Hallo zusammen,
ich frage mich derzeit, ob ich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt habe.
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
- Bis vor dem Eintritt ins Berufsleben meiner Ehefrau (wir leben getrennt voneinander) eine Unterhaltsverpflichtung für vier Personen (3 Kinder, 1 Ehefrau).
- Auch nach ihrem Berufseintritt verfüge ich über das höhere bereinigte Nettoeinkommen.
- Nachdem ich aber den Kindesunterhalt von diesem bereinigten Netto abziehe, ist mein bereinigtes Netto geringer als jenes meienr Ehefrau.
Meine Frage also: Ist nun sie verpflichtet, mir einen Trennungsunterhalt zu bezahlen?
Anspruch auf Trennungsunterhalt nach gezahltem Kindesunterhalt?
13. März 2023
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Frage vom 13. März 2023 | 18:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Trennungsunterhalt nach gezahltem Kindesunterhalt?
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#1
Antwort vom 14. März 2023 | 08:15
Von
Status: Student (2443 Beiträge, 791x hilfreich)
Die einfache Antwort lautet: Ja. Das ist aber eine sehr komplexe Frage, die von vielen weiteren Faktoren beeinflusst wird, z.B. von der Erwerbsobliegenheit der Mutter, ggf. überobligatorischer Einkünfte, Berechnung Kindesunterhalt aus Gesamteinkommen der Eltern und Beachtung des Betreuungsunterhaltes der Mutter (insbesondere nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH). Und deshalb könnte die Antwort am Ende doch wieder Nein heißen.
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