Gewährleistung bei Set Kauf (Skiset)

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
tlate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Set Kauf (Skiset)

Hallo,
vor 4 Monaten habe ich ein Skiset gekauft (Ski, Bindung, Felle, Aufstiegseisen) jetzt ist ein Ski delaminiert. Der händler hat den Ski beim hersteller reklamiert und dieser erstattet den Ski. Jetzt ist dieser Ski nicht mehr lieferbar und der Händelr will mir den Setpreis des Ski erstatten. Soweit so gut.
Aber mit dem Setzpreis bekomme ich im Einzelkauf keinen gelichwertigen Ski.
Kann ich vom kauf des Set zurücktreten oder den Normalpreis des Ski verlangen?
Vielen Dank für einen Rat!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von tlate):
Kann ich vom kauf des Set zurücktreten

War es denn tatsächlich ein echtes Set?



Zitat (von tlate):
Normalpreis des Ski verlangen?

Verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist beim "bekommen" ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tlate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre denn ein richtiges bzw. nicht richtiges Set?
Die Ski und alle anderen Komponenten wurden vor Ort zusammengestellt montiert und das Fell zugeschnitten. Bei allen Komponenten gab es einen Setpreis.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von tlate):
Kann ich vom kauf des Set zurücktreten
Und was wäre dann der Unterschied? Du bekommst doch jetzt schon den Preis des Sets erstattet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tlate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich habe mich unklar ausgedrückt. Der Händler bietet mir an den im Set reduzierten Kaufpreis des Ski zu erstatten. Nicht das Set als ganzes.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen