Vorladung - Warenkreditbetrug

5. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung - Warenkreditbetrug

Guten Morgen, Mittag oder Abend, je nachdem wann diese Frage gelesen wird.

Vor, etwa einer woche, wurde mir eine Vorladung der Polizei zugestellt (Ohne Versandaufkleber o. Ä.). In dieser werde ich als Beschuldigter des Warenkreditbetrugs genannt und mir demnach der Warenkreditbetrug vorgeworfen. Es stehen keine weiteren Details im Brief, demnach sind mir bisher keine Einzelheiten bekannt.

Ich habe am Montag einen Termin beim Anwalt (Strafrecht) und habe die vorgeschlagenen Termine der Polizei per E-Mail abgesagt.

Ich habe einmal sämtliche Unterlagen und Ordner kontrolliert und habe keine Zahlungsaufforderung, Mahnung, Inkassoschreiben oder ähnliches gefunden.

Ebenso habe ich meine Mutter gefragt, bei welcher Ich lebe (bin 20 Jahre Alt), ob Sie etwas ähnliches gesehen hat, oder ob Sie noch von einer Rechnung weiß, die ich nicht begleichen hatte. Sie hat ebenso von nichts Ahnung gehabt, meinte jedoch, ich solle meinen Arzt-Koffer durchsuchen und überprüfen, ob meine letzte Rechnung der Blutabnahme bezahlt habe. Kurzerhand geprüft: alles bezahlt.

Ich bin in meinem Leben bisher nicht Straffällig gewesen und hatte demnach auch keine derartige Auseinandersetzung mit der Polizei.

Durch den Stress und die Ungewissheit, was nun passieren könnte, kann ich fast nicht mehr zur ruhe kommen. Ich habe wirklich angst, etwas übersehen zu haben und deswegen wohlmöglich eine Haftstrafe zu bekommen.

Im letzten Halbjahr habe ich oft auf eBay-Kleinanzeigen verschiedene Handel abgeschlossen, entweder Bar oder per PayPal (Freunde&Familie) bezahlt, jedoch auch bei AliExpress eine Hand voll Bestellungen getätigt.
Manche Benutzer bei eBay-Kleinanzeigen waren mir zwar suspekt, habe aber bisher die Waren ohne Probleme erhalten, aber natürlich haben die Verkäufer nun meinen kompletten Klarnamen und auch meine Adresse. Bei einer Bestellung bei Aliexpress bin ich wahrscheinlich auf einen Betrüger reingefallen. Dieser bot Repro-Gameboy Advance Spiele für wenige Cent an, wahrscheinlich um Leute auf seine Shopseite zu locken (Die aber alle mit GBA Spiele ausgestattet waren) und habe dort eine Kassette des Spieles The Legend of Zelda: Minish Cap bestellt, da es mich persönlich interessierte wo die genauen physischen Unterschiede zwischen einer legalen, schon fast Retro Kassette und einer Reproduzierten, Unlizensierten Kasette liegen. Diese Kasette kam jedoch nicht an, habe aber bei PayPal keine Rückerstattung gefordert, weil mich die paar Cent nicht sonderlich schmerzen.

Sonst habe ich alle Ratenzahlung bei PayPal, um den Überblick zu behalten. Sollte dort die automatische Abbuchung einer Ratenzahlung nicht erfolgt sein, bekomme ich i.d.R. über die App eine Benachrichtigung, mit welcher ich dann ganz einfach die Zahlung wiederholen kann.

Aber gut, wenn ich etwas zu mir bestelle, hätte ja der Verkäufer eine Adresse, zu welcher er Zahlungsaufforderungen oder auch Mahnungen hätte schicken können.

Virtuelle Kaufgüter, wie Spiele oder sogenannte Spielekeys, DLCs oder Mitgliedschaften verschiedener Dienstleistungen habe ich bei PayPal am laufen, dadurch haben die verschiedenen Stellen ja auch meine Adresse (oder mindestens meine E-Mail) und dadurch eine Möglichkeit, Mahnungen zu versenden.

Viel bestelle ich jedoch auch bei Amazon, wobei ich auch oft Rücksendungen verschicke. Wäre dort eine Rechnung offen, würde mir Amazon diese ins Gesicht werfen und sollten die Rücksendungen mangelhaft oder Kleinteile fehlend sein, kann Amazon die Rückerstattung auch frei zurück ziehen, gegen was ich mich selbstverständlich nicht wehre.

Das einzige was mir dort aufgefallen ist, waren zwei Firmen/Verkäufer, die mir Ersatzteile für Produkte zugeschickt haben. Soweit alles Lieb, eine der Firmen wollte mich dann jedoch bei Amazon als "Produkttester", was ein toller Name für Leute sind, die lediglich ein paar Fotos und eine Perfekte Rezension verfassen. Die "zu testenden" Produkte hierbei habe ich per Amazon bestellt und nach Vorzeigen der Rechnung per PayPal bezahlt bekommen, damit ich die Produkte sogesehen kostenlos bekommen habe, mehr nicht. Natürlich haben diese Stellen auch meine Handynummer, Adresse und den vollen Namen...



Ich denke viel zu viel über diese ganze Sachlage nach, einfach wegen der Sorge, das ich wegen der beschuldigung ins Gefängnis kommen könnte. Klar, natürlich könnte ich felsenfest davon überzeugt sein, dass ich nichts falsch Gemacht habe, aber eine Vorladung der Polizei kommt nicht ohne Grund bei mir an.


Nun zu den Punkten, bei welchen Ich einige Fragen habe:

1. -Müssen vor einer Anzeige/Vorladung nicht eigentlich Mahnungen eintreffen? Würde nicht ein Inkassobüro meine Adresse , im Falle einer unbezahlten Rechnung, herausfinden um damit zu versuchen, ihr Geld zu erbeuten?

2. -Wie beweise ich meine Unschuld?

3. -Was wäre ein Realistisches Strafmaß, im Falle das ich etwas aus versehen, übersehen habe? Wie sieht es aus, wenn ich bei einer Bestellung vergessen hätte, die Rechnungsadresse richtig anzugeben? (Autofill ist nicht perfekt, schätze ich mal)

4. -Woran wird ein Warenkreditbetrug genau definiert? Ist es nur das "nichtbezahlen" einer Ware, oder kommt da noch mehr dazu?

5. -Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, bei einer Erstbestrafung ins Gefängnis zu kommen?

6. -Wie sieht der Verlauf vor der Vorladung und während dem ganzen Verhandlung (oder wie man es auch nennen möchte) aus?


Danke im Voraus für das Lesen meines Text-Blockes und auch vielen herzlichen Dank für jede Antwort!


Hoffen wir mal, dass ich bald wieder besser Schlafen kann.



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21 Antworten
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#1
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Zitat (von Blechdose):
1. -Müssen vor einer Anzeige/Vorladung nicht eigentlich Mahnungen eintreffen? Würde nicht ein Inkassobüro meine Adresse , im Falle einer unbezahlten Rechnung, herausfinden um damit zu versuchen, ihr Geld zu erbeuten?

Nein, für eine Anzeige braucht es keine Mahnung.
Das strafrechtliche Verfahren ist von einem zivilrechtlichen Mahnverfahren zu unterscheiden.

Zitat (von Blechdose):
2. -Wie beweise ich meine Unschuld?

Du wirst vernommen werden. Den Termin dazu hast du ja abgesagt. Du wärst bei diesem Termin informiert worden, was dir vorgeworfen wird und du hättest dazu eine Aussage machen können (freiwillig).
Normalerweise ist es ja nicht unklug einen Anwalt zu kontaktieren. In diesem Fall, bei dem du keine Ahnung hast, worum es geht und dir ein vermutlich recht geringes Vergehen vorgeworfen wird, wäre es vielleicht doch sinnvoll gewesen, erst einmal anzuhören, was dir vorgeworfen wird und dann notfalls die Aussage bei der Vernehmung zu verweigern oder, wenn es offensichtlich ein Missverständnis ist, die Situation aufzuklären.
(Schließich wird der Anwalt dich ja vermutlich recht viel Geld kosten.)

Zitat (von Blechdose):
3. -Was wäre ein Realistisches Strafmaß, im Falle das ich etwas aus versehen, übersehen habe? Wie sieht es aus, wenn ich bei einer Bestellung vergessen hätte, die Rechnungsadresse richtig anzugeben? (Autofill ist nicht perfekt, schätze ich mal)

Bei einer versehentlich nicht gezahlten Rechnung liegt kein Betrug vor, da schlichtweg der Vorsatz fehlt. In diesem Fall gibt es gar keine Strafe. Du musst lediglich mit Mahnentgelten durch den Gläubiger rechnen.

Zitat (von Blechdose):
4. -Woran wird ein Warenkreditbetrug genau definiert? Ist es nur das "nichtbezahlen" einer Ware, oder kommt da noch mehr dazu?

Das Spektrum von Warenkreditbetrug ist sehr weit gefasst. Wenn du tatsächlich mit falschen Daten Ware im Internet bestellt hättest, könnte dies als Warenkreditbetruf angezeigt worden sein. Aber auch eine nicht gedeckte Kreditkarte bzw. manuelle Rückbuchung des Betrages, ein nicht unterschriebener Kartenzahlungs-Quittungszettel, etc. könnte bereits als Warenkreditbetrug angezeigt werden. Insbesondere bei größeren Unternehmen gibt es bei solchen Fällen feste Abläufe. Die Möglichkeit eines Betruges reicht für die Anzeige aus. Die Polizei muss daraufhin ermitteln, auch wenn sich beim Ermitteln herausstellt, dass keine Straftat letztlich vorliegt.

Zitat (von Blechdose):
5. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, bei einer Erstbestrafung ins Gefängnis zu kommen?
Sofern du tatsächlich nicht im großen Stil betrogen hast und tatsächlich so unschuldig bist, wie du hier schreibst, ist bei dem vorgeworfenen Warenkreditbetrug die Wahrscheinlichkeit bei einer nicht vorbestraften Person eher unwahrscheinlich, unschuldig verurteilt zu werden. Das heißt: Mach dir keinen Kopf. Die Tendenz von Gefängnis würde ich mit Tendenz 0 % Wahrscheinlichkeit einschätzen.

Zitat (von Blechdose):
6. -Wie sieht der Verlauf vor der Vorladung und während dem ganzen Verhandlung (oder wie man es auch nennen möchte) aus?

Du hast ja oben geschrieben, dass du alle Termine bei der Polizei abgesagt hast. Hier kommt drauf an, inwieweit dein Anwalt tätig wird. Du wirst die Absage ja auch irgendwie begründet haben (z.B. ich möchte mich generell nicht äußern oder zeitlich passen die Termine nicht, etc.). Wenn du einen Termin zur Vernehmung hast und es stellt sich tatsächlich ein Missverständnis heraus, welches tatsächlich auch mit Beweisen aufdecken kannst, könnte das Ermittlungsverfahren recht schnell eingestellt werden. Dies kann dann dennoch ein paar Monate dauern, bis du die Einstellungsmitteilung erhältst.
Wenn es doch ein Fehlverhalten deinerseits gab, könnte Anklage erhoben werden und es könnte zu einer mündlichen Verhandlung kommen, es könnte einen schritlichen Strafbefehl geben. Aber darüber solltest du dir erst Gedanken machen, sofern es überhaupt dazu kommt. Besonders bei nicht vorbestraften Personen und bei erheblichen Zweifeln, ob tatsächlich eine Straftat nachgewiesen werden könnte,

Beleidigungen editiert

und die Verfahren werden recht schnell eingestellt, ohne dass exzessiv ermittelt wird. ;)

-- Editiert von Moderator am 6. März 2023 14:37

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zudem halte ich den Kauf der Repro GameBoy Advance Spiele für mein Dafürhalten für nicht ganz unproblematisch, Nintendo versteht da keinen Spaß!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Blechdose):
2. -Wie beweise ich meine Unschuld?


Du musst nicht Deine Unschuld beweisen, sondern Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen Deine Schuld beweisen.

Die Zeugenaussage des Anzeigeerstatters kann aber als Beweis reichen, wenn der Beschuldigte schweigt und den Vorwurf nicht einmal bestreitet.

Zitat (von Blechdose):
Ich habe am Montag einen Termin beim Anwalt (Strafrecht) und habe die vorgeschlagenen Termine der Polizei per E-Mail abgesagt.


