Hallo. Ich befinde mich seit einem Jahr in Privatinsolvenz und seit 10 Jahren in arbeit. und bin nun durch Krankheit ins Krankengeld gerutscht. Wird das Nettoentgelt mit dem mein Krankengeld berechnet wird vom netto oder von der Bankauszahlung nach der Pfändung beim Arbeitgeber berechnet?
Also Beispiel Brutto 3000€ netto 2000€ und Auszahlungen nach Pfändung 1500€.
Wird dir Berechnung des Krankengelds von "brutto und netto" oder "brutto und Auszahlung bank" berechnet?
Vielen Dank schonmal
Insolvenz und Krankengeld berechnen
14. März 2023
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Frage vom 14. März 2023 | 10:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Krankengeld berechnen
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#1
Antwort vom 14. März 2023 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32411 Beiträge, 17077x hilfreich)
Die Pfändung spielt da keine Rolle. Bei 3.000 Euro Brutto betrüge das KG eigentlich 2.100 Euro, sinkt aber durch die Deckelung auf 90 % des Nettoeinkommens auf 1.800 Euro. Davon gehen noch 220 Euro SV-Beiträge ab - das ergibt ein Netto-KG von 1.580 Euro.
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