Nachbesserung nach Smartphonekauf

8. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Manfred85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbesserung nach Smartphonekauf

Hallo,

im vorliegenden Fall wurde ein vom Käufer (Privatkunde/Verbraucher) ein Smartphone im Wert von ca. 1500 € bestellt, entsprechend gegen Rabatt i.H.v. 500,00 € für die Einsendung des bisherigen Gerätes. Das Altgerät wurde bereits an den Verkäufer übersendet. Nun stellte sich heraus, dass das neue Gerät nicht mängelfrei ist, der Verkäufer wurde daher zur Nachbesserung aufgefordert, der Mangel an sich ist unstrittig und der Verkäufer hat seine Verantwortung inzwischen eingesehen.

Nun verlangt der Verkäufer vom Käufer, dass dieser das mangelhafte Neugerät übersendet, und erst nach eintreffen möchte dieser ein mängelfreies Gerät übersenden.

Hat der Käufer Anrecht auf die Zusendung eines Neugerätes und kann er das mangelhafte Gerät solange behalten (z.B. Nutzungsausfall)?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Manfred85):
Nun verlangt der Verkäufer vom Käufer, dass dieser das mangelhafte Neugerät übersendet, und erst nach eintreffen möchte dieser ein mängelfreies Gerät übersenden.

Der Verkäufer hat das Recht das Gerät zu überprüfen.
Dafür sind ihm in der Regel bis zu 14 Tage zu gewähren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Hat der Käufer Anrecht auf die Zusendung eines Neugerätes
Nur wenn der VK nicht nachbessern möchte.

Zitat:
kann er das mangelhafte Gerät solange behalten
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.246 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen