Hallo zusammen,
ich habe einen Leasingvertrag für ein Auto unterschrieben mit welchem ich ein Angebot für den Abschluss eines Leasings abgegeben habe. Die Annahmeerkärung durch die Leasing-Bank wurde mir vom Händler ausgehändigt (automatisches Schreiben ohne Unterschrift gültig) und die Bestellung des Fahrzeugs durch den Händler wurde durch mich beauftragt. Dieser hat mir nun mitgeteilt, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt, mit der Begründung das Fahrzeug sei nicht mehr beim Hersteller zu bestellen und daher nicht lieferbar. Dies ist jedoch nicht der Fall, das Fahrzeug kann in exakt der Ausführung bestellt werden, UVP ist unverändert. Ich vermute, dass sich lediglich die Preiskonditionen für den Händler geändert haben.
Ist dieser Rücktritt rechtens, bzw. besteht aufgrund der Annahmeerklärung nun ein Vertrag zwischen der Leasing-Bank und mir? Nach Aussage des Händlers kommt der Vertrag erst mit der Bestellbestätigung des Fahrzeugs zustande.
Leasingvertrag:
Mit nachfolgender Unterschrift bestätige ich Folgendes:
...
- Die Beantragung eines Leasingvertrages zu den vor- und nachstehenden Bedingungen; zugleich beauftrage ich die Bank, das Fahrzeug zu dem Anschaffungspreis ... zu erwerben
...
[i]I. Vertragsabschluss/Nebenabreden/Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Leasinggeber den
Leasing-Antrag des Leasingnehmers durch eine Annahmeerklärung
bestätigt. Der Leasingnehmer verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung, wobei
sich die Leasinggeber verpflichtet, den Leasingnehmer unverzüglich über die Annahme oder
Ablehnung des Leasing-Antrags zu unterrichten.
Annahmeerklärung:
Ihren Antrag vom ... auf Abschluss eines Leasingvertrages zu den vorstehenden Konditionen für das o. g. Fahrzeug nehmen wir hiermit an.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten
-- Editiert von User am 10. März 2023 09:49
Händler tritt von Leasingvertrag zurück
10. März 2023
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Frage vom 10. März 2023 | 09:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler tritt von Leasingvertrag zurück
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. März 2023 | 10:13
Von
Status: Richter (8015 Beiträge, 1649x hilfreich)
ZitatNach Aussage des Händlers kommt der Vertrag erst mit der Bestellbestätigung des Fahrzeugs zustande. :
So sehe ich das auch
ZitatDies ist jedoch nicht der Fall, das Fahrzeug kann in exakt der Ausführung bestellt werden, UVP ist unverändert. Ich vermute, dass sich lediglich die Preiskonditionen für den Händler geändert haben :
Kann man das beweisen?
#2
Antwort vom 10. März 2023 | 10:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKann man das beweisen? :
Die potenzielle Änderung der Preiskonditionen, nein. Wurde nur mündlich so kommuniziert.
Die Bestellbarkeit zum im Leasingvertrag bezifferten Fahrzeugpreis, ja.
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#3
Antwort vom 13. März 2023 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (124644 Beiträge, 40384x hilfreich)
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