Rückabwicklung einer Schenkung / Weiterschenkung

3. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Heinz-K
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung einer Schenkung / Weiterschenkung

Hallo,
wenn jemand vor etwas mehr als 10 Jahren ein Haus im Wert von insgesamt 100.000€ geschenkt bekommen hat und möchte das nun rückgängig machen, bzw zurückschenken. Wie sieht es da aus?

Das Haus war damals Schenkungssteuerfrei, da die Person, die es verschenkt hat, Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Diese Person soll das Haus zurück erhalten.

Fallen Schenkungssteuer an, wenn die Person mit Wohnrecht es zurück bekommt? Wie sieht es aus, wenn der Beschenkte das Haus mit laufenden Wohnrecht an eine dritte Person weiter verschenkt?

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Heinz-K):
wenn jemand vor etwas mehr als 10 Jahren ein Haus im Wert von insgesamt 100.000€ geschenkt bekommen hat und möchte das nun rückgängig machen, bzw zurückschenken. Wie sieht es da aus?

Wenn der Schenker damit einverstanden ist., wäre das kein Problem. Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
Zitat:
Fallen Schenkungssteuer an, wenn die Person mit Wohnrecht es zurück bekommt?

Das ist durchaus möglich. Es kommt darauf an, wie hoch der Freibetrag bzgl. Schenkungssteuer ist. Die Höhe des Freibetrages bemisst sich ggf. nach dem Grad der Verwandtschaft.
Zitat:
Wie sieht es aus, wenn der Beschenkte das Haus mit laufenden Wohnrecht an eine dritte Person weiter verschenkt?

Dann ist die dritte Person Eigentümer und da Wohnrecht besteht weiterhin.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Heinz-K):
Fallen Schenkungssteuer an, wenn die Person mit Wohnrecht es zurück bekommt?


Je älter die Person mit dem Wohnrecht ist, desto geringer ist der Wert des Wohnrechtes. Daher kann bei der Rückschenkung durchaus Schenkungssteuer anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

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