Da man selbst so gar nicht weiß, worum es sich handeln könnte, kann auch eine simple Verwechslung vorliegen.

Man muss bedenken, dass die anwaltliche Vertretung in einem Strafverfahren schnell ca. 1.000€ kostet. Das ist ziemlich viel Geld für den Fall, dass sich die Sache tatsächlich leicht aufklären lässt.

Auf den Kosten bleibt man auch dann sitzen, wenn sich der Vorwurf durch einfache Antworten in Luft auflöst.

Zitat (von Blechdose):
Vor, etwa einer woche, wurde mir eine Vorladung der Polizei zugestellt (Ohne Versandaufkleber o. Ä.). In dieser werde ich als Beschuldigter des Warenkreditbetrugs genannt und mir demnach der Warenkreditbetrug vorgeworfen. Es stehen keine weiteren Details im Brief, demnach sind mir bisher keine Einzelheiten bekannt.


Hast Du mal bei der Polizei angerufen und nachgefragt, worum es geht? Denkbar wäre schließlich noch, dass das Schreiben gefälscht ist und sich jemand einen üblen Streich erlaubt hat.

Zitat (von NewstartJanuary):
Zudem halte ich den Kauf der Repro GameBoy Advance Spiele für mein Dafürhalten für nicht ganz unproblematisch, Nintendo versteht da keinen Spaß!


Bei dem Vorfall kann es sich aber nicht um Warenkreditbetrug handeln, da der Fragesteller den Kaufpreis bezahlt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei dem Vorfall kann es sich aber nicht um Warenkreditbetrug handeln, da der Fragesteller den Kaufpreis bezahlt hat.


In der Tat, jedoch wollte ich bloß auf die urheberrechtliche Komponente bei diesem Fall zusätzlich hinweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du musst nicht Deine Unschuld beweisen, sondern Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen Deine Schuld beweisen.

Soweit die Theorie wie sie in den Büchern steht ... da steht sogar drin, das die Ermittler entlastendes ermitteln müssten, also die Unschuld beweisen müssten.
Im übrigen bedeutet "beweisen" ja nur, dass die Schilderung "zur Überzeugung des Gerichtes" schlüssig sein muss.

In der Realität tut der Beschuldigte allerdings gut daran, sich nicht darauf zu verlassen, sondern selber so gut wie möglich seine Unschuld zu beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Als erstes, vielen Dank für die vielen Kommentare, ich möchte hier mal auf paar eingehen.


Zitat (von EmiKlei):
Du wirst vernommen werden. Den Termin dazu hast du ja abgesagt. Du wärst bei diesem Termin informiert worden, was dir vorgeworfen wird und du hättest dazu eine Aussage machen können (freiwillig).
Normalerweise ist es ja nicht unklug einen Anwalt zu kontaktieren. In diesem Fall, bei dem du keine Ahnung hast, worum es geht und dir ein vermutlich recht geringes Vergehen vorgeworfen wird, wäre es vielleicht doch sinnvoll gewesen, erst einmal anzuhören, was dir vorgeworfen wird und dann notfalls die Aussage bei der Vernehmung zu verweigern oder, wenn es offensichtlich ein Missverständnis ist, die Situation aufzuklären.
(Schließich wird der Anwalt dich ja vermutlich recht viel Geld kosten.)


Laut meinem (bzw. dem Rechtsschutz meiner Mutter, bei welchem ich dabei bin) würde dieser das Übernehmen, um meine Unschuld zu beweisen. Ein Anwalt war mir auch lieber - Unter Druck funktioniere ich nicht sonderlich gut und wäre sicherlich vor Ort bei der Polizei überfordert.



Zitat (von EmiKlei):
Das Spektrum von Warenkreditbetrug ist sehr weit gefasst. Wenn du tatsächlich mit falschen Daten Ware im Internet bestellt hättest, könnte dies als Warenkreditbetruf angezeigt worden sein. Aber auch eine nicht gedeckte Kreditkarte bzw. manuelle Rückbuchung des Betrages, ein nicht unterschriebener Kartenzahlungs-Quittungszettel, etc. könnte bereits als Warenkreditbetrug angezeigt werden. Insbesondere bei größeren Unternehmen gibt es bei solchen Fällen feste Abläufe. Die Möglichkeit eines Betruges reicht für die Anzeige aus. Die Polizei muss daraufhin ermitteln, auch wenn sich beim Ermitteln herausstellt, dass keine Straftat letztlich vorliegt.


Ich verstehe. Selbst wenn ich unter einem anderen Namen per PayPal zahlen würde, würde doch der Vekäufer automatisch meine Adresse (oder zumindest Rechnungsadresse) haben, so weit ich weiß wird die per PayPal mitgeteilt.
Es ist mir dezent peinlich, aber ich wüsste nicht einmal wie man über die normale Bank einen Betrag zurückbucht. Mir wurde beigebracht, wenn etwas gesendet wurde, ist es unwiderruflich weg. Das einzige was man dann noch machen könnte, ist den Inhaber des anderen Kontos anschreiben und Ihn fragen, ob er das Geld zurückbuchen könnte
Also selbst wenn auch nur wenn der Verdacht besteht ist dies Genug für eine Anzeige bzw. Beschuldigung des Warenkreditbetruges?
Das einzige wo ich, wie oben bereits angemerkt habe wären die Rücksendungen. Während ich die meisten davon getätigt habe, war ich mit den Gedanken nicht am richtigen Fleck (Trennung der Eltern, etc). Bei manchen Retouren hat Amazon, wie auch geschrieben, das Geld wieder eingezogen weil teilweise Teile gefehlt haben etc. Amazon selbst hat ja auch eine Garantie für die Verkäufer, damit diese in solchen Fällen keinen Verlust machen und Amazon dann das Geld selbstständig von dem Konto des Rücksenders abzieht. Alles fein, in meiner Sicht.



Zitat (von EmiKlei):
Bei einer versehentlich nicht gezahlten Rechnung liegt kein Betrug vor, da schlichtweg der Vorsatz fehlt. In diesem Fall gibt es gar keine Strafe. Du musst lediglich mit Mahnentgelten durch den Gläubiger rechnen.


Das sollte, wenn ich wirklich etwas verpennt habe, kein Problem sein. Ich würde ebenso versuchen, dem Geschädigten einen Entschuldigungskorb mit Schokolade und ähnlichem zukommen lassen, um meine Reue zu zeigen.



