Hallo,
wenn jemand vor etwas mehr als 10 Jahren ein Haus im Wert von insgesamt 100.000€ geschenkt bekommen hat und möchte das nun rückgängig machen, bzw zurückschenken. Wie sieht es da aus?
Das Haus war damals Schenkungssteuerfrei, da die Person, die es verschenkt hat, Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Diese Person soll das Haus zurück erhalten.
Fallen Schenkungssteuer an, wenn die Person mit Wohnrecht es zurück bekommt? Wie sieht es aus, wenn der Beschenkte das Haus mit laufenden Wohnrecht an eine dritte Person weiter verschenkt?
Gruß
Rückabwicklung einer Schenkung / Weiterschenkung
3. Februar 2023
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Frage vom 3. Februar 2023 | 15:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung einer Schenkung / Weiterschenkung
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#1
Antwort vom 3. Februar 2023 | 23:38
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitatwenn jemand vor etwas mehr als 10 Jahren ein Haus im Wert von insgesamt 100.000€ geschenkt bekommen hat und möchte das nun rückgängig machen, bzw zurückschenken. Wie sieht es da aus? :
Wenn der Schenker damit einverstanden ist., wäre das kein Problem. Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
Zitat:Fallen Schenkungssteuer an, wenn die Person mit Wohnrecht es zurück bekommt?
Das ist durchaus möglich. Es kommt darauf an, wie hoch der Freibetrag bzgl. Schenkungssteuer ist. Die Höhe des Freibetrages bemisst sich ggf. nach dem Grad der Verwandtschaft.
Zitat:Wie sieht es aus, wenn der Beschenkte das Haus mit laufenden Wohnrecht an eine dritte Person weiter verschenkt?
Dann ist die dritte Person Eigentümer und da Wohnrecht besteht weiterhin.
#2
Antwort vom 4. Februar 2023 | 01:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatFallen Schenkungssteuer an, wenn die Person mit Wohnrecht es zurück bekommt? :
Je älter die Person mit dem Wohnrecht ist, desto geringer ist der Wert des Wohnrechtes. Daher kann bei der Rückschenkung durchaus Schenkungssteuer anfallen.
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