Grundbucheintrag nach Testerments

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Panni123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag nach Testerments

Hallo ich habe eine frage...
Erbe 1 Kind bekommt 3/4 vom Nachlass und erbe 2 ehegattin bekommt 1/4 vom Nachlass mit lebenslangem Wohnrecht den Hausrat der gemeinsamen Wohnung.
Wer wird ins Grundbuch als Besitzer der Immobilie eingetragen??
Wieviel Recht hat jeder über die Immobilie zu bestimmen da das Haus ja nicht verkauft wird.
Zb. In der oberen Etage kommt ein Mieter rein wer bekommt die mieteinnahmen?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 83x hilfreich)

Beide Erben werden in Erbengemeinschaft ins GB eingetragen (§ 47 Abs. 1 GBO). Im Übrigen werden die Erben nicht als Besitzer eingetragen, sondern als Eigentümer.
Die Rechte untereinander richten sich erster Linie nach Einigkeit.
Wer und wann die Immobilie verkauft/versteigert wird entscheidet jeder für sich selbst.

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