Zitat (von EmiKlei):
Sofern du tatsächlich nicht im großen Stil betrogen hast und tatsächlich so unschuldig bist, wie du hier schreibst, ist bei dem vorgeworfenen Warenkreditbetrug die Wahrscheinlichkeit bei einer nicht vorbestraften Person eher unwahrscheinlich, unschuldig verurteilt zu werden. Das heißt: Mach dir keinen Kopf. Die Tendenz von Gefängnis würde ich mit Tendenz 0 % Wahrscheinlichkeit einschätzen.


Ich wüsste tatsächlich nicht einmal, warum ich gewollt jemanden Betrügen sollte. Als ich noch klein war, wurde mir Gelehrt, wenn ich nicht möchte das ein anderer etwas mir antut/nimmt, dann soll ich dies ihm auch nicht antun/nehmen.
Schauen wir mal, was der Brief vom Anwalt am Montag bringt. Etwas bammel habe ich schon, täglich in den Briefkasten zu schauen. Die Briefe der Polizei sind mir zu harsch formuliert, da denkt man doch gleicht, man sei Schuldig, obwohl man über die Kleinigkeiten noch nicht einmal bescheid weiß.



Zitat (von NewstartJanuary):
Zudem halte ich den Kauf der Repro GameBoy Advance Spiele für mein Dafürhalten für nicht ganz unproblematisch, Nintendo versteht da keinen Spaß!


Das kann ich komplett verstehen. Nicht nur aus der Sicht von Nintendo, sondern auch als Sicht als verbraucher. Solche Repro-Cardridges verbreiten sich auf eBay & eBay-Kleinanzeigen wie ein Lauffeuer. Teilweise muss man erst einmal nachhaken, bis einem dann gebeichtet wird, dass das gezeigte Produkt eine Reproduktion ist. Gerne habe ich da auch schon per eBay Artikel gemeldet, bei denen Ich davon ausging, dass jemand auf die Reproduktion reinfällt.



Zitat (von hh):
Du musst nicht Deine Unschuld beweisen, sondern Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen Deine Schuld beweisen.

Die Zeugenaussage des Anzeigeerstatters kann aber als Beweis reichen, wenn der Beschuldigte schweigt und den Vorwurf nicht einmal bestreitet.


Den Vorwurf versuche ich am Montag mit meinen Anwalt genau herauszufinden um zu Überprüfen, ob mir in dem Zeitraum oder mit der Person/Firma ein Fehler unterlaufen ist. Sollte dies nicht mein Verschulden sein, oder sollte Ich tatsächlich noch nie ein Geschäft mit der Gegenseite eingegangen sein, wird dies auch so gemeldet.



Zitat (von hh):
Da man selbst so gar nicht weiß, worum es sich handeln könnte, kann auch eine simple Verwechslung vorliegen.

Man muss bedenken, dass die anwaltliche Vertretung in einem Strafverfahren schnell ca. 1.000€ kostet. Das ist ziemlich viel Geld für den Fall, dass sich die Sache tatsächlich leicht aufklären lässt.

Auf den Kosten bleibt man auch dann sitzen, wenn sich der Vorwurf durch einfache Antworten in Luft auflöst.


Ich hoffe auch immer noch, das es sich um eine Verwechslung handelt, jedoch wurde ich mit meinem vollen Namen angeschrieben (Vorname, Zweitname, Nachname), obwohl ich den Zweitnamen nur selten nutze. Ich glaube, lediglich meine Krankenversicherung, meine Bank und das Amt (Personalausweis und so) kennt diesen.

Selbst wenn unser Rechtsschutz das ganze nicht Zahlt, beruhigt es mich trotzdem, einen Anwalt hinter mir zu haben. Unter Druck wie diesem funktioniere ich nicht sonderlich. Natürlich könnte das ganze mit einem simplen Brief zuende sein, jedoch habe ich bammel, das es dies eben nicht ist. Solche Polizeibriefe sind mir teilweise zu Harsch und Kalt geschrieben und durch das Anwalt-Deutsch blicke ich auf lange Sicht nicht durch.



Zitat (von hh):
Hast Du mal bei der Polizei angerufen und nachgefragt, worum es geht? Denkbar wäre schließlich noch, dass das Schreiben gefälscht ist und sich jemand einen üblen Streich erlaubt hat.


Mein Anwalt hat mir bisher davon abgeraten, mit der Polizei außerhalb von Brief und e-mail verkehr zu kommunizieren. Scheinbar wird man gerne in ein Freundliches Gespräch gezogen, welches gegen einen selbst benutzt werden könnte.

Wäre nicht mein voller Name auf dem Brief würde ich davon ausgehen, das dieser Gefälscht ist. Obwohl es schon komisch erscheint, dass ein Formfehler bei dem Namensblock existiert (Sehr geehrter [Name] - viele Leerzeichen dazwischen sind gewollt) und das der Beamte sich nur mit dem Nachnamen und seinem Polizerang (in diesem Fall EPHM) zu benennen gibt. Laut Google handelt es sich um diesem Rang um "Erster Polizeihauptkommissar". Nach einer kurzen Google-Suche gibt es einen ersten Polizeihauptkommisar, der die Leitung einer Polizeistelle etwa 30km entfernt von meinem Heimatort übernommen hat. Warum dieser mich dann in die Lokale Polizeistelle einläd und nicht in seine Eigene, weiß ich nicht. Und warum bei einer normalen Vorladung diese Persönlich (ohne Briefmarke, Stempel oder ähnlichem) vorbei gebracht wird, ist mir auch unbekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Blechdose):
Im letzten Halbjahr habe ich oft auf eBay-Kleinanzeigen verschiedene Handel abgeschlossen,


Würde mal auf eine Anzeige aus diesem Bereich tippen, da sind manche oft sehr schnell.
Heißt auch nicht zwingend, dass der Vorwurf berechtigt ist, vielleicht geht es ja auch schon in die Richtung falsche Verdächtigung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 160x hilfreich)

Bin leider zu spät dran zum Editieren, daher ein Doppelpost:

Zitat (von Blechdose):
Wäre nicht mein voller Name auf dem Brief würde ich davon ausgehen, das dieser Gefälscht ist. Obwohl es schon komisch erscheint, dass ein Formfehler bei dem Namensblock existiert (Sehr geehrter [Name] - viele Leerzeichen dazwischen sind gewollt) und das der Beamte sich nur mit dem Nachnamen und seinem Polizerang (in diesem Fall EPHM) zu benennen gibt. Laut Google handelt es sich um diesem Rang um "Erster Polizeihauptkommissar". Nach einer kurzen Google-Suche gibt es einen ersten Polizeihauptkommisar, der die Leitung einer Polizeistelle etwa 30km entfernt von meinem Heimatort übernommen hat. Warum dieser mich dann in die Lokale Polizeistelle einläd und nicht in seine Eigene, weiß ich nicht


Da hat man anscheinend den Falschen gegoogelt: EPHM = erster Polizeihauptmeister, EPHK erster Polizeihauptkommissar. Der EPHM wird keine "eigene" Dienststelle haben.



