Durch Erhöhung der Minijobgrenze Wegfall von Arbeitslosenversicherung

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2023 23:16:08
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Erhöhung der Minijobgrenze Wegfall von Arbeitslosenversicherung

Hallo miteinander,
Was passiert, wenn ich über mehr als 5 Jahre den selben Job beim gleichen Arbeitgeber ausübe, dieser Job aber durch Anhebung der Minijobgrenze plötzlich nicht mehr arbeitslosversichert ist und mir dann im Laufe der nächsten 1,5 Jahre gekündigt wird oder ich selbst kündige? Kann ich mich dann arbeitslos melden und erhalte ich wohl ALG1? Denn ich habe ja in dem Zeitraum von 30 Monaten davor 12 Monate Beiträge geleistet.
Was meint ihr?

Ist echt ne blöde Situation, habe mich immer abgesichert gefühlt und nicht erwartet, dass die Minijobgrenze so sprunghaft ansteigt. Noch ist das rein fiktiv - könnte mit der nächsten Anhebung aber Realität werden.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

An sich war die Erhöhung auf 520€ für diejenigen gedacht, welche bei gleicher Stundenanzahl nun den Mindestlohn von 12€ erhalten.
Wäre es für deinen Chef nicht machbar, dich auf 521€ zu beschäftigen?
Wieviele Stunden arbeitest du aktuell pro Monat?

Bzgl. der "Absicherung" mit ALG1 bei einem Job von nun unter 520€/Monat darf wohl etwas ungläubig geschaut werden?
Dein ALG1 wäre 60% bzw. (mit Kind(er)) 67% des durchschnittlichen Nettos. Wärst du damit echt schon abgesichert??

-- Editiert von User am 16. März 2023 05:32

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich geh jetzt mal davon aus, dass du unter 15 Std./Wo. arbeitest.
Ich würde mich jetzt mal bei der Agentur für Arbeit erkundigen. Eigentlich müsstest du jetzt Alg beantragen können. Es stellt sich nur die Frage, wie dein Nebenjob dann angerechnet wird. Für die Anrechnung eines Nebeneinkommens gibt es einen Freibetrag. Höhe: Durchschnitt der letzten 12 Monate.
Übrigens die Agentur gibt dir Auskunft im Rahmen des § 14 SGB I. Siehe dort Pkt. 1.2.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Für die Anrechnung eines Nebeneinkommens gibt es einen Freibetrag. Höhe: Durchschnitt der letzten 12 Monate.
Der Threadersteller betrachtet das Szenario des Wegfalls gerade dieses (vermeintlichen) und von nun an nicht mehr versicherungspflichtigen Nebenjobs in vielleicht 1,5 Jahren. Auf dieses Szenarion passt dieser Hinweis nicht.

Zitat:
Was meint ihr?
Ich meine, dass Ihre Überlegung überzeugend ist. Wie schon gesagt wurde, können Sie sich aber durch eine entsprechende Auskunft von der Arbeitsagentur "absichern".

Ich frage mich aber auch, ob das Ihr einziges Einkommen ist, wie viel Stunden Sie in der Woche dafür arbeiten und woher Ihr übriges Einkommen stammt. Sollten Sie nach Wegfall dieses "Minijobs" nur teilarbeitslos im Sinne des § 163 SGB III sein, gelten die dort genannten Spielregeln. Die könnten dann zu Ihrem Nachteil sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.03.2023 23:16:08
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ja, Arbeitsamt wird die Frage wohl klären können.
Absicherung hab ich nicht im strengen Sinne gemeint, wie das in den Antworten erfragt wurde. Geht mehr um die Erhaltung des jetzigen Lebensstandards.
Ich arbeite unter 15 Wochenstunden.
Den Arbeitgeber könnte ich schon fragen, aber für den ist doch der Minijob von Vorteil bzgl. seiner Abgaben, oder?

