Habe ich überreagiert?

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Troyster
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe ich überreagiert?

Moin, ich bin geschäftlich oft in Bad Cannstatt (Stuttgart).
Dort wurde ich vor einem Einkaufszentrum (Care oder wie das heißt) von einem Mann angesprochen ob ich gerne lese.
Er wollte mir für 20€ ein Buch verkaufen von "L Ron Hubbard". Ich habe mich etwas mit ihm unterhalten und festgestellt das es sich um Scientology handelt.
Allerdings war das nirgendswo sichtbar, kein Logo, kein Scientology-Schriftzug dh. jemand unwissendes wäre voll in die Sekte rein.
Bin dann gegangen und habe beim Polizeirevier Bad Cannstatt angerufen und es dene gesagt (nicht über Notruf ofc)
Habe auch gesagt das Minderjährige auch angesprochen wurden
Als die Polizstin meinte "was meinen sie mit es wurden Minderjährige angesprochen?" habe ich gleich gesagt "Also jetzt nicht belästigt oder so sondern halt normal angesprochen" und sie hat sich bedankt
Habe im Internet gelesen das irgend so ein Minister in glaube ich Brandenburg meinte das man bei Kontaktvetsuchen die Behörden informieren sollte allerdings meinten viele auch das ich übertreibe
Was sagt ihr?


-- Editiert von Moderator topic am 14. März 2023 16:20

-- Thema wurde verschoben am 14. März 2023 16:20

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Hier wäre der direkte Weg zum Einkaufszentrum Management wohl der Ansprechpartner gewesen, da diese vermutlich in dem Bereich noch das Hausrecht hatten und vermutlich auch ein Hausverbot ausgesprochen hätten.

Die Polizei wird bei sowas tatsächlich nicht viel machen. Es handelt sich bei Scientology auch nicht um eine kriminelle Organisation, so dass auch durch die Polizei an öffentlichen Orten Platzverweise ausgesprochen werden könnten, aber die Mitglieder dann einfach woanders hingehen.

Rechtlich wird vermutlich kein Unterschied zwischen Minderjährigen und Volljährigen gemacht - wobei bei Minderjährigen die Motivation Platzverweise zu erteilen vermutlich höher ist.

-- Editiert von User am 14. März 2023 10:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der Herr keine Genehmigung hatte Bücher für 20€ Stückpreis an dieser Stelle zu verkaufen. Aber dafür hätte sich das Ordnungsamt wohl mehr interessiert, als die Polizei.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die genannte Gruppierung kann sich zunächst wie so ziemlich jede andere ideologische/weltanschauliche/religiöse Gruppierung auf Grundrechte berufen und daher ansprechen wen sie will, wo sie will, wann sie will und wie sie will. Da dieses Handeln grundsätzlich völlig legal ist, können die Behörden dagegen so gut wie gar nichts machen. Die Äußerung des Ministers ist in dieser Hinsicht (wie wohl die meisten Äußerungen irgendwelcher Minister) nicht so ganz ernst zu nehmen.

Dass die Behörden/Politik solches Treiben gerne "auf dem Schirm" hat, ist wohl durchaus verständlich. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Ministers vielleicht auch eher dahingehend zu interpretieren, dass er Informationen über das genaue Treiben solcher Gruppierungen nur zu dem Zweck sammeln möchte, die Informationslage bei den zuständigen Behörden (meistens vermutlich das Innenministerium oder dessen Abteilung für Verfassungsschutz) zu stärken. Dann können die zuständigen Beamten genauer prüfen, ob der Umfang dieses Treibens besorgniserregende Ausmaße annimmt oder ob sich im Einzelfall dann Hinweise auf rechtliche(nachrichtendienstliche Relevanz ergeben.

Der Minister wollte (hoffentlich) mit seiner Aussage nicht suggerieren, dass die Behörden/Polizei deshalb informiert werden soll, damit diese dann sofort einschreiten oder das Treiben anderswie unterbinden können/kann. Für einen solchen massiven Grundrechtseingriff fehlt den Behörden nämlich regelmäßig die Befugnis. Insbesondere ist dieses Treiben grundsätzlich nicht strafbar.

In diesem bestimmten Fall hier war die Information an die Behörden demnach wohl vergleichsweise unbedeutend. Denn dass diese Gruppierungen grundsätzlich in Deutschland tätig sind und dass diese hier und da Passanten ansprechen, dass ist den Behörden schon seit vielen Jahren bekannt. Meiner Vermutung nach würden die Behörden dennoch gerne dann (aber auch nur dann) informiert werden, wenn das Treiben einzelner Gruppierungen besondere Ausmaße annimmt, wenn es plötzlich ganz systematisch erfolgt, wenn wiederkehrend ein bestimmtes Klientel angesprochen wird und so weiter.