-- Editiert von User am 5. März 2023 18:43

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Da hat man anscheinend den Falschen gegoogelt: EPHM = erster Polizeihauptmeister, EPHK erster Polizeihauptkommissar. Der EPHM wird keine "eigene" Dienststelle haben.


Jetzt ist es mir auch aufgefallen..
Man ist das peinlich

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Würde mal auf eine Anzeige aus diesem Bereich tippen, da sind manche oft sehr schnell.
Heißt auch nicht zwingend, dass der Vorwurf berechtigt ist, vielleicht geht es ja auch schon in die Richtung falsche Verdächtigung.


Fast hierauf vergessen zu antworten:

Tatsächlich habe ich nur 2 Gegenstände verkauft, eine Mikrowelle und einen kleinen Staubsauger, beides an die gleiche Person. Die Mikrowelle, dachte ich, ist einfach zu kompliziert zu bedienen, habe jedoch auch dazu geschrieben das sie hoffentlich funktioniert, dies aber nicht gewährleistet ist und keine garantie besteht, Privatverkauf etc (was sie nicht hat - habe dem Käufer jedoch das Geld per PayPal rückerstattet, weil er mir bei der Abholung recht sympathisch vorkam.)

Sonst kaufe ich hauptsächlich gerne ein, ziehe bei Möglichkeit die Abholung in betracht und nehme da das Geld in bar mit oder bezahle per PayPal Friends&Family, was bisher auch alles brav geklappt hat. Die Pakete werden im normalfall ja auch erst nur dann losgeschickt, wenn die Ware bezahlt wurde.

Gab bisher nur zwei Leute, die etwas suspekt waren. Von dem einen wollte ich eine (legale) The Legend of Zelda: Oracle of Ages Kassette für den Gameboy Color kaufen, nach Zahlungseingang und dem Hinweis das es noch verfügbar wäre, meinte dieser dann aber plötzlich das dieses Spiel nicht länger verfügbar wäre.
Er bezahlte das Geld per PayPal zurück, leider als erstes ohne Friends&Family, sodass ich ihn am Ende darauf angesprochen habe, das Geld, welches durch die Steuern angezogen wurde, mir nachzuzahlen, was er auch machte.

Bei dem anderen wollte ich eine New 3Ds Konsole kaufen, meinte jedoch bei Ihm, dass ich eine Nacht darüber schlafen möchte und ich mich erneut melde, wenn ich das Gerät in betracht ziehe, zu kaufen. Ich habe mich nicht mehr gemeldet, da mir ein anderer Nutzer ein, um einiges besseres Angebot geben konnte.


Aber sonst gab es niemals einen Punkt, wo ich sagen würde, das es Probleme gab.
Nun gut, ich kann ja auch nicht überprüfen wo Zahlungen ein und ausgehen und ob ich nicht opfer eines möglichen Dreieckbetruges geworden bin.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat (von Blechdose):
eine der Firmen wollte mich dann jedoch bei Amazon als "Produkttester", was ein toller Name für Leute sind, die lediglich ein paar Fotos und eine Perfekte Rezension verfassen. Die "zu testenden" Produkte hierbei habe ich per Amazon bestellt und nach Vorzeigen der Rechnung per PayPal bezahlt bekommen, damit ich die Produkte sogesehen kostenlos bekommen habe, mehr nicht. Natürlich haben diese Stellen auch meine Handynummer, Adresse und den vollen Namen...

Moment ...
Sie haben bestellt?
Wer hat bezahlt?
Und wohin sind die Produkte geliefert worden?
Und wo sind die Produkte jetzt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Blechdose):
was ein toller Name für Leute sind, die lediglich ein paar Fotos und eine Perfekte Rezension verfassen.

Was durchaus auch einen Betrug darstellt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Moment ...
Sie haben bestellt?
Wer hat bezahlt?
Und wohin sind die Produkte geliefert worden?
Und wo sind die Produkte jetzt?


Die Produkte habe ich über mein Amazon-Konto bestellt, auch von meinem eigenen Konto bezahlt und auf meinen echten Namen geliefert. Die Produkte sind tatsächlich alle hier und werden auch noch Aktiv von mir genutzt. (Zumindest so eine Zange mit Schraubendreher-Aufsatz). Die Produkte, die ich nicht mehr nutze liegen in einem Karton im Keller.
Danach sollte ich Fotos von dem jeweiligen Produkt machen und das Produkt dann bei Amazon bewerten. Solange es 5 Sterne hatte, durfte ich im Grunde schreiben, was ich wollte. Es wurde nur über Google-Übersetzer überprüft.



Zitat (von Harry van Sell):
Was durchaus auch einen Betrug darstellt ...


Habe Ich damals, kurz nachdem ich "Eingeladen" wurde, auch schon Amazon gemeldet, weil das gezielte Kaufen von Bewertungen alleine laut deren AGB nicht erlaubt ist. Die meinten jedoch das solange man nicht dafür effektiv Bezahlt wird und/oder die Produkte danach sogar noch weiterverkauft, sondern nur das Produkt Geschenkt bekommt und es von einem echten Menschen benutzt und bewertet wurde, ist dies okay (Grauzone, schätze ich mal). Die Verkäufer dürfen scheinbar mit solchen Methoden eine "Kundentreue" gewinnen, so zumindest Amazon-Chat Mitarbeiter.

