Erbverteilung bei gemeinsamen Kredit in Ehe

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)
Erbverteilung bei gemeinsamen Kredit in Ehe

Ehepaar (M und W), Zugewinngemeinschaft. M bringt eine Immobilie in die Ehe ein, nach kurzer Zeit wird eine Anschlussfinanzierung über 200.000 Euro von den Eheleuten gemeinsam als Kredit (=beide als Kreditnehmer) aufgenommen. Der Kredit ist als Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Als Eigentümer ist im Grundbuch nur M verzeichnet.

M verstirbt kurze Zeit später und bestimmt per Testament seine Frau W und seinen Sohn S aus vorheriger Ehe zu Erben, jeweils zu 1/2.

Zur einfachen Rechnung sei angenommen, dass vom Kredit noch 150.000 Euro offen sind. Wie hoch ist der tatsächliche Anteil des Sohnes S an diesen Kreditschulden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 84x hilfreich)

Rechnen ist hier Quatsch, da für die Anschlussfinanzierung zunächst W in der Schuld steht. Wenn Kind ebenfalls der Zwangsvollstreckung unterliegen soll, bedarf es eines Titelumscheibung.

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#2
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Rechnen ist hier Quatsch, da für die Anschlussfinanzierung zunächst W in der Schuld steht. Wenn Kind ebenfalls der Zwangsvollstreckung unterliegen soll, bedarf es eines Titelumscheibung.
Das hört sich für mich nach vollkommenen Unfug an. Oder kannst Du das irgendwie belegen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45491 Beiträge, 16177x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Rechnen ist hier Quatsch,


Warum?

Zitat (von AR0710):
Wenn Kind ebenfalls der Zwangsvollstreckung unterliegen soll, bedarf es eines Titelumscheibung.


Wo steht denn, dass es überhaupt einen Titel gibt?

Zitat (von bostonxl):
Wie hoch ist der tatsächliche Anteil des Sohnes S an diesen Kreditschulden?


Nach meiner Auffassung gehört das Darlehen zur Hälfte zum Nachlass, so dass der Anteil des Sohnes daran 1/4 beträgt.

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#4
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung gehört das Darlehen zur Hälfte zum Nachlass, so dass der Anteil des Sohnes daran 1/4 beträgt.
Kannst Du das begründen?

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