Wie funktioniert das mit der Unterhaltszahlung

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie funktioniert das mit der Unterhaltszahlung

Es betrifft mich zwar nicht, aber ich wurde als Puffer mitreingezogen. Daher würde ich mich gerne etwas auskennen. Hoffe ihr könnt helfen.

- 2 Kinder aus vorheriger Beziehung (7-12)
- 1 Kind in neuer Partnerschaft (2) - zusammenlebend
- In beiden Fällen nicht verheiratet
- Vollzeitjob (unter 2000€ netto)
- Miete liegt bei 300€ wird geteilt

Angeblich hat er kaum noch was zum Leben übrig. Den Nachweis will er aber nicht zeigen, dass er zahlt. Er besitzt kein Auto, zahlt aber der Freundin einen Teil mit.

Meine Rechnung: 502 € + 502 € + 437 € = 1441 € Unterhalt für alle 3 Kinder
Da er nicht mal 2000 netto bekommt, werden die ihm wohl kaum nur noch knapp 550 € zum leben lassen. Oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1248 Beiträge, 472x hilfreich)

Der erste Fehler ist da schon, dass du nicht den zahlbetrag, sondern den Bedarf nimmst. Du musst jeweils noch das Hälfte Kindergeld abziehen.
Dann hat er eine Selbstbehalt. Ist dieser nach Zahlung des Unterhalts nich gewährleistet, ist ercein Mangelfall und es wir ein wenig anders gerechnet.
Da kommt es dann aber auch darauf an, ob er mit jemandem zusammenleben oder nicht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36352 Beiträge, 13542x hilfreich)

1. Schritt: sauber rechnen.
Einkommen der letzten 12 Monate nehmen, incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen u.s.w. Den Netto-Betrag ermitteln.

2. Schritt: diesen Betrag bereinigen um die bekannten Faktoren, kann mal leicht über das www ermitteln.

3. Schritt: prüfen, wie hoch der Selbstbehalt ist, ob eine Herabsetzung des Selbstbehalts in Betracht kommt, z.B. weil man mit jemandem zusammen lebt.

4. Schritt: den nunmehr ermittelten Betrag, der für die drei Kinder zur Verfügung steht, quoteln, sofern ein Mangelfall vorliegt.

5. Schritt: überprüfen, ob es zumutbar ist, einen Zusatsjob anzunehmen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

wirdwerden

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