Da sich ein großes/flächendeckendes Ausmaß am Ende aber auch aus vielen kleinen solcher Aktionen, wie Sie eine beobachtet haben, zusammensetzen kann, kann man natürlich auch meinen, dass die Behörden zum Informationsgewinn also durchaus auch über jeden kleinen Fall informiert werden sollten. Das sollen die Behörden vielleicht besser selbst entscheiden. Das können diese aber nur entscheiden, wenn sie von aufmerksamen Mitbürgern (wie Ihnen) informiert werden.

Ob ich informiert sein will oder nicht, das weiß ich immer erst, wenn ich schon informiert worden bin. :smile:

Allgemein gilt wohl auch wie sonst im Bereich der Gefahrenabwehr und der übrigen Information an Behörden: Lieber ein Mal zu viel als ein Mal zu wenig.

Ob Sie über reagiert haben? Wie oben beschrieben würde ich meinen, dass Sie die Situation und deren (rechtliche(nachrichtendienstliche) Bedeutung vielleicht nicht ganz so zutreffend eingeschätzt haben. Das kann aber auch niemand von Ihnen erwarten und ist auch ganz einfach nicht Ihre Aufgabe. Sie haben eigentlich überhaupt keine Aufgabe (im Sinne einer Pflicht), waren aber dennoch aufmerksam und wollten ganz sicher gehen. Daran ist nichts falsch.

Meiner Meinung nach war das schon deshalb keinen "Überreaktion", weil Sie so richtig eigentlich gar nicht reagiert haben. Sie haben auf jeden Fall nichts falsch gemacht, Sie haben keinen Schaden angerichtet und Ihre "Reaktion" bringt keine (nachteilhaften) Konsequenzen mit sich. Dementsprechend muss Sie dieser Vorfall auch nicht weiter beschäftigen. Bleiben Sie weiterhin aufmerksam!

Wenn Sie sich persönlich an dem Treiben dieser und ähnlicher Gruppierungen stören, dann gibt es vielleicht andere, nicht-staatliche Stellen, die sich über Ihren Hinweis sehr gefreut hätten. Es gibt verschiedene private Initiativen/Vereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Treiben von solchen Gruppierungen zu beobachten, Informationen zu sammeln, die Bevölkerung zu "warnen" und vielleicht sogar das Treiben dieser Gruppierungen zu "blockieren" oder dessen Erfolg zu vereiteln. Das ist Ihnen überlassen, wie Sie damit umgehen. Genau wie diese Gruppierungen sich auf ihre Grundrechte berufen können, wenn sie ihre Anschauungen verbreiten, können Sie sich auf Ihre eigenen Grundrechte berufen, wenn Sie gegen diese Gruppierungen "ankämpfen".

Der Hinweis auf den Inhaber des Hausrechts ist berechtigt. Grundsätzlich kann (und will) dieser bestimmen, was innerhalb seines Hauses passiert und was nicht. Wenn der Vorfall sich aber außerhalb des Einkaufszentrums ereignet hat, dann kann es schon schwierig werden zu bestimmen, wie weit das Hausrecht reicht. In gewissen Grenzen muss der Inhaber des Hausrechts über einen Bereich, welcher für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, dort auch solche "Verbreitungsarbeit" dulden. Wie der Einzelfall dann genau rechtlich zu bewerten ist, kann schwierig zu beantworten sein. Das ist dann aber nicht mehr Ihr Problem. Insbesondere in großen Einkaufzentren laufen meistens genügend Sicherheitsbeauftragte herum, die sich über Ihren Hinweis vielleicht gefreut hätten und sich dann den Kopf darüber zerbrechen müssen.

Wenn der Vorfall sich außerhalb des Einkaufszentrums und damit auf der öffentlichen Straße (dazu können auch größere Plätze gehören) ereignete, könnte das Straßennutzungsrecht Ihres Bundeslandes anzuwenden sein. Möglicherweise sieht dieses vor, dass solche Aktionen eine "Sondernutzung" der Straße darstellen und man daher dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt?) benötigt. Das ist aber wiederum eine schwierig zu beantwortende Frage und noch viel weniger Ihr Problem.

Zutreffend ist zwar auch, dass der Verkauf des Buches besonders kritisch aussieht. Damit ging diese Aktion über reine Verbreitungsarbeit hinaus. Möglicherweise war für den Verkauf eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Aber auch das ist wieder ein schwierig zu bewertendes Problem und wiederum ausschließlich das Problem der zuständigen Behörde (Ordnungsamt?).

