Guten Morgen,
habe da folgende Frage:
Wir haben enorm viele Versandlabels gekauft, sowie diverse andere Betriebliche Ausgaben.
Reicht der Paypal Beleg und der Bankkonto Auszug dafür aus?
Es wäre ein enormer Aufwand z.B von der Post jede Rechnung einzeln abzurufen und unserem Steuerberater zukommen zu lassen, es sind über 1000 einzelne Versandlabels.
Also wir sind schon irgendwo darauf angewiesen, dass der Steuerberater sich alles über Schnittstellen rausziehen kann und das läuft eben mal nur über Paypal bzw. dem Bankkonto.
Ein Geschäftspartner von uns muss seinem Steuerberater nie solche Rechnungen zukommen lassen, unser meint aber es ginge nicht anders.
Schließlich ist ja auf dem Paypal Beleg auch der Zahlungsempfänger, Zahlungsart, Rechnungsnummer etc. ausgewiesen.
Grüße
Paypal Beleg für Steuererklärung ausreichend?
10. März 2023
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Frage vom 10. März 2023 | 11:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Beleg für Steuererklärung ausreichend?
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#1
Antwort vom 10. März 2023 | 11:51
Von
Status: Master (4257 Beiträge, 1025x hilfreich)
Für die Betriebsausgabe sollte das ausreichend sein, wenn alle genannten Angaben darauf sind. Optimalerweise auch zum Empfänger.
Nur für den Vorsteuerabzug reicht es nicht, der bei DHL aber in den meisten Fällen nicht gegeben ist.
#2
Antwort vom 10. März 2023 | 11:53
Von
Status: Lehrling (1841 Beiträge, 1099x hilfreich)
Was ist "dafür"? Für den Betriebsausgabenabzug vielleicht, für den Vorsteuerabzug auf keinen Fall.ZitatReicht der Paypal Beleg und der Bankkonto Auszug dafür aus? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2023 | 12:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ist erster Linie bedeutet "dafür" eben für Vorsteuer und vorallem zum Absetzen bei der Einkommenssteuer.
#4
Antwort vom 10. März 2023 | 12:45
Von
Status: Master (4257 Beiträge, 1025x hilfreich)
Für die Vorsteuer reicht es nicht, da dafür zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich ist.
#5
Antwort vom 12. März 2023 | 11:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen dank für die Antworten, reicht es denn zum absetzen aus?
#6
Antwort vom 12. März 2023 | 13:25
Von
Status: Master (4257 Beiträge, 1025x hilfreich)
Wie gesagt: für den Betriebsausgabenabzug sollte es reichen.
#7
Antwort vom 19. März 2023 | 04:25
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
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