betrug in tateinheit mit fälschung beweiserheblicher daten

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go619711-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug in tateinheit mit fälschung beweiserheblicher daten

Hallo,

ich habe Elektronikartikel über einen anderen Namen bestellt, und nicht bezahlt. Nun kam es logischerweise zur Anzeige. Muss der Händler wo ich bestellt habe die Artikel zurücknehmen oder kann er dies verweigern?

Ich frage weil ich diese gerne schon vorher wieder zurückschicken will.


Danke im Voraus, liebe grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36659 Beiträge, 13627x hilfreich)

Keine Ahnung, wie der geschlossene Vertrag aussieht. Man kann natürlich mit dem Händler verhandeln unabhängig von der Vertragslage, vielleicht nimmt er die Sachen ja zurück. Aber, eine Verpflichtung, nur weil man nicht bezahlen kann, die besteht nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von go619711-60):
Muss der Händler wo ich bestellt habe die Artikel zurücknehmen oder kann er dies verweigern?
Zurücknehmen MUSS der Händler die Ware nicht. Und selbst wenn er die Ware annimmt, entbindet das Dich nicht von der Zahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 1267x hilfreich)

Zitat (von go619711-60):
Muss der Händler wo ich bestellt habe die Artikel zurücknehmen oder kann er dies verweigern?


Muss er nicht. Aber Sie müssen zahlen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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