Überwachungskamera Eingangstür

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa463286-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überwachungskamera Eingangstür

Hallo Zusammen,
Theoretisch Frage
Zweifamilienhaus das Videoüberwacht wird mit 5 Kameras aber kein Hinweis das es die gibt.
Mieter wohnt unten, Vermieter oben. Eingangstür Mieter vorne, Vermieter Eingangstür Seitlich hinten.
Vorne am Haus sind 2 Kameras angebracht. Einer davon zielt direkt auf die Mieteingangstür so das der Vermieter sehen kann wer kommt, wer geht und wer anwesend ist, und das 24/7
Meine Fragen.
1. Ist das nicht ein Verletzung des Persönlichkeitsrecht für all das zum Haustür kommen, auch die von der Mieter?
2. Was ist wenn die Kamera bewusste benutzt wird um ein Straftat vorzubereiten? Beispiel:- Der Kamera zeigt das der Mieter die Wohnung verlassen hat, wartet ein paar Minuten und geht rein durch ein Hintertür und verschafft sich unbefugt Zugang zu der Mietwohnung.
3. Muss der Vermieter das Kamera in solchen Fallen auf verlangen entfernen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von pa463286-8):
2. Was ist wenn die Kamera bewusste benutzt wird um ein Straftat vorzubereiten? Beispiel:- Der Kamera zeigt das der Mieter die Wohnung verlassen hat, wartet ein paar Minuten und geht rein durch ein Hintertür und verschafft sich unbefugt Zugang zu der Mietwohnung.


wie meinen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)


ad 1. Ja.
ad 2. Wenn du meinst, ob ggfs. ein Beweisverwertungsverbot besteht: Das ist im Einzelfall zu verifizieren.
ad 3. Ja.

-- Editiert von User am 14. März 2023 09:41

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