Hallo.
Folgender Sachverhalt:
Person A, ledig, erwachsen, Vollzeit berufstätig, wohnt mit seinen Eltern, ebenfalls Vollzeit berufstätig, in einem Einfamilienhaus. Das Haus gehört laut Grundbuch Person A, die Eltern haben Nießbrauchrecht. Nun gab es 2022 eine Investition für 20.000 €, die reinen Handwerkerkosten dafür betragen 6300 €, die Rechnung läuft auf die Eltern und Person A, 20.000 € wurden untereinander aufgeteilt zu 2/3 Eltern und 1/3 Person A. Ist es möglich, die Handwerkerkosten in den jeweiligen Steuererklärungen genauso aufzuteilen (Eltern 4200 zusammenveranagt, Person A 2100), um der 6000 € Grenze zu entgehen? Zudem kämen noch weitere Handwerkerkosten i.H.v 1500 € dazu, die nur auf die Eltern laufen. Können diese auch mit abgesetzt werden? (Also Eltern insgesamt 5700 € und Person A 2100 €). Vielen Dank.
-- Editiert von User am 16. März 2023 12:46
Handwerkerkosten über 6000 € absetzen
16. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2023 | 12:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerkosten über 6000 € absetzen
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#1
Antwort vom 18. März 2023 | 15:49
Von
Status: Philosoph (13100 Beiträge, 4249x hilfreich)
Hallo,
Einfamilienhaus bedeutet ja "ein Haushalt". Und dann ist bei 6.000 Schluss, egal wie und auf wieviele Personen aufgeteilt wird.
Stefan
#2
Antwort vom 18. März 2023 | 16:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besten Dank für die Antwort @ Stefan
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