Guthaben aus Nebenkosten wie lange einforderbar?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jenny-K
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Guthaben aus Nebenkosten wie lange einforderbar?

Ich habe mich mit meiner Nachbarin (sieht wohnt ein Stockwerk über mir) über unseren Vermieter und die Höhe unserer Nebenkostenvorauszahlungen unterhalten. Dabei ist rausgekommen, dass meine Nachbarin Anfang 2020 für den Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2018 eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat, auf der ein hohes Guthaben zu ihren Gunsten ausgewiesen war. Dieses Guthaben hat der Vermieter jedoch nie an sie ausgezhalt. Sie meinte, der Vermieter hätte als Bedingung für die Auszahlung erstmal ein persönliches Gespräch verlangt, was sie aber nicht führen wollte, da sie Angst vor einer Eigenbedarfskündigung durch ihn hat.

Jetzt will sie demnächst ausziehen und ich habe ihr geraten, dass sie das Geld doch immer noch von ihm einfordern kann weil die Forderung bestimmt nicht verjährt ist. Sie war aber nicht überzeugt, dass das noch möglich sei. Ich würde ihr gern etwas sinnvolles und vorallem substanzielles raten, da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schlimm unser Vermieter hier ist und der einfach jeden abzocken will wo es nur geht. Habe aus Interesse also mal gegoogelt, aber leider nicht allzuviel erfahren dabei.

Es könnte sein, dass die Forderung auf das Guthaben verjährt sei. Die Abrechnung kam 2020, damit müsste meiner Meinung nach die Forderung aber erst zum 31.12.2023 verjähren, richtig?

Da sie nun auszieht, hatte sie sprichwörtlich jahrelang die Möglichkeit, ihre Forderung mit den regelmäßig zu zahlenden Nebenkosten aufzurechnen. Das hat sie aber nicht gemacht. Verfällt dann ihr Anspruch auf das Guthaben? Dazu habe ich widersprüchliche Informationen im Netz gefunden, aber die Möglichkeit ein Guthaben zuvor aufzurechnen scheint wichtig dabei zu sein.

Was meint ihr dazu, kann und sollte sie das Guthaben noch einfordern oder besteht da wenig Aussicht auf Erfolg?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Jenny-K):
Die Abrechnung kam 2020, damit müsste meiner Meinung nach die Forderung aber erst zum 31.12.2023 verjähren, richtig?
Korrekt. Forderungen aus einer wirksam zugestellten Nebenkostenabrechnung unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Korrekt. Das Datum der Abrechnung bestimmt eine Verjährung.

BGH, Beschluss vom 19.12.1990 – VIII ARZ 5/90:
Erst nach erstellter Betriebskostenabrechnung wird ein etwaiger Rückzahlungsanspruch des Mieters fällig.

Und gem § 199 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist

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#3
 Von 
Jenny-K
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke soweit. Damit wäre die Frage der Verjährung geklärt. Spiele es eine Rolle, dass sie jetzt jahrelang Zeit hatte, ihre montlichen Nebenkostenvorauszahlungen mit der offenen Forderung aufzurechnen und auf diesem Weg die offene Forderung zu reduzieren, oder spielt das überhaupt keine Rolle?

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

i

Zitat:
hre montlichen Nebenkostenvorauszahlungen mit der offenen Forderung aufzurechnen

Müßte man prüfen, denn die Betriebskostenabrechnungen für 2019, 2020 + 2021 waren ja inzwischen auch fällig.

Gab es da immer Guthaben oder wurde das Guthaben aus 2019 zu den Vorschüsse gerechnet und bereits berücksichtigt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Jenny-K):
Spiele es eine Rolle, dass sie jetzt jahrelang Zeit hatte, ihre montlichen Nebenkostenvorauszahlungen mit der offenen Forderung aufzurechnen und auf diesem Weg die offene Forderung zu reduzieren, oder spielt das überhaupt keine Rolle?
Das spielt m.E. keine Rolle.

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#6
 Von 
Jenny-K
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Gab es da immer Guthaben oder wurde das Guthaben aus 2019 zu den Vorschüsse gerechnet und bereits berücksichtigt ?

Sie hat mir ihre Betriebskostenabrechnungen für die folgenden Jahre gezeigt. Da wurde das Guthaben aus dem Abrechungszeitraum 2018 niemals irgendwo verrechnet.

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