Kühlschrank bildet außerhalb des Gefrierfachs am Gefrierfach Eis

12. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
donald2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kühlschrank bildet außerhalb des Gefrierfachs am Gefrierfach Eis

Hallo,
ich habe 2022 im September einen Kühlschrank direkt bei Bauknecht gekauft. Der Kühlschrank hat in sich noch ein Gefrierfach. Nach einer Weile bildet sich Eis die Gummidichtung des Gefrierfachs und zwar außen.
Also Eis im Gefrierfach ist ja mehr oder weniger normal, aber außerhalb?
Deswegen hatte ich ca. 2 Monate später bei Bauknecht angerufen und ein Techniker kam wenige Tage später.
Er kam auf die Idee einfach die Gefrierfachtür zu wechseln, ich hatte meine Zweifel, dass das funktioniert, da der Kühlschrank ja neu ist und ich eher darauf tippe, dass es einfach ein Serienproblem ist.
Auf jeden Fall bildete sich weniger Eis, aber das hatte einen anderen Grund. Erst Anfang dieses Jahres habe ich die Temperatur des Gefrierfachs nachgemessen und festgestellt, dass er nicht genüg kühlt.
Wieder hatte ich den Fall gemeldet und wieder kam ein Techniker. Der hat nachgemessen und bestätigt, dass der Kühlschrank nicht richtig kühlt. Deshalb wurde der Kühlschrank vor paar Wochen durch einen anderen, des gleichen Modells, ersetzt.
Jetzt bildet sich aber wieder außen Eis und diesmal stärker als zuvor.
Ich habe ehrlich gesagt genug.
Welche Rechte habe ich jetzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Am liebsten hätte ich mein Geld zurück.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Einfach mal
"gesetzliche Mängelhaftung" und "Rücktritt"
googln


Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
donald2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas gegooglet habe ich.
Ich hatte über die übliche Garantienummer von Bauknecht dort angerufen. Da sagte man mir, dass man er mir nicht helfen kann, er könnte nur einen neuen Techniker Termin mit mir ausmachen.
Ich wollte aber kein neuen Termin mehr und dann meinte er, ich könnte mich über eine E-Mailadresse an Bauknecht wenden.
Kann ich den kompletten Kaufpreis zurück verlangen? Schließlich lief der Kühlschrank nie einwandfrei und ich dachte, ich kaufe einen einwandfreien Kühlschrank.
Nach § 440 S. 2 BGB ist eine Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen fehlgeschlagen.
Sollte ich mich in der E-Mail darauf beziehen und den gesamten Kaufbetrag zurück verlangen, da ich vom Kaufvertrag zurück trete?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Zitat (von donald2):
Sollte ich mich in der E-Mail darauf beziehen und den gesamten Kaufbetrag zurück verlangen, da ich vom Kaufvertrag zurück trete?

Würde ich so machen ...


Wobei ich eher die gerichtsfeste Zustellung bevorzuge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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