In Zukunft also vielleicht besser die Information an:
- Hausrechtinhaber
- Ordnungsamt
- Vereine und Initiativen

Der Hinweis an die Polizei ist aber zumindest unschädlich. In manchen Bundesländern ist die Polizei (neben dem Ordnungsamt oder zumindest hilfsweise) sowieso auch zuständig für Straßennutzung und Gewerbe, wenn nicht sogar in jedem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Hier wäre der direkte Weg zum Einkaufszentrum Management wohl der Ansprechpartner gewesen, da diese vermutlich in dem Bereich noch das Hausrecht hatten und vermutlich auch ein Hausverbot ausgesprochen hätten.

Nein - ich komme da zufällig auch regelmäßig vorbei.
Die stehen da regelmäßig - aber immer auf der öffentlichen (städtischen) Gehwegfläche, die nicht mehr zum Einkaufszentrum gehört. Mit Hausverbot / Hausrecht ist da also nichts zu machen.

Stuttgart ist halt eine Stadt, die überproportional viele "Sondergruppen" aufweist (weltanschaulich, politisch, religiös), die alle irgendwo irgendwelche Infotische aufstellen und und Passanten ansprechen.
Das weiß die Stadt, und das weiß auch die Polizei.

Die Gruppierungen, die das häufiger machen, wissen genau was sie dürfen und was sie nicht dürfen.
Stadt und Polizei wissen auch, dass die "Sondergruppen" wissen, was sie dürfen und was nicht.

Von daher ist in Stuttgart mittlerweile eine friedliche Koexistenz entstanden.
"Sondergruppen" stellen ihre Infotische nur noch da auf, wo sie es dürfen und machen nur Dinge die erlaubt sind. Polizei und Ordnungsamt rücken nicht aus, weil sie wissen, dass sie gegen die "Sondergruppen" nichts machen können, so lange die sich korrekt verhalten.

In Stuttgart ist sogar vor einigen Jahren ein größeres, offizielles Zentrum von Scientology neu eröffnet worden - da gab es am Anfang auch etwas Aufregung. Mittlerweile kräht da kein Hahn mehr nach.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
In Zukunft also vielleicht besser die Information an:
- Hausrechtinhaber
- Ordnungsamt
- Vereine und Initiativen
Denunziantentum pur.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
wurde ich vor einem Einkaufszentrum (Care oder wie das heißt) von einem Mann angesprochen ob ich gerne lese.
Er wollte mir für 20€ ein Buch verkaufen von "L Ron Hubbard". Ich habe mich etwas mit ihm unterhalten und festgestellt das es sich um Scientology handelt.
Allerdings war das nirgendswo sichtbar, kein Logo, kein Scientology-Schriftzug dh. jemand unwissendes wäre voll in die Sekte rein.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, daß jemand, der ein Buch verkaufen will, irgendwelche Informationen über den Verlag, den Autor etc. dazu geben müsste.

Es ist allein Sache des potentiellen Käufers, zu entscheiden, ob er das Buch kaufen will, oder nicht, oder ob er erstmal mehr Informationen verlangt, bevor er das Buch kauft. Und dann gibt der potentielle Verkäufer diese Informationen, oder auch nicht. Und dann kauft der potentielle Käufer das Buch, oder auch nicht.
Zitat:
Bin dann gegangen und habe beim Polizeirevier Bad Cannstatt angerufen und es dene gesagt (nicht über Notruf ofc)
Habe auch gesagt das Minderjährige auch angesprochen wurden
Als die Polizstin meinte "was meinen sie mit es wurden Minderjährige angesprochen?" habe ich gleich gesagt "Also jetzt nicht belästigt oder so sondern halt normal angesprochen" und sie hat sich bedankt
Habe im Internet gelesen das irgend so ein Minister in glaube ich Brandenburg meinte das man bei Kontaktvetsuchen die Behörden informieren sollte allerdings meinten viele auch das ich übertreibe
Was sagt ihr?

Da ist nichts in irgendeiner Weise verbotenes passiert. Wieso man also die Polizei informiert, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

"Scientology" ist eine (stark wirtschaftlich orientierte) Glaubensgemeinschaft, die - wie die meisten Glaubensgemeinschaften - Geld mit ihren Angeboten für die Gläubigen verdient.

Was "Scientology" für mich sympathischer macht als z.B. die katholische Kirche, ist der Umstand, daß Scientology nur vermögende Menschen abzockt, die es sich leisten können - wohingegen die katholische Kirche auch noch das letzte arme Mütterlein gnadenlos ausplündert.

Wer so blöd ist auf "Scientology" hereinzufallen, dem ist nicht zu helfen. Aber wir leben in einem freien Land, da gehört es zu den Grundrechten, daß jeder an jeden Blödsinn glauben kann, wenn er meint, daß ihm das irgendwas bringt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Die genannte Gruppierung kann sich zunächst wie so ziemlich jede andere ideologische/weltanschauliche/religiöse Gruppierung auf Grundrechte berufen und daher ansprechen wen sie will, wo sie will, wann sie will und wie sie will. Da dieses Handeln grundsätzlich völlig legal ist, können die Behörden dagegen so gut wie gar nichts machen. Die Äußerung des Ministers ist in dieser Hinsicht (wie wohl die meisten Äußerungen irgendwelcher Minister) nicht so ganz ernst zu nehmen.


Das erinnert mich an den bayerischen Innenminister und späteren Ministerpräsidenten Beckstein (ein examinierter Jurist übrigens), der in den 1990ern Jahren mal in irgendeinem Zusammenhang den legendären Satz öffentlich äußerte, "...da könnte man ja auch gleich den Satanismus erlauben!"

Bemerkenswert daran war vor allem, daß niemand ihm daraufhin entgegnet hat: "Lieber Herr Dr.Beckstein - den Satanismus braucht keiner zu erlauben, der Satanismus wird als Religion durch Artikel 4 des Grundsgesetzes geschützt, wie jede andere Religion auch." (Man hätte den sarkastischen Zusatz anfügen können, daß ja z.B. die katholische Kirche ausdrücklich von der Existenz eines leibhaftigen Teufels ausgeht, das ist ein zentraler Teil der katholischen Glaubensleere, insofern stehen die Satanisten mit dem Glauben an den Teufel ja alles andere als allein...)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Stuttgart ist halt eine Stadt, die überproportional viele "Sondergruppen" aufweist (weltanschaulich, politisch, religiös), die alle irgendwo irgendwelche Infotische aufstellen und und Passanten ansprechen.

Schon der Begriff "Sondergruppe" negiert irgendwie die Gleichberechtigung aller Glaubensrichtungen, Religionen und politischen Überzeugungen.

Die Amtskirchen und die Politik arbeiten sich schon lange an "Scientology" ab - bei den Kirchen ist das nachvollziehbar, das ist einfach Futter- und Konkurrenzneid. Bei der Politik letztlich auch.

"Scientology" sei "kriminell", heißt es dann oft - erstaunlicherweise hat aber noch nie eine Staatsanwaltschaft gegen "Scientology"-Vertreter (Funktionäre etc.) ein Strafverfahren eingeleitet, geschweige denn eine Anklage vor irgendeinem Gericht erhoben, weil "Scientology" Straftaten begangen habe...

"Scientology" lebt von der Dummheit der Menschen. Das mögen viele Politiker nicht gern, denn darauf erheben sie selbst das Monopol...

(Apropos: wenn man von Scientologen genervt ist, weil man von ihnen angesprochen wird, oder sie einen gar in eine ihrer Veranstaltungen locken wollen...

Da gibt es einen ganz einfachen Trick.

Man zeigt sich sehr interessiert, und erklärt, daß man tatsächlich einen Sinn für sein Leben suche und endlich mehr Erfolg im Leben haben wolle. Und dann lässt man nebenbei fallen, daß man Hartz IV bezieht.

Man ist die "Scientologen" schneller los als man gucken kann...)

-- Editiert von User am 15. März 2023 00:06

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1722 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
das ist ein zentraler Teil der katholischen Glaubensleere

Rechtschreibfehler oder Absicht?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stor199
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich mir eine Frage stellen: War das Gespräch und der Anruf bei der Polizei Ihre Zeit wert?
Wenn Sie ein besorgter Bürger oder etwas Ähnliches sind.
99 % würden es einfach ignorieren oder ihrer Arbeit nachgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
allerdings meinten viele auch das ich übertreibe
Zu dieser Gruppe gehöre ich auch. Ich mag Scientology zwar auch nicht aber deiner Beschreibung nach haben sie rein gar nichts verbotenes getan.
Meine persönliche Methode (wenn ich Zeit habe): ich lasse mich über alles aufklären und schinde Zeit wo ich nur kann. Für mich ist das ein Spaß, für das Gegenüber aber völlig verlorene Zeit.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
Allerdings war das nirgendswo sichtbar, kein Logo, kein Scientology-Schriftzug dh. jemand unwissendes wäre voll in die Sekte rein. Bin dann gegangen und habe beim Polizeirevier Bad Cannstatt angerufen und es dene gesagt
Ich sage dazu:
1. Dass Unwissende voll in die Sekte rein wären... weil sie angesprochen werden oder gar das X-Buch gekauft hätten---war deine falsche, völlig lächerliche Idee. Betrifft Minderjährige wie Volljährige.
2. Der Gang zur Polizei war deine Überreaktion.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Als mich letztes Mal in Stuttgart auf der Königsstraße ein paar Typen von Scientology angesprochen haben und ich denen sagte, dass ich kein Interesse an ihrer Sekte hätte, haben die mich gefragt, ob ich alles glauben würde, was in den Medien gesagt würde.

Mich.

Plottwist:
Ich habe einen akademischen Abschluss in Medienwissenschaften.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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