Hallo zusammen,
ich bzw. meine Eltern bekommen nun seit vielen Jahren immer mal wieder Abmahnung der Fa. DEBCON. Früher lief es noch über die Kanzlei Schalast & Partner, dann über CGM Rechtsanwaltsgesellschaft und nun seit einigen Jahren halt über DEBCON. Es geht um ein Lied welches erstmals im März 2011 abgemahnt wurde. Es kamen daraufhin immer wieder neue Schreiben, welche mit unterschiedlich hohen Forderungen versehen waren auch die Tonart war unterschiedlich scharf.
Ich habe im Mai 2011 mit einer modifizierten Unterlassungs und Verpflichtungserklärung auf ein Schreiben der Kanzlei Schalast und Partner reagiert, danach nur noch alle Schreiben weggeheftet bis zum November 2014. Dort erhielt ich erstmals ein Schreiben von DEBCON wo ich darüber informiert wurde, daß diese vom Insolvenzverwalter mit der Einziehung der bestehenden Forderung beauftragt wurden.
Hier habe ich mit dem folgenden Schreiben geantwortet:
"Hiermit widerspreche ich der, der von Ihnen unter AZ 123456 geltend gemachten Forderung, welche nach Prüfung meinerseits als vollständig unberechtigt bezeichnet werden kann.
Außerdem widerspreche ich ausdrücklich der Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten."
Danach habe ich bis zum heutigen Tag alle weiteren Schreiben wieder nur abgeheftet.
Heute erhielten meine Eltern wieder ein Schreiben, wo Sie innerhalb von 5 Tagen 39 Euro bezahlen sollen(den Gesamtbetrag von 390€ kann dann in Raten gezahlt werden) , da sonst Zwangsvollstreckung etc. drohen...
Kann hier weiter abgeheftet werden oder ist die Sache aufgrund neuer Rechtslage irgendwie brisanter geworden?
Hatten nun seit langen nichts mehr gehört.
Wäre super wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Mfg
Pascal
Abmahnung Debcon März 2023
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Wie wäre es denn damit, dass du mal beschreibst warum es diese Abmahnung gab und warum du der Meinung bist, dass einfach alles nur, ohne Beachtung, abgeheftet werden kann.
Bisher hast du leider nichts geschrieben was einem User nützlich sein könnte um sich eine Meinung bilden zu können.
Es handelt sich um den Vorwurf das 2011 eine digitale Kopie einer Tonaufnahme im Internet in einem File Sharing Netzwerk zum Download angeboten wurde.
Damals gab es noch die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn wo man sich diesbezüglich Hilfe holen konnte... Dort wurde uns und vielen anderen Betroffenen damals zu diesem Vorgehen geraten, also die modifizierte Unterlassungserklärung auszufüllen und danach solange nichts vom Gericht kommt, kann man alles weitere abheften. Nur diese Interessengemeinschaft scheint es wohl nicht mehr zu geben.
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- doppelt -
-- Editiert von User am 3. März 2023 14:17
Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:
Du hast ein Lied, verbotenerweise, zum Download angeboten.
Du wurdest abgemahnt und hast eine Unterlassungserklärung bekommen.
Diese Unterlassungserklärung hast du nicht unterschrieben, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückgesendet.
O.k., jetzt ist nur noch offen was überhaupt damals von dir gefordert wurde und was und warum heute noch gefordert wird.
Es wäre wirklich schön einfach mal alle relevanten Infos mitzuteilen.
Ganz pauschal: urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis weiter zu verbreiten kann teuer werden. Ob die Forderungen an dich gerechtfertigt waren/sind kann man aufgrund fehlender Infos überhaupt nicht beurteilen.
Gegen eine Rechtmäßigkeit spricht, dass es bisher anscheinend noch zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, oder doch? Ich frage deshalb weil spätestens nach 10 Jahren Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung verjährt wären wenn keine Hemmung eingetreten wäre. Solche Hemmungen wären ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Feststellungsklage. Hat es so etwas gegeben?
Damals wurde von uns gefordert die damals beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie 290 € als Vergleichsbetrag für eine außergerichtliche Lösung zu zahlen.
