Hallo , darf ein Vermieter den Zugangs zum Internet und Kabel TV sperren ? Argument nur Hauptanbieter darf man nehmen . Die Anschlussdose ist sehr alt über 30 Jahre , das man da keinen Anschluss anbringen kann .
Es wurde gesagt nur Hauptanbieter als man anderen Anbieter anfragte . Ist das rechtens ?
Vermieter sperrt Zugang zum Internet und Kabel TV Ist das Rechtens ?
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 23:29
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter sperrt Zugang zum Internet und Kabel TV Ist das Rechtens ?
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#1
Antwort vom 15. März 2023 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (109230 Beiträge, 38277x hilfreich)
ZitatIst das rechtens :
In Ermangelung von sinnvollem Kontext nicht wirklich zu beantworten.
Zitatdarf ein Vermieter den Zugangs zum Internet und Kabel TV sperren ? :
Und das macht we wie genau?
#2
Antwort vom 16. März 2023 | 00:38
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Indem bei Nachfrage bei anderen Anbieter man mitgeteilt hatte ,das der andere Anbieter gesperrt ist und nur der Hauptanbieter ( T ) nehmen kann .ZitatUnd das macht we wie genau? :
Beim Einzug hatte man das auch mitgeteilt . Die Kabeldose ist 30 Jahre alt .Man hat keine Kabel dose angebracht für Kabel TV .Mieter möchte aber Internet zugang im Haus haben .Ist der Vermieter verpflichtet dazu für ein Internet zugang zu sorgen ?
-- Editiert von User am 16. März 2023 00:40
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#3
Antwort vom 16. März 2023 | 07:43
Von
Status: Student (2735 Beiträge, 430x hilfreich)
ZitatIndem bei Nachfrage bei anderen Anbieter man mitgeteilt hatte ,das der andere Anbieter gesperrt ist und nur der Hauptanbieter ( T ) nehmen kann . :
Und sie wissen, dass die Sperre vom Vermieter kommt?
Es gibt Anlagen wo manch Anbieter einfach nicht möglich ist.
#4
Antwort vom 16. März 2023 | 09:34
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 62x hilfreich)
Ganz grundsätzlich darf ein Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben, bei welchem Anbieter er seinen Internetzugang haben muss.
ZitatArgument nur Hauptanbieter darf man nehmen :
Ich bin mir nicht so ganz sicher, aber ich interpretiere dieses Zitat so, dass der Vermieter genau das macht?
Dass der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben darf, bedeutet aber noch lange nicht, dass er Installationen vornehmen muss, die es dem Mieter ermöglichen, einen anderen Anbieter zu wählen. Diese Installationen muss der Mieter ggf. selbst bezahlen und wäre, wenn der Vermieter dies will, nach Auszug auch wieder dazu verpflichtet, die Installationen zu entfernen und in den bei Anmietung vorgefundenen Zustand zurückzuversetzen. Der Vermieter ist allerdings verpflichtet, dies auch zu erlauben.
Das kann natürlich ganz schnell dazu führen, dass der gewünschte "günstigere" Anbieter wegen der benötigten Installationen und einer eventuellen Rückbaupflicht im Endeffekt deutlich teurer ist, als der Anbieter, den man mit den vorhandenen Installationen schon jetzt wählen kann.
#5
Antwort vom 16. März 2023 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (109230 Beiträge, 38277x hilfreich)
ZitatEs gibt Anlagen wo manch Anbieter einfach nicht möglich ist. :
Zum einen das.
Mitunter ist das aber auch aus historischen Gründen so ... die Anbieter haben die Infrastruktur bis zum Mieter in die Wohnung finanziert und im Gegenzug die entsprechenden Nutzungsrechte bekommen.
Manchmal auch eine Kombination von beidem.
#6
Antwort vom 17. März 2023 | 09:54
Von
Status: Wissender (14556 Beiträge, 8698x hilfreich)
ZitatIst der Vermieter verpflichtet dazu für ein Internet zugang zu sorgen ? :
Nein.
Er muss nur die Möglichkeit bieten, dass Sie sich selbst (auf Ihre Kosten) einen Internetzugang legen lassen können.
Ein zweiter Anschluss vom Keller in Ihre Wohnung dürfte aber recht teuer sein.
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