Teilweise liegen auch bei Bestellungen neuerer Verkäufer ein Zettel/Flyer dabei, bei welchen mit einem Gutschein geworben wird, welchen man entweder auf Amazon (Amazon Gift Card?) oder auf PayPal (Friends&Family schätze ich mal) für eine gute Rezension ein "Geschenk" bekommen kann.

Diese habe ich auch schon Amazon per Bild geschickt und den Chatverlauf mit dem Mitarbeiter auch Abfotografiert, dieser müsste noch auf meiner alten Festplatte verweilen.
Jedoch wird mir da auch nur versichert, das dies komplett legitim sein sollte, weil der Verkäufer ja nur das Vertrauen der Kunden erlangen möchte.

Teilweise wurde ich auch schon angeschrieben, da ich für einen längeren Zeitraum keine Rezension abgegeben hätte und ich ja scheinbar dann mit dem Produkt unzufrieden wäre, worauf mir prompt eine ein Amazon-Gutschein versprochen wurde, um ihren "Fehler zu bessern". Habe damals aus trotz eine Bewertung geschrieben und dies angemerkt, dass die Verkäufer Leute bezahlen, diese Rezension wurde aber niemals durch Amazon freigegeben wie es scheint.

Bei einem recht Günstigen Ventilator beispielsweise wollte ich nur wissen, ob es gewollt ist, einen Funken zu sehen, wenn ich diesen im laufenden Modus aus der Steckdose ziehe. Daraufhin habe ich auch eine Teilrückerstattung erhalten, die mir bis heute keinen Sinn macht.

Beide Verkäufer gemeldet - Nichts passiert.

Naja, die Verkäufer, die mich als "Produkttester" haben wollten, scheinen irgendwo in Asien zu sitzen und benutzt Google-Translator, um die Rezensionen darauffolgend zu überprüfen. Seitdem die aber scheinbar jemanden in Deutschland haben, die auch Ihre Store-Pages (mehrere, tatsächlich) einmal mit einem Feinschliff Versehen haben und auch viele Übersetzungsfehler bearbeitet haben (aus Telefonkäfig wurde dann auch wieder die Handy Hülle), wurde ich nicht mehr angeschrieben oder überhaupt nach irgendwas gefragt.

Naja, "Das Kabel ist sicherlich auch für irgendjemanden zu gebrauchen." Wird scheinbar schöner übersetzt, als es in Wirklichkeit ist.

-- Editiert von User am 6. März 2023 01:33

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, Ich habe Neuigkeiten, zu welchen Ich auch fragen habe.

Mein Anwalt hat, durch Kontakt mit der Polizei, herausgefunden das die Anzeige von extern kam. Die Anzeige kommt aus einer kleinen Stadt in Niedersachsen, bei welcher ich im ersten Moment mich nicht erinnern kann, mit dieser Stadt etwas zu tun zu haben. Ebenso meinte der zuständige Beamte, dass es sich um Warenbestellungen handel. Mehr Details haben wir bisher nicht. Die Akteneinsicht haben wir noch nicht, diese kann aber noch andauern.

Eine Recherche später fand ich heraus, dass sich in der Nebenstadt ein Amazon-Logistikzentrum befindet. Möglicherweise kam ja die Anzeige von dort.

Ich habe bei Amazon über die Jahre viel bestellt, welche durch den Bankeinzug bezahlt wurden, und auch zurückgesendet. Wo nun meine Sorge groß ist, ist das hier Retouren, die ich Zurückgesendet habe unvollständig/falsch waren.

Ich muss zugeben, das ich teilweise mit den Retouren recht unachtsam umgegangen bin.
Ich musste zu dem Zeitpunkt immer noch mit der Trennung meiner Eltern und dem Rauswurf meines Vaters (er hat mich rausgeworfen, lebe seid anfang 22 bei meiner mutter) klarkommen, weswegen Ich mit dem Kopf sicherlich hier und da nicht bei der Sache ware. Dazu kommt noch, dass die Wohnung, in welcher wir leben, für mindestens ein halbes Jahr eher einem Lager ähnelte. Uberall Kartons, dank der 2-Zimmer-Wohnung praktisch keinen Platz und dann noch den Schmerz aus der Trennung.
Damals war ich schon ein paar male in psychologischer Behandlung, jedoch noch nicht seitdem die Trennung geschehen ist, werde jetzt jedoch wieder damit anfangen, da die ganzen Ängste, die mich täglich begleiten, langsam zu viele werden.

Amazon hat mich in der Vergangenheit immer in Kenntnis gesetzt und Rückbuchungen durchgeführt, sollte ein zurückgegebener Artikel stärkere Mängel haben oder gar fehlen. Diese Rückbuchungen habe ich selbstverständlich nicht angefochten.

Nun aber zu meinen neuen fragen:

1. -Ist auch Warenkreditbetrug, wegen unachtsamkeit fehler in Rückgaben zu machen?

2. -Sperrt nicht Amazon üblicherweise Konten, wenn diese im Verdacht von Betrug stehen? Zeigt ein Amazon-Logistikzentrum selbstständig an?

3. -Warum kann es mehrere Monate dauern, bis wir Akteneinsicht bei der Polizei haben?

4. -Sollte ich den Amazon Kundendienst anschreiben und ihn fragen, ob er was weiß?

5. -Bei 6 Retouren, die bisher noch nicht von Amazon als fehlend/mangelhaft deklariert wurden, bin ich unsicher, ob diese nicht Mangelhaft/Fehlend/Unvollständig sind. Der Warenwert hierbei beläuft sich auf ~280€ (solange sich meine Mathe Kenntnisse nicht täuschen. Sollte diese Vermutung sich bewahren, wie wahrscheinlich ist da dann eine Haftstrafe?
(Davor wurden bereits 8 Rücksendungen als Fehlend und eine als Mangelhaft per email deklariert und auch angemerkt, dass die Gutschrift zurückgezogen wird, ohne Probleme soweit ich weiß)

6. -(Theoretisch nichts Rechtliches) Ist eine Stationäre Therapie sinnvoller, oder die klassische Ambulanz?



Danke im voraus fürs lesen, euch noch ein schönes Wochenende!

