Paypal Beleg für Steuererklärung ausreichend?

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
marbo-5577
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Beleg für Steuererklärung ausreichend?

Guten Morgen,

habe da folgende Frage:

Wir haben enorm viele Versandlabels gekauft, sowie diverse andere Betriebliche Ausgaben.
Reicht der Paypal Beleg und der Bankkonto Auszug dafür aus?

Es wäre ein enormer Aufwand z.B von der Post jede Rechnung einzeln abzurufen und unserem Steuerberater zukommen zu lassen, es sind über 1000 einzelne Versandlabels.

Also wir sind schon irgendwo darauf angewiesen, dass der Steuerberater sich alles über Schnittstellen rausziehen kann und das läuft eben mal nur über Paypal bzw. dem Bankkonto.

Ein Geschäftspartner von uns muss seinem Steuerberater nie solche Rechnungen zukommen lassen, unser meint aber es ginge nicht anders.

Schließlich ist ja auf dem Paypal Beleg auch der Zahlungsempfänger, Zahlungsart, Rechnungsnummer etc. ausgewiesen.

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Für die Betriebsausgabe sollte das ausreichend sein, wenn alle genannten Angaben darauf sind. Optimalerweise auch zum Empfänger.

Nur für den Vorsteuerabzug reicht es nicht, der bei DHL aber in den meisten Fällen nicht gegeben ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat (von marbo-5577):
Reicht der Paypal Beleg und der Bankkonto Auszug dafür aus?
Was ist "dafür"? Für den Betriebsausgabenabzug vielleicht, für den Vorsteuerabzug auf keinen Fall.

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#3
 Von 
marbo-5577
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist erster Linie bedeutet "dafür" eben für Vorsteuer und vorallem zum Absetzen bei der Einkommenssteuer.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Für die Vorsteuer reicht es nicht, da dafür zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
marbo-5577
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antworten, reicht es denn zum absetzen aus?

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Wie gesagt: für den Betriebsausgabenabzug sollte es reichen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von marbo-5577):
Es wäre ein enormer Aufwand z.B von der Post jede Rechnung einzeln abzurufen und unserem Steuerberater zukommen zu lassen

Um mal zu visualisieren, wie beindruckend solche Argumente auf Finanzämter wirken



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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