Bezahlung wenn Computer automatisiert arbeitet?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Wc123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung wenn Computer automatisiert arbeitet?

Hallo,
ich habe mich gefragt wie das mit der Bezahlung aussieht, wenn man eine Automatisierung entwickelt hat, durch die der Computer für z.B. 100 Stunden voll ausgelastet ist und man währenddessen an nichts anderem arbeiten kann. Also der Computer erledigt eine Aufgabe völlig autonom und läuft Tag und Nacht bis er nach 100 Stunden schließlich fertig ist.
Muss man dann für die vollen 100 Stunden bezahlt werden, oder wie sieht das aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Wc123):
Muss man dann für die vollen 100 Stunden bezahlt werden, oder wie sieht das aus?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Also wenn Sie Angestellter sind und im Zuge Ihres Arbeitsverhältnisses ein Programm entwickelt haben, dass auch nach Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeit noch arbeitet, wird diese Zeit natürlich nicht vergütet.

Sie haben ein Recht darauf eingesetzt zu werden während Ihrer Arbeit.

Mir fallen ehrlich gesagt keine Tätigkeiten ein, die ein Computer 24 Stunden erledigt, für die man dann für diese "Zeit" bezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Wc123):
.......oder wie sieht das aus?
Du musst für deine vertraglich festgelegte Arbeitszeit bezahlt werden. Bei z.B. einem 8h Arbeitstag also für 8h.

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