Kind in der Schweiz, Unterhaltspflichtiger lebt in Deutschland

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2023 17:16:11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind in der Schweiz, Unterhaltspflichtiger lebt in Deutschland

Hallo, mir wurde erklärt, dass es in der Schweiz, genauer Tessin, folgendermaßen geregelt ist....Ab dem 12. Lebensjahr erfolgt ja eine Erhöhung. Nun sagt mir ein Anwalt, dass das schon einen Tag, nach dem 11. Geburtstag so ist, dass man den Unterhalt erhöhen muss, weil das Kind sich dann im 12. Lebensjahr befindet. Ich hoffe das ist nicht zu kompliziert formuliert. Ist das tatsächlich so? Beste Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Braun2019):
.Ab dem 12. Lebensjahr erfolgt ja eine Erhöhung.
Und das ist dann logischerweise direkt nach dem 11. Geburtstag. Was ist denn daran unklar?

Zitat (von Braun2019):
Ist das tatsächlich so?
Wenn das so in deren Gesetzen(Verordnungen/ Regularien steht, dann ja, dann ist das so.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Im deutschen Recht ist die höhere Zahlung sogar schon ab Beginn des Monats fällig, in jenen der Geburtstag fällt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen