Eintrag im Führungszeugnis bei 2 Straftaten in einem Strafbefehl

11. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag im Führungszeugnis bei 2 Straftaten in einem Strafbefehl

Hallo, Ich habe folgenden Fall:

Ende letzten Jahres hatte ich eine Hausdurchsuchung und anschließend ein Verfahren wegen Kunsturheberrechtsverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Dieses Verfahren hat mit einem Strafbefehl geendet zu 40 und 40 Tagessätzen also Insgesamt 80.

Dort steht nun 2 Straftaten aber es ist ein Strafbefehl.

Steht dies in meinem vorher leeren Führungszeugnis?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das kann so gar nicht stimmen - aus 2 Geldstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, und die würde 60 oder 70 TS betragen, aber niemals 80. Um Ihre Frage trotzdem zu beantworten - nein, das steht nicht im FZ.

-- Editiert von User am 11. März 2023 15:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Eine gute Übersicht, was wie lange im Führungszeugnis steht, gibt es hier:

https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das kann so gar nicht stimmen - aus 2 Geldstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, und die würde 60 oder 70 TS betragen, aber niemals 80. Um Ihre Frage trotzdem zu beantworten - nein, das steht nicht im FZ.
Fraglich ist, ob hier eine Gesamtstrafe gebildet wurde oder tatsächlich zwei Straftaten mit jeweils 40 TS geahndet wurden. Und die stehen dann doch im Führungszeugnis.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Für zwei nicht gesamtstrafenfähige Taten hätte es zwei Strafbefehle gegeben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Für zwei nicht gesamtstrafenfähige Taten hätte es zwei Strafbefehle gegeben.
Warum? Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, dass in einem Strafbefehl nur eine Tat geahndet wird.

Zitat:

Strafbefehl
Ein Leitfaden für Referendare, Autor: Dr. Michael Schmitz, Oberstaatsanwalt

Werden mehrere Taten angeklagt, sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der gesamte Tatzeitraum angegeben werden.
...
Bei Tateinheit geschieht dies durch die Formulierung „durch dieselbe Handlung", ...
...
Liegt Tatmehrheit vor, so verwendet man die Formulierung „durch .... selbständige Handlungen", wobei die verschiedenen Tatbestände dann mit arabischen Ziffern gekennzeichnet werden.
...
Werden mehrere selbständige Handlungen angeklagt, so werden
die Taten in der Konkretisierung durchnummeriert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es stehen im Strafbefehl 2 Straftaten je 40 Tagessätze und Insgesamt 60. Diese Straftaten sind mit 1 und 2 Nummeriert. Der Widerstand kam nämlich dann erst bei der Hausdurchsuchung zustande, während der andere Tatbestand natürlich schon da war.

ein Anwalt antwortete mir ebenfalls, trotz 2 Straftaten, sollte es keinen Eintrag ins Führzungszeugnis geben, da es nur ein Strafbefehl gibt.

-- Editiert von User am 13. März 2023 14:01

-- Editiert von User am 13. März 2023 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go614512-69):
Es stehen im Strafbefehl 2 Straftaten je 40 Tagessätze und Insgesamt 60.
Zitat (von go614512-69):
Dieses Verfahren hat mit einem Strafbefehl geendet zu 40 und 40 Tagessätzen also Insgesamt 80.
Was denn nun? 60 oder 80?

Zitat (von go614512-69):
ein Anwalt antwortete mir ebenfalls, trotz 2 Straftaten, sollte es keinen Eintrag ins Führzungszeugnis geben, da es nur ein Strafbefehl gibt.
Nur wenn eine Gesamtstrafe gebildet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nur wenn eine Gesamtstrafe gebildet wurde.
Das ist ja ganz offensichtlich der Fall.

2 Strafen zu je 40 TS ergibt 80 TS. Dann gab es einen Mengenrabatt und es wurde eine Gesamtstrafe in Höhe von 60 TS festgelegt.


Aber das wurde ja eigentlich auch schon geschrieben:
Zitat (von muemmel):
aus 2 Geldstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, und die würde 60 oder 70 TS betragen, aber niemals 80. Um Ihre Frage trotzdem zu beantworten - nein, das steht nicht im FZ.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von go614512-69):
Es stehen im Strafbefehl 2 Straftaten je 40 Tagessätze und Insgesamt 60.

Zitat (von go614512-69):
Dieses Verfahren hat mit einem Strafbefehl geendet zu 40 und 40 Tagessätzen also Insgesamt 80.

Was denn nun? 60 oder 80?

Zitat (von go614512-69):
ein Anwalt antwortete mir ebenfalls, trotz 2 Straftaten, sollte es keinen Eintrag ins Führzungszeugnis geben, da es nur ein Strafbefehl gibt.

Nur wenn eine Gesamtstrafe gebildet wurde.


Genau es sind Straftat 1 und 2 jeweils 40 Tagessätze und eine Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen.

Es steht dort auch es wurde eine "Gesamtgeldstrafe" aus Einzelstraftat 1 und 2 gebildet also somit kann ich mir sicher sein das keinerlei Eintrag vorliegt? Bzw. wie würde es sonst formuliert sein, sollte es keine Gesamtgeldstrafe sein?

-- Editiert von User am 13. März 2023 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das ist ja ganz offensichtlich der Fall.

2 Strafen zu je 40 TS ergibt 80 TS. Dann gab es einen Mengenrabatt und es wurde eine Gesamtstrafe in Höhe von 60 TS festgelegt.
Nur dass der TE im Eröffnungsbeitrag von "insgesamt 80" gesprochen hat. Dadurch ist die Diskussion doch erst entstanden!

Zitat (von go614512-69):
Es steht dort auch es wurde eine "Gesamtgeldstrafe" aus Einzelstraftat 1 und 2 gebildet also somit kann ich mir sicher sein das keinerlei Eintrag vorliegt?
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nur dass der TE im Eröffnungsbeitrag von "insgesamt 80" gesprochen hat. Dadurch ist die Diskussion doch erst entstanden!
Das ist richtig. Aber der TE hat das dann ja klargestellt. Und das bevor Du die von mir zitierte Textpassage geschrieben hattest.

Ich wollte Dich auch nicht angreifen oder kritisieren. Wenn Du das so aufgefasst haben solltest, dann tut mir das leid. Es war aber definitiv nicht meine Absicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen