Erneuter (2.)Ladendiebstahl

11. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Quickanswer2022
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuter (2.)Ladendiebstahl

Liebe Alle,

Heute Nachmittag bin ich im dm mit waren im Wert von 40 EUR an der Kasse erwischt worden als es piepste. Für etw. 10 eur lagen Sachen auf dem Band, der Rest war in der Tasche. Ich bin 27 und im Ref (Lehramt). Das hab ich net angegeben sondern Studierende auf dem Block von de,m Detektiv angekreuzt, ich weiß dass des schei… war. Mit 17 musst I h schon mal wegen Diebstahl 30 Stunde.m soziale Arbeit leisten. Meine Fragen: droht mir ein Strafbefehl und erfährt meine Schule oder das Seminar von der Strafanzeige?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109172 Beiträge, 38266x hilfreich)

Zitat (von Quickanswer2022):
droht mir ein Strafbefehl

Höchstvermutlich ...



Zitat (von Quickanswer2022):
erfährt meine Schule oder das Seminar von der Strafanzeige?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36279 Beiträge, 13517x hilfreich)

Es gibt eine Meldepflicht der Staatsanwaltschaft an den Dienstherren, wenn ein Beamter im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Auch eine Verurteilung wird gemeldet. Wie der Dienstherr damit umgeht, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31405 Beiträge, 16764x hilfreich)

Eine Mistra ("Mitteilung in Strafsachen") erfolgt erst, wenn ein Strafbefehl beantragt wird (oder wenn Anklage erhoben wird). Da der erste Diebstahl nicht mehr im Erziehungsregister steht, ist die TE quasi Ersttäterin - da wird das Verfahren wohl mit oder auch ohne Auflage eingestellt, so dass es vermutlich gar keinen Strafbefehlsantrag geben wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1733 Beiträge, 1106x hilfreich)

Zitat:
Es gibt eine Meldepflicht der Staatsanwaltschaft an den Dienstherren
Diese Meldepflicht ist ein recht zahnloser Tiger, solange die Justiz den Dienstherrn nicht kennt bzw. überhaupt nichts von der Existenz eines Dienstherrn weiß.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14546 Beiträge, 8697x hilfreich)

Grundsätzlich sollte man aber seine Einstellung überdenken:
Mit einem BZR-Eintrag ist eine Lebenszeit-Verbeamtung so lange ausgeschlossen, bis der Eintrag gelöscht wird. Gerade als angehende Lehrkraft ist die Fallhöhe also enorm. Und das wegen 40€ ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9960 Beiträge, 4054x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mit einem BZR-Eintrag ist eine Lebenszeit-Verbeamtung so lange ausgeschlossen, bis der Eintrag gelöscht wird.


Bevor man überhaupt an die Verbeamtung denkt, es kann der Job im allgemeinen schon auf dem Spiel stehen, nach dem Referendariat muss es keineswegs zu einer Einstellung / Übernahme kommen.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31405 Beiträge, 16764x hilfreich)

Sicher - aber der Dienstherr erfährt hier nichts (siehe Antwort von Zuckerberg).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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