Grundsicherung und finanzielle Unterstützung durch Tochter

13. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung und finanzielle Unterstützung durch Tochter

Wenn ich meiner Mama zweimal innerhalb von 10 Jahr 20.000€ gebe muss ich dann eine Schenkungssteuer zahlen? Muss ich jeden kleinen Geldbetrag, den ich ihr geschickt habe dann versteuern und anzeigen?


Wenn meine Mama Grundsicherung im hohen Alter erhält, darf ich sie dann nicht mehr finanziell unterstützen?

Gilt das auch für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgeräte?

Danke im Vorraus! :engel:

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111585 Beiträge, 38606x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
Wenn meine Mama Grundsicherung im hohen Alter erhält, darf ich sie dann nicht mehr finanziell unterstützen?

Doch, in jeder beliebigen Höhe Art und Weise ... den Steuerzahler freuts, denn das spart dann durchaus die Kosten für die Grundsicherung wenn die Freibeträge überschritten werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von ip614369-6):
Wenn ich meiner Mama zweimal innerhalb von 10 Jahr 20.000€ gebe muss ich dann eine Schenkungssteuer zahlen?
Du darfst deiner Mutter innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren 20 TEUR steuerfrei schenken. Nach Ablauf dieser Frist steht der Freibetrag erneut zur Verfügung

Zitat (von ip614369-6):
Wenn meine Mama Grundsicherung im hohen Alter erhält, darf ich sie dann nicht mehr finanziell unterstützen?
Doch, aber das mindert im gleichen Umfang die Grundsicherungsleistung deiner Mutter, und zwar ohne Freibetrag!

Zitat (von ip614369-6):
Gilt das auch für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgeräte?
Ex existiert kein Freibetrag dafür im SGB 12. Allerdings dürfte das Sozialamt das im Regelfall nicht erfahren.

Einnahmen, also auch Schenkungen, in Geldeswert bleiben jedoch beim Bürgergeld gem. SGB II außen vor. Auch beim Wohngeld blieben Schenkungen im Übrigen anrechnungsfrei. Wie üblich werden Bezieher von Leistungen nach SGB XII vom Gesetzgeber diskriminiert.

-- Editiert von User am 14. März 2023 10:40

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28366 Beiträge, 5156x hilfreich)

(Unfug editiert)

Zitat (von ip614369-6):
Wenn meine Mama Grundsicherung im hohen Alter erhält, darf ich sie dann nicht mehr finanziell unterstützen?
Doch, sogar gern und viel. Deine mama teilt es dem Sozialamt mit und das Amt zahlt weniger. Die mama hat nicht mehr, aber Steuerzahler nicken ...Nur zu...
Zitat (von ip614369-6):
Gilt das auch für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsgeräte?
Ja. Das sind Sachen in Geldeswert. Finanzielle Hilfe ist Geld auf dem Konto.

Wegen mama+kind---> schau mal im Netz nach unter *Schenkungen/Schenkungssteuer*

-- Editiert von Moderator am 14. März 2023 13:56

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31813 Beiträge, 16907x hilfreich)

Wenn ich meiner Mama zweimal innerhalb von 10 Jahr 20.000€ gebe muss ich dann eine Schenkungssteuer zahlen? Na, zunächst mal wäre die Mutter dafür zuständig. Erst wenn diese nicht zahlt, hält man sich an den Schenker. Im Übrigen - wenn die Mutter in 10 Jahren 40.000 Euro erhält, dann sollten ihr die 15 % Schenkungsteuer nicht so rasend viel ausmachen....
Muss ich jeden kleinen Geldbetrag, den ich ihr geschickt habe dann versteuern und anzeigen? Siehe letzte Antwort - warum wollen Sie unbedingt auch noch die Schenkungsteuer übernehmen?

-- Editiert von User am 14. März 2023 14:01

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28366 Beiträge, 5156x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Editiert von Moderator am 14. März 2023 13:56
Darf ich um Aufklärung bitten?

-iaR zahlt nicht der Schenkende/TE diese Steuer.---> Ist das Unfug?
-iaR macht der TE eine Steuererklärung, muss also nicht jedes mal jeden kleinen an mama verschenkten Geldbetrag dem Finanzamt anzeigen und versteuern.---Ist das Unfug?
(Anmerkung der Moderation: Sie haben versucht, den Eindruck zu erwecken, das Ganze sei steuerfrei - das war Unfug. Jetzt ist nur noch halber Unfug - eine Schenkung ist binnen 3 Monaten dem Finanzamt anzuzeigen, nicht jährlich per Steuererklärung.)





-- Editiert von Moderator am 14. März 2023 15:48

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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