Wie ab besten Vorgehen ?

11. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Rabe2432
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ab besten Vorgehen ?

Person A hat einen dienstleistungsvertrag mit Firma B
Person A überweist regelmäßig und Pünktlich die Vereinbarte Summe für die Dienstleistung per Überweisung.

Firma B mahnt Person A an, da die Zahlung nicht eingegangen wäre.

Person A setzt sich zunächst telefonisch mit der Buchhaltung von Firma B ausseinder,
vereinbart wurde das Person A einen Kontoauszug der Zahlung per Mail übermitteln soll.

Gesagt getan.

Person A wir wiederholt angemahnt, mit einem Schreiben das besagt Person A hätte auf die Mahnung nicht reagiert.

Person A weist nochmals per Mail und Kontoauszug daraufhin, das dieser sich bereits (vor 4 Wochen) gemeldet hat und wie vereinbart den Kontoauszug übermittelt hat.

4 Wochen später erhält Peron A wieder eine Mahnung mit Mahnkosten und der Androhung von Inkasso.
Ebenso würde wiederum mitgeteilt Person A hätte auf die Mahnungen nicht reagiert.
Wiederum schickt Person A eine Mail und vereist (Im Anhang mit dabei) auf die 2 Mail und die Kontoauszüge.

Person A möchte auch die Dienstleistung weiter in Anspruch nehmen, diese wir jedoch nicht ausgeführt, da angeblich noch ein Beitrag offen wäre.

Was sollte Person A nun machen ?
Kann Person A den Vertrag wegen Nichterfüllung Kündigen ?

PS: Die Mail Adresse des Empfängers war definitiv Richtig, und wie vereinbart auch die Kontakt Mail Adresse.
Die Kunden und Buchungsnummer (Mail und Überweisung) waren auch immer richtig, dies wurde geprüft und sehet auch in den Vertragsunterlagen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 177x hilfreich)

und warum schickt man das per mail und nicht per Einschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich vermisse den Teil, wo man den Zugang der Mails geprüft hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Rabe2432):
Was sollte Person A nun machen ?


Nachforschungsauftrag bei der Bank mit Bestätigung der Empfängerbank.
Kosten stehen meistens im Preisverzeichnis; so etwa 10 Euro.
Wenn die Überweisung bestätigt wurde, das entsprechend #1 an Firma B.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Gibt es ein Grund, weshalb man hier dem Frager rät, sinnlos Zeit und Geld zu verschwenden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
....sinnlos Zeit und Geld zu verschwenden?


Naja. Ein Einschreiben kostet zwar paar Euro, ist aber sicherlich nicht sinnlos und wäre die Lösung seines Problems.
Mich würde viel ehr der Grund interessieren, warum er sich nicht zu den Antworten äußert?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Naja. Ein Einschreiben kostet zwar paar Euro, ist aber sicherlich nicht sinnlos und wäre die Lösung seines Problems.

Oh, Deinen (völlig korrekten) Beitrag meinte ich damit gar nicht, sondern
Zitat (von Klawuttke):
Nachforschungsauftrag bei der Bank mit Bestätigung der Empfängerbank.
Kosten stehen meistens im Preisverzeichnis; so etwa 10 Euro.
Wenn die Überweisung bestätigt wurde, das entsprechend #1 an Firma B.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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