Impressumsnummer Pflicht zur Mailbox

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)
Impressumsnummer Pflicht zur Mailbox

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich habe im Impressum eine Handy Nummer angebeben. Leider bekomme ich zunehmed Anrufe von "anonymer Nummer" gehe ich dran, wird aufgelegt etc.

Nun frage ich mich:

1. Bin ich verpflichtet dran zu gehen? Bzw. kann ich die grundsätzlich anonyme Nummern blockieren?

2. Im Rahmen dessen bin ich generell verpflichtet eine Mailbox einzurichten?

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

1. Nein und nein.
2. Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke sehr.
.Also anonyme Nummern kann/Darf ich nicht blockieren?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
1. Bin ich verpflichtet dran zu gehen?

Nö.
Kann dann halt nur sein, dass man eine Abmahnung bekommt, wenn die Telefonnummer dann nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
1. Bin ich verpflichtet dran zu gehen?

Nein.
Und die meisten, auch größere, Unternehmen sind nicht 24 Stunden rund um die Uhr erreichbar. Nachts z.B. geht meistens niemand ans Telefon.
Zitat:
Bzw. kann ich die grundsätzlich anonyme Nummern blockieren?

Man kann alle Anrufe blocken. Der Anrufer erfährt das ja sowieso nicht, daß er geblockt ist, der erreicht nur niemanden.
Man wird es sich allerdings ggf. zurechnen lassen müssen, daß man zu den üblichen Geschäftszeiten nicht erreichbar war. Und deshalb z.B. nicht rechtzeitig reagiert hat.
Ein Websitebetreiber muss ja z.B. rechtswidrige fremde Inhalte von seiner Seite entfernen, sobald er von dem rechtswidrigen Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde. Macht er das unverzüglich, nachdem er in Kenntnis gesetzt wurde, haftet er nicht für die Inhalte.
Ist er nun aber telefonisch partout nicht erreichbar, weil er gar nicht ans Telefon geht, auch keinen AB eingerichtet hat, oder zufällig oder gezielt einen Anrufer geblockt hat, der ihn über einen rechtswidrigen Inhalt informieren will...

... dann muss er sich das Versäumnis zurechnen lassen, er hat dann eben nicht "unverzüglich" reagiert. Und haftet ggf. entsprechend.

Zitat:
2. Im Rahmen dessen bin ich generell verpflichtet eine Mailbox einzurichten?

Nein. Aber: siehe oben.

Normalerweise weiß man ja aber auch gar nicht vorher, wer da anrufen wird, um über einen rechtswidrigen Inhalt zu informieren. Insofern kann man diesen Anrufe auch gar nicht vorher blocken. Und das Problem ergibt sich in der Praxis gar nicht.

Aber einfach alle Anrufe blocken oder auf alle Anrufe gar nicht zu reagieren - damit schießt man sich u.U. selbst ins Knie.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum entspricht denn meine Telefonnummer nicht mehr dem gesetzlichen Anforderungen?

Ich will ja nicht alle Anrufe blockieren sondern die, die mit bewusst anonymer Nummer anrufen.

-- Editiert von User am 16. März 2023 06:45

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich will ja nicht alle Anrufe blockieren sondern die, die mit bewusst anonymer Nummer anrufen.


Da es keine Verpflichtung gibt, bei einem Anruf seine Nummer preiszugeben, gibt es auch kein Anrecht des Angerufenenen, dass der Anrufer das tut. Ergo blockt man dann, wie oben schon gesagt wurde, ggfs. unzulaessigerweise Anrufer, sodass man sich dann die entsprechenden Rechtsfolgen zurechnen lassen muss.

Im uebrigen ruft nicht jeder "bewusst anonym" an. Die meisten aelteren Telefone uebertragen standardmaessig *nicht* die Nummer. Meine Mutter ruft auch immer als "anonym" an von ihrem Uralt-Festnetz.

-- Editiert von User am 16. März 2023 11:16

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da es keine Verpflichtung gibt, bei einem Anruf seine Nummer preiszugeben,


Das ist nicht ganz so korrekt.

https://dsgvo-gesetz.de/ttdsg/15-ttdsg/

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Also wenn ich so wie heute 23 x Anrufe von anonymer Nummer bekomme, muss ich auch 23 x dran gehen?
nicht im ernst oder?!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Warum entspricht denn meine Telefonnummer nicht mehr dem gesetzlichen Anforderungen?

Wer behauptet das denn?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da es keine Verpflichtung gibt, bei einem Anruf seine Nummer preiszugeben, gibt es auch kein Anrecht des Angerufenenen, dass der Anrufer das tut.

Bei Werbeanrufen gibt es diese Pflicht sehr wohl. Wird die Rufnummer unterdrückt, kann das ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro kosten.
(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/artikel.html)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Harry van Dell behauptet in Beitrag 3 wenn ich nicht dran gehe bei anonymen Anrufen das es dann nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.


Werbeanrufe wäre ja super. Aber scheinbar irgend ein hater hat mich scheinbst auf den Kicker. Anders kann ich mir das Gegrunze und andere obszönitärrn bei dem ersten 3x wo ich dran gegangen bin nicht erklären

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Also wenn ich so wie heute 23 x Anrufe von anonymer Nummer bekomme, muss ich auch 23 x dran gehen?

Nein - aber wenn jemand mit unterdrückter Rufnummer anruft, der Sie darauf hinweisen will "Auf Ihrer Website haben Sie einen rechtswidrigen Inhalt XYZ!", und diese Information erreicht Sie nicht, weil Sie nicht ans Telefon gegangen sind, dann werden Sie unter Umständen mit den Folgen davon leben müssen, daß Sie nicht schnell genug reagiert haben.

Weil Sie das erst erfahren haben, als das Anwaltsschreiben mit der Abmahnung und die einstweilige Verfügung vom Gericht im Briefkasten lagen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Harry van Dell behauptet in Beitrag 3 wenn ich nicht dran gehe bei anonymen Anrufen das es dann nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Unfug editiert.

-- Editiert von Moderator am 17. März 2023 20:04

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja aber dann beisst sich dir katze in den schwanz. Dann muss ich ja doch ständig dran gehen weil ich nicht weiss ob Anruf Nr 17 doch jemand ernsthaftes ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Harry van Dell behauptet in Beitrag 3 wenn ich nicht dran gehe bei anonymen Anrufen das es dann nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Nö, das tat er nicht wie man lesen kann ...



Zitat (von pa517628-35):
Warum entspricht denn meine Telefonnummer nicht mehr dem gesetzlichen Anforderungen?

Schon mal mit den gesetzlichen Anforderungen an die Telefonnummer im Impressum beschäftigt? Offenbar nicht ... ich empfehle den § 5 des Telemediengesetzes (TMG)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Natürlich hast du das gesagt Harry.

Meine Aussage : bin ich verpflichtet dran zu gehen?

Harry
No. Kann nur sein das man dann eine Abmahnung kassiert wenn dann die telefonnummerm nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Und hier würde ich dich bitten mir zu erklären wsrum dem so ist?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Und hier würde ich dich bitten mir zu erklären wsrum dem so ist?


Wozu? §5 TMG sind doch schon genannt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Weil es hier unterschiedliche Aussagen gibt, vor allem ob der Anrufer seine Nummer preis geben muss.


Und im TMG steht was von stãndig. Die können doch nicht verlangen das ich Tag und Nacht ans Telefon gehe. Heute Nacht waren es dann 11x Anrufe.

Was soll ich denn noch tun ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Und im TMG steht was von stãndig.

Genau genommen steht da
...
schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation
...




Zitat (von pa517628-35):
Die können doch nicht verlangen das ich Tag und Nacht ans Telefon gehe.

Nö, die können noch nicht einmal verlangen das man überhaupt ans Telefon geht.
Nur die eventuell eintretenden negativen Folgen muss man dann halt akzeptieren.

Ansonsten hat man während der Geschäftszeiten die Pflichten der Erreichbarkeit zu erfüllen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe aber keine geschaftszeiten. Ergo müsste ich 24h erreichbar sein.

Das ist doch Unsinn, demzufolge könntest du etliche Leute abmahnen.

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich habe aber keine geschaftszeiten.

Selbstverständlich hat man Geschäftszeiten, denn die hat jedes Unternehmen automatisch.

Wenn man sich entscheidet, das diese 24/7/365 sein sollen, dann ist das ok, denn das ist ja eine freie Unternehmerische Entscheidung. Allerdings wird man sich dann halt auch mit den daraus resultierenden Folgen beschäftigen müssen.

Wenn das
Zitat (von pa517628-35):
Ergo müsste ich 24h erreichbar sein.

dann die unerwünschte Folge ist, dann kann man den Betrieb entsprechenden organisieren oder geeignetere andere Maßnahmen ergreifen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich habe aber keine geschaftszeiten.

Selbstverständlich hat man Geschäftszeiten, denn die hat jedes Unternehmen automatisch.

Wenn man sich entscheidet, das diese 24/7/365 sein sollen, dann ist das ok, denn das ist ja eine freie Unternehmerische Entscheidung. Allerdings wird man sich dann halt auch mit den daraus resultierenden Folgen beschäftigen müssen.

Wenn das
Zitat (von pa517628-35):
Ergo müsste ich 24h erreichbar sein.

dann die unerwünschte Folge ist, dann kann man den Betrieb entsprechenden organisieren oder geeignetere andere Maßnahmen ergreifen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Also könnte ich die Geschäftszeiten anpassen wie ich will und theoretisch sagen, Montags 1x Monat von 8:00 - 8:30. Demzufolge müsste ich ja nur dann ans telefon gehen?!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Also könnte ich die Geschäftszeiten anpassen wie ich will

Nun ja, glaubwürdig sollten sie schon sein.



Zitat (von pa517628-35):
Montags 1x Monat von 8:00 - 8:30.

Das dürfte je nach Umsatz, Gewinn und Geschäftsfeld reichlich unglaubwürdige sein.
Aber wenn man mitteilt das die Geschäftszeiten Mo-Fr. von 8-12 Uhr wären, dann sieht das schon anders aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 8x hilfreich)

Das verrückte ist doch, ich verdiene keinem Cent damit, dies ist reiner Blog und trotzdem muss ich Geschaftszeiten angeben?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Das verrückte ist doch, ich verdiene keinem Cent damit, dies ist reiner Blog und trotzdem muss ich Geschaftszeiten angeben?


Das verrückte ist, dass Du nach einer ganzen Weile in der hier diskutiert wurde erst JETZT mit dieser Info rüberkommst

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Das verrückte ist doch, ich verdiene keinem Cent damit

Irrelevant.



Zitat (von pa517628-35):
trotzdem muss ich Geschaftszeiten angeben?

Nein, es ist immer noch kein "muss".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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