In der Pandemie war von Seiten der Politik immer zu hören, dass die Minijobs weniger werden müssten. Nun bringt die Politik Leute aus dem Midibereich in die Lage plötzlich nur noch mit einem Minijob dazustehen.
Mich ärgerts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

aber für den ist doch der Minijob von Vorteil bzgl. seiner Abgaben, oder? Nein, durchaus nicht. Beim MJ hat er 30 % Abgaben, bei einem Midijob oder einem "normalen Job" nur 20 %.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von White Bichon AM):
Nun bringt die Politik Leute aus dem Midibereich in die Lage plötzlich nur noch mit einem Minijob dazustehen.
Das Einkommen des Midijobs beginnt nun bei 520,01.€ .Der Minijob ist nun bis max. 520,- € nicht sv-pflichtig. Der Mindestlohn soll ja auch weiter steigen, was ergibt sich dann für deinen Lebensstandard? Unter 15 Wo-Stunden arbeiten und evtl. 560,- im Monat...?

Das Amt, was seit Jahrenden Agentur für Arbeit heißt, wird dir höchstens sagen, dass du nur für X Monate innerhalb der letzten 30 Monate Beschäftigung in sv-pflichtiger Arbeit Anspruch auf ALG hättest.
Ob das in 1,5 Jahren noch so ist...?
Zitat (von White Bichon AM):
aber für den ist doch der Minijob von Vorteil bzgl. seiner Abgaben, oder?
Oder auch nicht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.03.2023 23:16:08
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich beende diesen Austausch.
Von mir wurde eine sachliche Frage gestellt. Meine Lebensweise steht nicht zur Debatte.
Dass für mich die Agentur einfach noch Arbeitsamt heißt, zeigt ja wohl, dass ich mit diesem keine Vorerfahrungen habe. Meine Berufsberatung war beim ARBEITSAMT. Ist schon ne ganze Weile her. Was ich zum Teil in den Antworten zwischen den Zeilen lese, sind Vorurteile, die nicht zutreffen.

Allen, die ehrlich Hilfestellung geben wollten, sage ich hiermit noch einmal danke.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Ist denn eine Krankenversicherung aktuell bei dir abgesichert?
Als Midi-Job werden ja Beiträge gezahlt, halb-halb, aber als Mini-Job ja nicht mehr :-/

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von guest-12316.03.2023 23:16:08):
Von mir wurde eine sachliche Frage gestellt.
Welche war das?
Niemand kann heute wissen, was in 1,5 Jahren gilt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von guest-12316.03.2023 23:16:08):
Kann ich mich dann arbeitslos melden und erhalte ich wohl ALG1? Denn ich habe ja in dem Zeitraum von 30 Monaten davor 12 Monate Beiträge geleistet.

Zitat (von Frieder01):
Für die Anrechnung eines Nebeneinkommens gibt es einen Freibetrag. Höhe: Durchschnitt der letzten 12 Monate.
Zitat (von Zuckerberg):
Der Threadersteller betrachtet das Szenario des Wegfalls gerade dieses (vermeintlichen) und von nun an nicht mehr versicherungspflichtigen Nebenjobs in vielleicht 1,5 Jahren. Auf dieses Szenarion passt dieser Hinweis nicht.

Der Hinweis trifft aber das Problem: Nach meiner Meinung kann jetzt Alg beantragt werden (Beiträge wurden gezahlt). Die bisherige Tätigkeit wird jetzt als Nebentätigkeit weitergeführt. Und jetzt stellt sich die Frage, ob es für die fortgeführte (Neben-)Tätigkeit einen Freibetrag von 165€ gibt oder der bisherige Midijobie (über 450€) als Freibetrag für einen Alg-Bezug genommen wird. Zwischenzeitlich bin ich der Auffassung, dass es nur den Freibetrag von 165€ gibt. Auszug aus dem Gesetzestext:
Zitat:
Hat die oder der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, ...


Da die bisherige Tätigkeit nicht "neben einem Versicherungspflichtverhältnis" ausgeführt wurde, wird es den erhöhten Freibetrag nicht geben. Meine Meinung.

-- Editiert von User am 17. März 2023 19:53

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.