Hallo, mir wurde erklärt, dass es in der Schweiz, genauer Tessin, folgendermaßen geregelt ist....Ab dem 12. Lebensjahr erfolgt ja eine Erhöhung. Nun sagt mir ein Anwalt, dass das schon einen Tag, nach dem 11. Geburtstag so ist, dass man den Unterhalt erhöhen muss, weil das Kind sich dann im 12. Lebensjahr befindet. Ich hoffe das ist nicht zu kompliziert formuliert. Ist das tatsächlich so? Beste Grüße
Kind in der Schweiz, Unterhaltspflichtiger lebt in Deutschland
15. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2023 | 16:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind in der Schweiz, Unterhaltspflichtiger lebt in Deutschland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 15. März 2023 | 17:09
Von
Status: Wissender (15735 Beiträge, 5699x hilfreich)
Und das ist dann logischerweise direkt nach dem 11. Geburtstag. Was ist denn daran unklar?Zitat.Ab dem 12. Lebensjahr erfolgt ja eine Erhöhung. :
Wenn das so in deren Gesetzen(Verordnungen/ Regularien steht, dann ja, dann ist das so.ZitatIst das tatsächlich so? :
#2
Antwort vom 16. März 2023 | 08:25
Von
Status: Student (2461 Beiträge, 800x hilfreich)
Im deutschen Recht ist die höhere Zahlung sogar schon ab Beginn des Monats fällig, in jenen der Geburtstag fällt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
249.372
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten