Hallo,
ich habe vor ca. 9 Monaten eine große Tischplatte gekauft (Massivholt geleimt, mittlerer 3-stelliger Betrag). Nach Erhalt hatte ich die Verpackung geöffnet und konnte keine Mängel feststellen. Danach habe ich die Platte wieder eingepackt (Pappkarton) und hochkant stehend in der Wohnung gelagert.
Da ich das Tischgestell (anderer Händler) erst später gekauft habe, konnte ich den Tisch erst vor kurzem zusammenbauen. Dabei habe ich entdeckt, dass die Platte nicht (mehr) eben war, sondern verzogen. Da ich nach dem Erhalt keinen Mangel festgestellt hatte, denke ich, dass die Verformung erst im Verlauf entstanden ist. Beweisen kann ich das nicht.
Eine Gewährleistung lehnt der Händler ab, da sich nach 9 Monaten nicht mehr nachvollziehen lasse, was die Ursache der Verformung gewesen sei.
1.) Ist ein Schadensersatz/ Gewährleistung für mich nach 9 Monaten wirklich aussichtslos?
Der Händler wird darauf pochen, dass ich die Platte falsch gelagert hätte und ihn keine Schuld trifft.
Müsste er dies beweisen, da die Frist für die Beweislastenumkehr erst in 3 Monaten abläuft?
Die Platte stand im Wohnzimmer mit mindestens 19 Grad. Mein Hygrometer zeigt stetes Werte zwischen 40 und 60% relative Luftfeuchte (also wie empfohlen).
2.) Besteht vielleicht doch Aussicht auf Erfolg, auch wenn ich den Tisch nicht gleich aufgebaut und die Platte zwischengelagert habe?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Danke schon mal für hilfreiche Meinungen!
Tischplatte nach 9 Monaten verzogen - keine Gewährleistung?
14. März 2023
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Frage vom 14. März 2023 | 20:19
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
Tischplatte nach 9 Monaten verzogen - keine Gewährleistung?
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#1
Antwort vom 14. März 2023 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (109659 Beiträge, 38339x hilfreich)
ZitatEine Gewährleistung lehnt der Händler ab :
Das hat man in welcher Form mit welchem Wortlaut?
ZitatEine Gewährleistung lehnt der Händler ab, da sich nach 9 Monaten nicht mehr nachvollziehen lasse, was die Ursache der Verformung gewesen sei. :
Das ist nicht schlimm, da es Gewährleistung seit über 20 Jahren nicht mehr gibt.
Gemäß der gesetzlichen Mängelhaftung hat der Unternehmer hier 12 Monate lang zu beweisen, das kein Fall vorliegt, welcher der gesetzlichen Mängelhaftung unterfällt.
Ich würde den Verkäufer hier gerichtsfest auffordern, seine Pflichten der gesetzlichen Mängelhaftung zu erfüllen.
#2
Antwort vom 14. März 2023 | 21:22
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Seit 2022 gilt die neue Fassung des 477 BGB (Beweislastumkehr), wonach diese sich erst nach einem Jahr umkehrt. Ursprünglich waren es nur 6 Monate, in denen angenommen wurde, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Die Beweislast liegt daher beim Verkäufer.Zitat1.) Ist ein Schadensersatz/ Gewährleistung für mich nach 9 Monaten wirklich aussichtslos? :
Allerdings halte ich es in diesem Fall dennoch für nicht trivial. Holz als Naturprodukt arbeitet, das ist bekannt und produktspezifiziert. Speziell in Kartons kann sich Feuchtigkeit sammeln, auch das ist bekannt.
Das sollte der Händler demnach besser nicht lesen.ZitatDa ich nach dem Erhalt keinen Mangel festgestellt hatte, denke ich, dass die Verformung erst im Verlauf entstanden ist. :
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#3
Antwort vom 14. März 2023 | 23:00
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
ZitatDas sollte der Händler demnach besser nicht lesen. :
Die Platte dürfte sich doch eigentlich auch im Verlauf nicht verziehen. Dann wäre der Händler bei sachgemäßer Lagerung meinerseits (Lagerungsbedingungen siehe oben) doch trotzdem in der Gewährleistungspflicht, oder?
Das Holz muss ja so beschaffen (eine bestimmte Zeit abgelagert und trocken) und die Leimung so vollzogen worden sein, dass sich die Tischplatte auch nicht im Verlauf verzieht.
Er argumentiert ja so, dass ich jetzt erst nach 9 Monaten nicht kommen kann, um etwas zu fordern. Ich hätte in den ersten 14. Tagen reklamieren sollen. Mir ist der Fehler da aber noch nicht aufgefallen. Oder er bestand noch nicht und die Verformung erfolgte innerhalb der 9 Monate.
Sehe ich das richtig, dass er mir nun nachweisen muss, dass ich die Platte falsch gelagert habe?
-- Editiert von User am 14. März 2023 23:01
#4
Antwort vom 14. März 2023 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (109659 Beiträge, 38339x hilfreich)
ZitatEr argumentiert ja so, dass ich jetzt erst nach 9 Monaten nicht kommen kann, um etwas zu fordern. Ich hätte in den ersten 14. Tagen reklamieren sollen. :
Der übliche Unfug ...
ZitatSehe ich das richtig, dass er mir nun nachweisen muss, dass ich die Platte falsch gelagert habe? :
Nö, das sieht man falsch.
Er muss nur nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht (latent) vorlag.
#5
Antwort vom 14. März 2023 | 23:27
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
ZitatNö, das sieht man falsch. :
Er muss nur nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht (latent) vorlag.
Ohne Fotos wird das doch schwierig, denke ich.
Ich würde aber denken, dass die Gewährleistung auch greifen würde, wenn sich die aufgebaute Platte z.B. nach 5 Monaten erst verzieht, da eine hochwertige Esstischplatte plan sein muss und nicht mit bogenförmiger Wölbung. Da muss dann in der Fertigung etwas schief gelaufen sein.
Würdet Ihr da mitgehen?
#6
Antwort vom 15. März 2023 | 18:46
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
ZitatZitat (von Harry van Sell): :
Nö, das sieht man falsch.
Er muss nur nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht (latent) vorlag.
Ohne Fotos wird das doch schwierig, denke ich.
Ich würde aber denken, dass die Gewährleistung auch greifen würde, wenn sich die aufgebaute Platte z.B. nach 5 Monaten erst verzieht, da eine hochwertige Esstischplatte plan sein muss und nicht mit bogenförmiger Wölbung. Da muss dann in der Fertigung etwas schief gelaufen sein.
Würdet Ihr da mitgehen?
Könnt ihr mir eine Empfehlung geben, wie ich jetzt vorgehen kann?
Noch mal eine Mail mit der Bitte/Aufforderung, den Schaden zu beheben? Und dass er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet dazu ist?
Wie könnte hier grob der ungefähre Wortlaut der Argumentation aussehen?
#7
Antwort vom 15. März 2023 | 22:56
Von
Status: Lehrling (1327 Beiträge, 108x hilfreich)
ZitatKönnt ihr mir eine Empfehlung geben, wie ich jetzt vorgehen kann? :
ZitatIch würde den Verkäufer hier gerichtsfest auffordern, seine Pflichten der gesetzlichen Mängelhaftung zu erfüllen. :
Und jetzt?
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