Kauf eines Gerätes, Verkäufer übeweist Betrag einfach zurück per "PAYPAL"

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
RAT-SUCHENDER-2019
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf eines Gerätes, Verkäufer übeweist Betrag einfach zurück per "PAYPAL"

Hallo, habe folgende Frage:

K (Käufer) kauft bei "Ebay-Kleinanzeigen" bei V (Verkäufer)
ein technisches Gerät.

Vereinbart wird:
170,-- € (inklusive Versand)
V (Verkäufer) ist mit "Paypal" Zahlung einverstanden.

K überweist die 170€ (Inklusive Versand) wie vereinbart per "Paypal".

Bekommt aber kurze Zeit später den Betrag zurücküberwiesen.

Begründung des Verkäufers:
Wegen den Paypal-Gebühren.

Der Käufer solle entweder die Gebühren mitüberweisen,
oder per "Paypal-Friends" 170€ überweisen.

Sonst würde das nichts.

Es war aber vorher "NIE" die Rede von "Paypal-Friends".
Sondern nur von "Paypal" !!

Wer hat Recht ?

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15458 Beiträge, 5653x hilfreich)

Da Warenkäufe generell nicht über paypal friends erlaubt sind: Der Käufer
Die Gebühren gehen zu Lasten des Verkäufers wenn paypal akzeptiert wurde.
Es existiert ein Vertrag, dieser ist zu erfüllen. Der Verkäufer hat die Annahme der Zahlung verweigert. Nun ist er dennoch in der Pflicht die Ware zu liefern. Du solltest jetzt also gerichtsfest eine Frist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Verkäufer in Verzug und es können weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Signatur:

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#2
 Von 
RAT-SUCHENDER-2019
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da Warenkäufe generell nicht über paypal friends erlaubt sind: Der Käufer
Die Gebühren gehen zu Lasten des Verkäufers wenn paypal akzeptiert wurde.
Es existiert ein Vertrag, dieser ist zu erfüllen. Der Verkäufer hat die Annahme der Zahlung verweigert. Nun ist er dennoch in der Pflicht die Ware zu liefern. Du solltest jetzt also gerichtsfest eine Frist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Verkäufer in Verzug und es können weitere Maßnahmen ergriffen werden.


Leider ist der Verkäufer total uneinsichtig.
Reicht es die Frist per "Ebay-Chat" zu senden ?

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#3
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4269 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von RAT-SUCHENDER-2019):
Reicht es die Frist per "Ebay-Chat" zu senden ?
Nein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109659 Beiträge, 38339x hilfreich)

Zitat (von RAT-SUCHENDER-2019):
Reicht es die Frist per "Ebay-Chat" zu senden ?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Aber "Ebay-Chat", dass ist so ziemlich das Gegenteil von "gerichtsfest" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(781 Beiträge, 156x hilfreich)

in Deutsch: Du schickst ihm einen Brief per Einschreiben, er soll dir bis 01.04. das gerät schicken, oder er bekommt Post vom Gericht!

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

Man merkt, dass keiner der Antwortenden ebay-Kleinanzeigen nutzt.
Dort erhält man die Adresse des Verkäufers nicht, ohne dass der sie einem selbst gibt. Selbst ebk kann Sie einem nicht geben, weil die die auch nicht wissen.
Das "gerichtsfeste Einschreiben" wird daher sehr schwer...

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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