Nachdem ich die modifizierte Unterlassungserklärung zurückgeschickt hatte, kam diesbezüglich auch kein weiteres Schreiben mehr...
Alle Schreiben die danach folgten, beinhalteten unterschiedlich hohe Vergleichsbeträge mal mehr, mal weniger als die ursprünglichen 290 €.
Es wurde dann auch immer darauf verwiesen welch horrenden Kosten auf einen zukommen, wenn man das Angebot nicht annimmt und die Sache vor Gericht geht...
Einen Mahnbescheid oder ähnliches gab es in dieser Angelegenheit nicht. Immer nur Drohungen aber nie was offizielles.
Dann ist ganze Sache auch schon verjährt. Ich persönlich also auch weiterhin einfach alles schön abheften und nicht reagieren. Erst wenn ein Mahnbescheid kommen sollte (was sicherlich nicht mehr passieren wird), würde ich diesem widersprechen.
-- Editiert von User am 3. März 2023 15:35
Fangen wir doch mal am Anfang an ...
Zitatich bzw. meine Eltern :
Wer denn nun?
Meine Eltern, also der Anschluss lief damals über meine Eltern
ZitatMeine Eltern :
Dann war das hier
ZitatIch habe im Mai 2011 mit einer modifizierten Unterlassungs und Verpflichtungserklärung auf ein Schreiben der Kanzlei Schalast und Partner reagiert, :
ZitatHier habe ich mit dem folgenden Schreiben geantwortet: :
sinnlose Verschwendung von Zeit- und Material ...
ZitatDann ist ganze Sache auch schon verjährt. :
Nein, ist sie natürlich nicht.
ZitatEinen Mahnbescheid oder ähnliches gab es in dieser Angelegenheit nicht. Immer nur Drohungen aber nie was offizielles. :
Dann sollten die Eltern erst mal gerichtsfest die Einrede der Verjährung erheben, damit man das Konstrukt der Verjährung nutzen kann.
Vermutlich ist dann endgültig Ruhe ...
Also die modifizierte Unterlassungserklärung war natürlich von meinen Eltern unterschrieben etc. lief also nicht auf meinem Namen.
Also ist die Sache nun doch nicht verjährt?
ZitatAlso die modifizierte Unterlassungserklärung war natürlich von meinen Eltern unterschrieben etc. lief also nicht auf meinem Namen. :
Ok.
ZitatAlso ist die Sache nun doch nicht verjährt? :
Nö, erst mal müsste man dazu die Einrede der Verjährung erheben.
Und wie macht man sowas?
ZitatUnd wie macht man sowas? :
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Oder man googlt, findet Vorschläge dazu und stellt das zur Diskussion hier rein.
Doch, was HvS allerdings meint ist, dass dennoch, auch z.B. Mahnbescheide, wirksam werden können, wenn man diesen nicht mit der Begründung der Verjährung widerspricht.ZitatAlso ist die Sache nun doch nicht verjährt? :
Lies es dir einfach noch einmal durch.
ZitatLies es dir einfach noch einmal durch. :
Ändert nichts.
ZitatVerjährung gibt nicht automatisch. :
Richtig, erst muss der Schuldner entsprechend die Einrede erheben.
Debcon meldet sich meist kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nochmal, in manchen Fällen auch nach deren Ablauf, um auf Dummenfang zu gehen und doch noch ein paar Euro abgreifen zu können. Den Brief mit der Forderung nach 290€ haben seit letztem Jahr viele User bekommen, auch ich (auf schönem orangefarbenen Papier). Einfach Einrede der Verjährung stellen (optimalerweise sollte man dazu das Datum der ursprünglichen Abmahnung kennen, denn das ist dafür relevant).
.
ZitatEinfach Einrede der Verjährung stellen :
Ich wuerde mit denen gar nicht kommunizieren. Die Einrede kann man immer noch erheben, wenn der Abmahner doch noch Klage erhebt.
Ich bin da etwas paranoid und moechte nicht, dass mir irgendein braesiger Amtsrichter solche Kommunikation als "Verhandeln ueber den Anspruch" auslegt und damit die Verjaehrung gehemmt wird.
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