Spotify kosten absetzen!

7. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
LukaWilhlem
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Spotify kosten absetzen!

Guten Abend,

kann ich als professioneller DJ die monatlichen Kosten für das Musikportal ,,SPOTIFY,, absetzen?

Ich brauche es, um musikalisch immer auf dem Laufenden zu sein!

Ich danke euch jetzt schon. Mit freundlichen Grüßen Luka

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ich denke nicht.
Aber wenn Trainer schon ihr Sky-Abo absetzen können.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich würde die Chancen dafür gar nicht so schlecht sehen.
Ich bin ebenfalls künstlerisch tätig und konnte problemlos mein Netflix-Abo absetzen.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wobei Letzteres nur daran liegen kann, dass es im RMS nicht näher beurteilt wurde. Dass es nicht aufgedeckt wurde, ist kein sicheres Zeichen dafür, dass es auf Dauer anerkannt wird.
Wenn ich mit 80 durch die Ortschaft fahre und nicht angehalten werde, bedeutet es ja auch nicht, dass es erlaubt ist. ;)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Aber wenn Trainer schon ihr Sky-Abo absetzen können.
Dann hast Du nur den Tenor gelesen! Der BFH hat das Ganze an das FG zurück verwiesen und den Wk-Abzug nur unter sehr eingeschränkten Umständen zugelassen! Unter den gleichen Umständen wäre auch ein Spotify- oder Netflix-Abo absetzbar.

Der Ansatz als Wk/BA ist möglich, wenn der Stpfl. den Nachweis führen kann,
-dass das Abo nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich genutzt wird, oder
-eine objektiven nachprüfbaren Aufteilungsmaßstab für die private und berufliche/betriebliche Nutzung nachweisen kann.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Dann hast Du nur den Tenor gelesen!

bzw. nur den noch im Hinterkopf...
Das Urteil muss zehn Jahre alt sein und ich habe es mir nicht noch einmal angesehen.
Persönlich sehe ich eine Abziehbarkeit in beiden hier genannten Fällen skeptisch.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119494 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von LukaWilhlem):
Ich brauche es, um musikalisch immer auf dem Laufenden zu sein!

Da kann man auch einfach das Radio einschalten und 1live oder BIGFM hören ...

Wenn man keine überzeugenderen Argumente hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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