Trennung bei Wohnberechtigungsschein

3. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Adionna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung bei Wohnberechtigungsschein

Hallo,

wir wohnen zu viert (2 Kinder) in Hamburg in einer sozial geförderten 4-Zimmer-Wohnung, 87 qm.

Nun haben wir uns getrennt, und ich möchte gern ausziehen. Wir stehen beide im Mietvertrag.
Ich würde versuchen mich nach Absprache mit der Vermieterin per Aufhebungsklausel o.ä. daraus streichen lassen - oder mein Ex-Partner macht den Vertrag neu.
Er bekäme ohne Probleme einen neuen WBS - allerdings, soweit ich verstanden habe, nicht für diese Wohnungsgröße (da sie dann nur noch zu dritt wären). Wir möchten aber die Wohnung nicht aufgeben - auch, weil wir den Kindern nicht den Boden unter den Füßen wegziehen wollen.

Wisst Ihr, wie die Rechtslage in Hamburg in einer solchen Situation ist? Früher gab es die Fehlbelegungsabgabe in solchen Fällen.

Ich freu mich über Hinweise!

Viele Grüße
Hanna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Dann lasst den MV so wie er ist und macht nur die Aufhebung bezüglich deiner Person, das ginge auch.

Oder dein Mann und du macht einen privaten Vertrag (sollte aber von einem Fachmann aufgeseetzt sein), dass er dich im Innenverhältnis von allen Lasten befreit und die Kosten der Wohnung alleine trägt, dann bleibst du halt im MV, wenn der VM sich sträubt, das ist allerdings immer mit einem komischen Geschmäckle verbunden, falls mal Streit mit dem EX ausbricht, nach außen haftest du immer mit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dann lasst den MV so wie er ist und macht nur die Aufhebung bezüglich deiner Person, das ginge auch.


Finde den Widerspruch...

Langsam zu mitdenken:
Wenn der Mietvertrag bleiben soll wie er ist kann nicht gleichzeitig eine Person aus dem Mietverhältnis ausscheiden. Das Ausscheiden einer Person wäre eine Änderung des Vertrags.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Wenn der Mietvertrag bleiben soll wie er ist kann nicht gleichzeitig eine Person aus dem Mietverhältnis ausscheiden.


Natürlich geht das, der MV bleibt bestehen eine Person wird daraus entlassen. Es geht darum, dass kein NEUER MV aufgesetzt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

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