich keinen Anspruch auf Auskunft erkennen kann.

Um des lieben Friedens Willen kann Person A sofern es der Wahrheit entspricht jedoch antworten, dass sie keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse ihrer Cousine hatte und der Nachlass nach ihrer Kenntnis überschuldet ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Maike12):
Nein, Person A ist keine Erbin, weil kein Erbe vorhanden ausser Schulden

Erbe wird man durch Testament oder durch Gesetz.
Nur weil "nichts da ist" erbt man dennoch - dann halt alle Schulden.

Wäre also noch zu prüfen, ob man Erbe ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre also noch zu prüfen, ob man Erbe ist.


Wenn es Neffen gibt, dann kann sie als Cousine jedenfalls nicht gesetzliche Erbin sein und da es auch kein Testament gibt, weiß ich nicht, was man da prüfen will.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von hh):
Um des lieben Friedens Willen kann Person A sofern es der Wahrheit entspricht jedoch antworten, dass sie keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse ihrer Cousine hatte


Genau das würde ich dem Anwalt schreiben. In einem Satz, ohne viel Geschnörkel, kurz und knapp.

Warum Person A jetzt wegen einer einfachen Nachfrage am Ende ist, erschließt sich mir nicht.

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#7
 Von 
guest-12304.02.2023 06:19:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Genau das würde ich dem Anwalt schreiben. In einem Satz, ohne viel Geschnörkel, kurz und knapp.

Das haben wir gemacht. Als Antwort kam, dass der Anwalt sich gezwungen sieht, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen

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#8
 Von 
guest-12304.02.2023 06:19:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Warum Person A jetzt wegen einer einfachen Nachfrage am Ende ist, erschließt sich mir nicht.

Sie hatte noch nie mit Anwälten zu tun und ist auch schon 80 Jahre alt. Sie versteht einfach nicht, was der Neffe will. Es ist kein Vermögen da, warum jetzt der Druck vom Anwalt?

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3556 Beiträge, 563x hilfreich)

Zitat (von Maike12):
ich würde gerne um Rat fragen. Folgende Situation: Person A kümmert sich jahrelang um ihre erkrankte Cousine bis zu ihrem Tod. Cousine

War sie auch für die finanziellen Angelegenheiten zuständig?
Zitat (von Maike12):
Nun sind die Neffen überzeugt, dass die Tante zu Lebzeiten angeblich hohe Fonds hatte. Was nachweislich nicht so ist, da sie sogar einen Offenbarungseid leisten musste.

Dann sollen die Neffen doch mal sagen, woher sie das mit Fonds wissen?
Da sicher das Sozialamt die Heimkosten übernahm, wäre dies bestimmt auch daran interessiert wieder Geld zurückzubekommen. Deshalb sollen sich die 3 Neffen darum kümmern.

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#10
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Nach bisherigem Stand sind folgende "Vermögen" zum Zeitpunkt des Todes denkbar:
Verfügungsonto/Taschengeldkonto im Heim
Bankkonto Guthaben
Bargeld

Da kann Person A ja Angaben machen, falls sie da was weiss. Oder zu jedem Posten "unbekannt".

Weiter dürfte die Cousine bereits bestattet sein. Falls es eine Sozialbestattung war, dürfte das Sozialamt/Versorgungsamt diese Fragen gestellt und beantwortet bekommen haben.
Dann kann der Anwalt denjenigen fragen, der die Bestattung beantragt hat.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Maike12):
Sie versteht einfach nicht, was der Neffe will.


Er glaubt fest daran, dass es diese hohen Fonds gibt und glaubt ebenso fest daran, dass die Cousine weiß, was damit passiert ist.

Zitat (von Maike12):
Es ist kein Vermögen da, warum jetzt der Druck vom Anwalt?


Es ist der Job des Anwalts, Druck zu machen. Und nur weil der laut bellt heißt das noch lange nicht, dass er auch beißt.

Letztlich wird aber niemand verhindern können, dass der Neffe die Cousine verklagt, wenn dieser fest davon überzeugt ist, dass es die Fonds gibt. Dann bekommt der Neffe eben vom Richter eine Abfuhr.

Es nützt nichts, sich darüber jetzt aufzuregen, wenn man sein Bestes zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse beigetragen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Genau das würde ich dem Anwalt schreiben. In einem Satz, ohne viel Geschnörkel, kurz und knapp.

Ich hätte noch ergänzt der Anwalt möge doch mal die Anspruchsgrundlage substantiiert benennen. Im übrigen möge man sich an den / die Erben wenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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