Hallo, ich hab da auch mal ne Frage:
Unter welchen Bedingungen kann die Familienkasse Kindergeld für eine seit 2014 ununterbrochen in D lebende EU-Bürgerin (Freizügigkeitsregel), ablehnen bzw welche Nachweise darf sie fordern, nachdem die Frau in D Ende 2022 ein Kind gebar?
Sie hat den Antrag auf Kindergeld mit allen Nachweisen Anfang 23 gestellt.
Nun bereits zum 3.Mal fordert die Famkasse Nachweise zu ihrem Einkommen, Vermögen, Geschenken von Dritten und auch Nachweise des Einkommens des Partners.
Die Frau24 und ihr Partner28, der Kindsvater, leben und wirtschaften unverheiratet seit ca 4 Jahren im gemeinsamen Haushalt.
Die Frau war seit 2015 in D sowohl sv-pflichtig als auch in Minijobs beschäftigt, hatte nur Beschäftigungsverbot wg. SW ab ca. 08/22.
Ich meine, die KiG-Voraussetzungen sind erfüllt.
- Kind unter 18
- Kind im gemeinsamen Haushalt versorgt und betreut
- Wohnort aller 3 dauerhaft in Deutschland
-§ 62 (1) EStG erfüllt
Danke für Input.
-- Editiert von User am 12. März 2023 13:42
Kindergeldberechtigung einer EU-Bürgerin für ihr erstes Kind
12. März 2023
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Frage vom 12. März 2023 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (28367 Beiträge, 5156x hilfreich)
Kindergeldberechtigung einer EU-Bürgerin für ihr erstes Kind
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