Steuernummer privat und Gewerblich?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip429009-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernummer privat und Gewerblich?

Hallo,

Als Hausbesitzer und Vermieter muss man eine Steuererklärung abgeben und erhält dafür eine persönliche Steuernummer (nicht die Steuer-ID). Meine Frage ist: Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet, erhält man nach Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung eine neue Steuernummer für das Gewerbe oder wird die oben genannte persönliche Steuernummer weiterhin genutzt? Der Verkauf soll über eBay Kleinanzeigen erfolgen und als Gewerbetreibender muss man dort ein Impressum hinterlegen. Ich frage mich, ob die Angabe der oben genannten Steuernummer rechtens ist oder ob man unbedingt auf die Steuernummer für das Gewerbe warten muss, bevor man Angebote auf eBay Kleinanzeigen erstellen kann.

wäre eine Sole Angabe rechtens:

Steuernummer (persönlich): [Meine persönliche Steuernummer] (Die Steuernummer für das Gewerbe wird noch beantragt)"


Danke im Voraus

-- Editiert von User am 15. März 2023 12:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

In dem Fall bleibt es bei einer Steuernummer, die jedoch eine andere sein kann als die bisherige.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
ip429009-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wäre eine solche Angabe dann also rechtens und kann losgelegt werden mit ebay Kleinanzeigen :

Zitat (von ip429009-100):


Steuernummer (persönlich): [Meine persönliche Steuernummer] (Die Steuernummer für das Gewerbe wird noch beantragt)"

Danke im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Das ist keine steuerrechtliche Frage.
Nehmen Sie doch Ihre bisherige. Möglicherweise ändert sich diese ja gar nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ip429009-100):
Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet

In DE kann man keine Kleingewerbe anmelden, nur Gewerbe.



Zitat (von ip429009-100):
und als Gewerbetreibender muss man dort ein Impressum hinterlegen.

Richtig.



Zitat (von ip429009-100):
wäre eine solche Angabe dann also rechtens

Nein, wäre sie natürlich nicht.



Zitat (von Cybert.):
Nehmen Sie doch Ihre bisherige.

Davor sollte man sich gleich aus mehreren Gründen hüten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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