Grüße,
Blechdose


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Wenn jemand regelmäßig Waren einkauft und diese unvollständig zurücksendet oder auch nur intensiv verwendet, dann zurücksendet und eine Rückerstattung fordert, ist dies im strafrechtlich relevanten Bereich.
Insbesondere, wenn dies wie in deinem Fall öfters passiert, weist dies eher auf einen Vorsatz hin. Auch wird die intensive Nutzung der Artikel mit der Absicht diese zurückzusenden "vorsätzlich" gewesen sein.

Man kann sich aus meiner Sicht auch nur schwer darauf berufen, dass der Verkäufer die Waren hätte prüfen können und ja nicht zurückerstatten müsste bei fehlender oder defekter Ware.
Durch die Rücksendung und in der Regel der Angabe eines Grundes z.B. "passt nicht" hättest du vorsätzlich einen Irrtum erregt.

Es wird nun ermittelt und die Akte muss in dieser Zeit auch erstmal gefüllt werden.

Da der Ball mit der Anzeige ins Rollen gebracht wurde, könnte die Anzeige oben nicht mehr zurückgenommen werden.

Du musst wohl die Akteneinsicht abwarten.
Eine Geldstrafe würde ich als relativ wahrscheinlich einschätzen. Eine Haftstrafe bei solchen Beträgen - sofern es wirklich nicht mehr ist - würde ich weiterhin ausschließen wollen.

Und zum letzten Punkt: Das ist das falsche Forum für solche Fragen. Du solltest aber nach vorne schauen und du weißt doch anscheinend was richtig und was falsch ist. Du musst dich nur für das richtige entscheiden, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen. Wenn du in blöde Situationen im Leben kommst, hilft es nicht Fehler zu machen, die dich in noch blödere Situationen bringen. Wenn du eine Strafe für diese Sachen bekommst, sieh es als Lehrgeld.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank für deine Antwort!


Zitat (von EmiKlei):
Wenn jemand regelmäßig Waren einkauft und diese unvollständig zurücksendet oder auch nur intensiv verwendet, dann zurücksendet und eine Rückerstattung fordert, ist dies im strafrechtlich relevanten Bereich.
Insbesondere, wenn dies wie in deinem Fall öfters passiert, weist dies eher auf einen Vorsatz hin. Auch wird die intensive Nutzung der Artikel mit der Absicht diese zurückzusenden "vorsätzlich" gewesen sein.


Das kann ich verstehen. Na klar ist man immer im Nachhinein schlauer, jedoch hätte ich die Pakete und deren Inhalt zumindest einmal überprüfen sollen, bevor Ich diese entgültig schließe und dem Post-Mitarbeiter für die Rücksendung überreiche.
Was die genauen Gründe, die ich bei den Rücksendungen angegeben habe, war, weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr.


Zitat (von EmiKlei):
Man kann sich aus meiner Sicht auch nur schwer darauf berufen, dass der Verkäufer die Waren hätte prüfen können und ja nicht zurückerstatten müsste bei fehlender oder defekter Ware.
Durch die Rücksendung und in der Regel der Angabe eines Grundes z.B. "passt nicht" hättest du vorsätzlich einen Irrtum erregt.


Verständlich, bisher dachte Ich immer, dass die Mitarbeiter die Retouren überprüfen und die Fehler dann auch deklarieren. Aber trotzdem wäre das ganze ein Arbeitsaufwand welcher durch mich erstanden ist, der nicht hätte sein müssen.


Zitat (von EmiKlei):
Da der Ball mit der Anzeige ins Rollen gebracht wurde, könnte die Anzeige oben nicht mehr zurückgenommen werden.


Das ist mir irgendwie klar, jedoch würde ich trotzdem gerne die Rücksendungen, bei welchen ich mir am unsichersten bin, an Amazon zurückzahlen. Amazon hat da sicherlich wegen meiner Dummheit einen Verlust gemacht. Möglicherweise kommt es auch gut an, wenn ich meinen Fehler selbstständig begleichen möchte.


Zitat (von EmiKlei):
Es wird nun ermittelt und die Akte muss in dieser Zeit auch erstmal gefüllt werden.


Ist damit gemeint, dass der Verdacht besteht, noch mehr oder ist es eher gemeint, dass die ganze Sachlage die bisher bekannt ist auch erst noch niedergeschrieben werden muss?


Zitat (von EmiKlei):
Du musst wohl die Akteneinsicht abwarten.
Eine Geldstrafe würde ich als relativ wahrscheinlich einschätzen. Eine Haftstrafe bei solchen Beträgen - sofern es wirklich nicht mehr ist - würde ich weiterhin ausschließen wollen.


Von dem, was ich berechnet habe, sind es von den Retouren, bei welche mich die Unsicherheit am meisten plagt, bisher wirklich nur um die ~280€ (die Gutschriften von den bereits als Fehlend deklarierten Rücksendung ist da nicht dabei, die wurden jedoch auch bereits zu Amazon zurückgebucht). Mein Konto ist auch genug gedeckt, um die Summe von ~280€ wieder zurückzubuchen.
Vor der mögl. Haftstrafe hatte und habe ich am meisten Panik, eine Geldstrafe würde ich jedoch ohne Wenn-Und-Aber bezahlen.


Zitat (von EmiKlei):
Und zum letzten Punkt: Das ist das falsche Forum für solche Fragen. Du solltest aber nach vorne schauen und du weißt doch anscheinend was richtig und was falsch ist. Du musst dich nur für das richtige entscheiden, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen. Wenn du in blöde Situationen im Leben kommst, hilft es nicht Fehler zu machen, die dich in noch blödere Situationen bringen. Wenn du eine Strafe für diese Sachen bekommst, sieh es als Lehrgeld


Das verstehe ich nun auch. Ich hätte mir schon viel früher Hilfe besorgen sollen, bevor ich andere Fehler, in diesem fall die Rücksendungen, mache. Das ganze, selbst der weg zur möglichen Strafe, sehe ich schon als Lehre an. Ich habe mir selbst geschworen, Betrug oder Fehler oder insgesamt ähnliches jeder Art nie mehr zu machen.
Ich habe auch vor, die Tage zu einem Gespräch für eine Stationäre Behandlung zu gehen, auch damit mir sowas nie wieder passiert und ich Möglichkeiten gelehrt bekomme, mit welchen Ich künftige Tiefphasen meines Lebens zu verstehen und damit besser umzugehen.

Danke nochmals für deine Antwort! :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Du kannst natürlich Amazon anschreiben und fragen, ob die ausstehenden Retouren wohlbehalten angekommen sind und dann das Geld zurückzahlen, sofern geantwortet wird, dass dem nicht so ist. Aber Amazon wird die Retouren nach und nach abarbeiten und vermutlich über den Support wenig Infos geben. Aber das ist natürlich nur Spekulation von mir.

Allerdings ist Amazon ein Marktplatz und es kann gut sein, dass ein einzelner Verkäufer dich angezeigt hat und der nicht einmal etwas von den anderen Retouren weiß.

Die Verzögerung der Akteneinsicht liegt vor allem am trägen Justizapparat in Deutschland.
Wenn eine begründete Anzeige gemacht wird in Deutschland, wird man dich in der Regel als erstes verhören. Dieser Schritt geht häufig sehr schnell. Danach kann es dauern, da ggf. Rückfragen an den Anzeigenden gestellt werden, Zeugen befragt werden etc. und die Akte wird ggf innerhalb der Justiz noch rumgereicht. Selbst wenn nichts passiert, kann es sein, dass die Akte einige Wochen teils auch Monate irgendwo liegt.
Hier bleibt leider nichts anderes übrig als abzuwarten.

Eine mögliche Geldstrafe richtet sich häufig nach dem Einkommen nach Tagessätzen. Sollte es zu einer Strafe kommen, kann diese mehrere tausend Euro betragen, sofern du ein gutes Einkommen hast. Richte dich also gedanklich darauf ein, damit du dann nicht geschockt bist.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 160x hilfreich)

Denke auch, dass die Anzeige eher von einem der "Marketplace- Anbieter" kommen könnte, sonst wäre das Amazon-Konto wohl schon dicht, wobei man da sicher auch auf einem guten Weg ist.

Kann man sich eigentlich fast denken, dass es Ärger geben könnte, wenn man bei den Retouren nur massenweise "Schrott" zurückschickt, das "Gute" allerdings in diesem Fall für Fragesteller scheint zu sein, dass die Beträge wohl nicht allzu hoch sind.

Also erstmal abwarten und schauen, was überhaupt angezeigt wurde, mit Glück waren es nur 1-2 Artikel. Jedenfalls sollte man sich dringend andere Einnahmequellen suchen (falls es denn so gedacht war), denn im Endeffekt wird es sonst nur deutlich teurer.



-- Editiert von User am 14. März 2023 12:46

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

(Theoretisch nichts Rechtliches) Ist eine Stationäre Therapie sinnvoller, oder die klassische Ambulanz? In einem solch popeligen Verfahren irgendwelche psychischen Einschränkungen geltend zu machen, kann furchtbar nach hinten losgehen - die Kosten eines psychiatrischen Gutachtens könnten dann lässig die Geldstrafe übersteigen. Und derlei Kosten werden Ihnen natürlich als Verfahrenskosten in Rechnung gestellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Blechdose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
(Theoretisch nichts Rechtliches) Ist eine Stationäre Therapie sinnvoller, oder die klassische Ambulanz? In einem solch popeligen Verfahren irgendwelche psychischen Einschränkungen geltend zu machen, kann furchtbar nach hinten losgehen - die Kosten eines psychiatrischen Gutachtens könnten dann lässig die Geldstrafe übersteigen. Und derlei Kosten werden Ihnen natürlich als Verfahrenskosten in Rechnung gestellt.


Tatsächlich meinte ich die Therapie eher persönlich für mich selbst und nicht für das Gericht. Ich muss mit den Ängsten etc. leben und habe mir damit das ganze durch Unvorsicht eingebrockt. Spätestens wenn mir Fehler (zwar keine Retourenfehler, jedoch generelle) im Job passieren würden, kann das sicherlich auch ein größeres Chaos verursachen, wenn nicht meinen Job kosten.
Das Gutachten verdammt teuer sind/sein können ist mir bereits bekannt, trotzdem vielen Dank für deine Antwort!



Zitat (von CarstenF):
Denke auch, dass die Anzeige eher von einem der "Marketplace- Anbieter" kommen könnte, sonst wäre das Amazon-Konto wohl schon dicht, wobei man da sicher auch auf einem guten Weg ist.


Der Amazon Support meinte, ich würde überhaupt erst eine Warnung erhalten (im Sinne von überhöhter Rücksendungen in einem X Zeitraum), bevor Schritte wie die Einschränkung von Rücksendung oder eine komplette Kontosperre erfolgen. Ich kann deine Gedankengänge jedoch nachvollziehen.



Zitat (von CarstenF):
Also erstmal abwarten und schauen, was überhaupt angezeigt wurde, mit Glück waren es nur 1-2 Artikel. Jedenfalls sollte man sich dringend andere Einnahmequellen suchen (falls es denn so gedacht war), denn im Endeffekt wird es sonst nur deutlich teurer.


Selbstverständlich waren die Fehler niemals als Einnahmequelle oder ähnliches gedacht, habe mir jedoch geschworen, Pakete welche zur Retoure gedacht sind, erneut auf deren Richtigkeit zu überprüfen bevor ich diese auf ihre Reise zurück schicke.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Bisher weiß man doch noch überhaupt nichts, außer dass die Anzeige von "extern" kommt.

Falls es Amazon wäre, wäre dein Konto dicht und du hättest vorher bereits Unmengen an Post bekommen, die Wahrscheinlichkeit ist also äußerst gering.
Der "Grund", weil irgendwo ein Retourenzentrum / Zentrallager in der Nähe ist, ist schlicht unseriöse Leserei aus den Eingeweiden der Maden im Kaffeesatz.

Da der Anwalt jetzt bereits beauftragt ist bleibt nur abzuwarten, was die Akteneinsicht ergibt.

Zitat (von Blechdose):
Tatsächlich meinte ich die Therapie eher persönlich für mich selbst und nicht für das Gericht. Ich muss mit den Ängsten etc. leben und habe mir damit das ganze durch Unvorsicht eingebrockt.


Ob du dir überhaupt was eingebrockt hast, steht doch noch lange nicht fest.
Es kann auch ganz simpel eine Verwechslung, oder ein Irrtum sein.

Ob und wie deine Ängste behandelt werden sollten, solltest du mit einem Psychologen klären, in solchen Angelegenheiten ist jeder Rat eines öffentlichen Forums meist kein guter.

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