Hallo,
ich habe Elektronikartikel über einen anderen Namen bestellt, und nicht bezahlt. Nun kam es logischerweise zur Anzeige. Muss der Händler wo ich bestellt habe die Artikel zurücknehmen oder kann er dies verweigern?
Ich frage weil ich diese gerne schon vorher wieder zurückschicken will.
Danke im Voraus, liebe grüße
betrug in tateinheit mit fälschung beweiserheblicher daten
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 03:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug in tateinheit mit fälschung beweiserheblicher daten
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#1
Antwort vom 15. März 2023 | 08:35
Von
Status: Unbeschreiblich (36659 Beiträge, 13627x hilfreich)
Keine Ahnung, wie der geschlossene Vertrag aussieht. Man kann natürlich mit dem Händler verhandeln unabhängig von der Vertragslage, vielleicht nimmt er die Sachen ja zurück. Aber, eine Verpflichtung, nur weil man nicht bezahlen kann, die besteht nicht.
wirdwerden
#2
Antwort vom 15. März 2023 | 08:40
Von
Status: Master (4905 Beiträge, 808x hilfreich)
Zurücknehmen MUSS der Händler die Ware nicht. Und selbst wenn er die Ware annimmt, entbindet das Dich nicht von der Zahlung.ZitatMuss der Händler wo ich bestellt habe die Artikel zurücknehmen oder kann er dies verweigern? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2023 | 10:43
Von
Status: Junior-Partner (5635 Beiträge, 1267x hilfreich)
ZitatMuss der Händler wo ich bestellt habe die Artikel zurücknehmen oder kann er dies verweigern? :
Muss er nicht. Aber Sie müssen zahlen
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