Urlaub/Arbeitszeit (teilweise) steuerlich absetzen

9. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Benda85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub/Arbeitszeit (teilweise) steuerlich absetzen

Hallo zusammen,

ich konnte bei meinen Recherchen leider keine klare Antwort dazu finden, von daher hoffe ich dass einer mir hier helfen kann.
Ich bin "Influencer" (ich mag das Wort nicht, aber es beschreibt die Tätigkeit halt einfach) und mache auf meinem YouTube-Kanal unter anderem auch Reisevideos.
Ich bin also dann wenn ich meinem Urlaub bin an anderen Orten, mache Sightseeing, teste Restaurants dort und so weiter. Wie klassische Reisevlogs halt.
Da ich aber nur teilweise arbeite, also auch privat Urlaub habe, frage ich mich wie viel ich steuerlich absetzen kann. Es gilt ja irgendwo, dass wenn ich mit etwas Geld mache, welches ich ja dann versteuere, so wie mit Videos zu diesen Urlauben, dass ich dann auch meine Ausgaben steuerlich absetzen darf.
Logischerweise kann ich nicht einfach den ganzen Urlaub absetzen, aber wie definiere ich denn wie viel ich absetzen darf und was darf man überhaupt absetzen?
Müsste ich bestimmen wie viel Prozent meines Urlaubs ich gearbeitet habe und diesen Prozentsatz der Gesamtkosten darf ich dann absetzen? Vermutlich wäre das zu einfach.

Viele Grüße und Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45068 Beiträge, 16039x hilfreich)

Zitat (von Benda85):
Müsste ich bestimmen wie viel Prozent meines Urlaubs ich gearbeitet habe und diesen Prozentsatz der Gesamtkosten darf ich dann absetzen?


Ich würde mich da an § 13 BRKG orientieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Benda85):
Logischerweise kann ich nicht einfach den ganzen Urlaub absetzen, aber wie definiere ich denn wie viel ich absetzen darf und was darf man überhaupt absetzen?


Das ist eben die Frage..und die Finanzämter haben das einfach gehalten und akzeptieren das gar nicht, soweit man eine klare Trennung nicht nachweisen kann, die hier auch schwerlich gegeben ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Benda85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109587 Beiträge, 38323x hilfreich)

Zitat (von Benda85):
Logischerweise kann ich nicht einfach den ganzen Urlaub absetzen

Nicht mal den halben oder ein Viertel, Urlaub darf man zu genau 0,0 absetzen.



Zitat (von Benda85):
aber wie definiere ich denn wie viel ich absetzen darf

Gar nicht, da diese Befugnis alleine dem Gesetzgeber, den Finanzamt / Finanzministerium oder einem Gericht zusteht.



Zitat (von Benda85):
Müsste ich bestimmen wie viel Prozent meines Urlaubs ich gearbeitet habe

Schon der Ansatz ist falsch, man kann entweder Urlauben machen oder arbeiten.
Und ja, man müsste - wenn man was absetzen will - hier sehr detailliert die Arbeitszeiten und die Tätigkeiten dokumentieren und auch begründen können, weshalb genau das dann kein Urlaub war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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