Mietfrage / 'Mitbewohner'

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietfrage / 'Mitbewohner'

Ich hab da mal ne Frage.

Szenario: Einzelhaus zur Miete. 2 Erwachsene (also 1 Mieter und eine weitere Person) beide dort amtlich gemeldet. 1 eingetragener Mieter im Mietvertrag, alle Nebenkosten angemeldet auf dem 1 Mieter's Name. 2te Person zog ca. 7 Jahre später ein in Gästezimmer. Abgemacht wurde 'Halbe / Halbe'. Hat auch wunderbar für 4 Jahre geklappt. Nun stellte der 2te die Zahlung ein.

Was kann der Mieter rechtlich tun, nachdem gesagt wurde "wenn du deinen Teil nicht bezahlst dann musst du ausziehen" und die zweite Person dies schlicht und ergreifend ignoriert und trotzdem nicht bezahlt aber auch nicht auszieht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Suche_Antworten):
Was kann der Mieter rechtlich tun, nachdem gesagt wurde "wenn du deinen Teil nicht bezahlst dann musst du ausziehen" und die zweite Person dies schlicht und ergreifend ignoriert und trotzdem nicht bezahlt aber auch nicht auszieht.

Er geht zu einem der Rechtsanwälte die sich auf Mietrecht spezialisiert haben und beauftrag diesen.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Suche_Antworten):
Abgemacht wurde 'Halbe / Halbe'.

Je nach dem wie der Anteil der beiden an der Wohnung aussieht, könnte der eingetragene Mieter damit auch auf sehr dünnem Eis stehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Je nach dem wie der Anteil der beiden an der Wohnung aussieht, könnte der eingetragene Mieter damit auch auf sehr dünnem Eis stehen.


Bitte ein wenig mehr erläutern. Es war ausgemacht jeder trägt 1/2 Kosten der Miete + faktische Nebenkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wer ist denn die 2. Person?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Suche_Antworten):
Bitte ein wenig mehr erläutern.

Nun, wenn er eine nur 10m² hat und der eingetragene Mieter 50m² dann ist man schnell in der rechtswidrigen Zone ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, wenn er eine nur 10m² hat und der eingetragene Mieter 50m² dann ist man schnell in der rechtswidrigen Zone ...


Ok ich verstehe. Zur Klärung. Es ist eine 'Wohngemeinschaft' mit Absprache der Kostenteilung. Person 1 (Mieter des Anwesens) hat eigenes SZ. Person 2 hat auch eigenes SZ, und zog ein um Person 1 zu helfen, ist nicht im Mietvertrag, ist nicht auf sonstige Kostenverträge. Person 2 hat eigenes Zimmer, eigenes Badezimmer. (Küche, WZ, Wintergarten, und Garten wird gemeinschaftlich genutzt.) Gegessen wird auch nicht gemeinschaftlich.

Ich möchte einfach wissen was man tun muss, sodass die Person auszieht wenn diese weiterhin weigert sich an den Kosten zu beteiligen.

-- Editiert von User am 3. Februar 2023 00:15

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Person 2 ist also Untermieter von Person 1.
Dann gelten die normalen Regularien des Mietrechts mit Kündigung und letztendlich Räumungsklage.
Allerdings kann ich nicht erkennen, dass Person 1 (Untervermieter) eine wirksame Kündigung gegenüber Person 2 auf den Weg gebracht hat - Kündigungen im Mietrecht müssen nämlich immer schriftlich erfolgen.
Das sollte Person 1 schleunigst nachholen.
Sollte Person 1 Schwierigkeiten haben, eine wirksame Kündigung zu formulieren, dann ist Hilfe eines Anwalts notwendig. Falls absehbarer ist, dass Person 2 auch eine schriftliche Kündigung ignorieren wird, wird Person 1 sowieso einen Anwalt brauchen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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