Hallo, habe folgende Frage:
K (Käufer) kauft bei "Ebay-Kleinanzeigen" bei V (Verkäufer)
ein technisches Gerät.
Vereinbart wird:
170,-- € (inklusive Versand)
V (Verkäufer) ist mit "Paypal" Zahlung einverstanden.
K überweist die 170€ (Inklusive Versand) wie vereinbart per "Paypal".
Bekommt aber kurze Zeit später den Betrag zurücküberwiesen.
Begründung des Verkäufers:
Wegen den Paypal-Gebühren.
Der Käufer solle entweder die Gebühren mitüberweisen,
oder per "Paypal-Friends" 170€ überweisen.
Sonst würde das nichts.
Es war aber vorher "NIE" die Rede von "Paypal-Friends".
Sondern nur von "Paypal" !!
Wer hat Recht ?
MfG
Kauf eines Gerätes, Verkäufer übeweist Betrag einfach zurück per "PAYPAL"
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Da Warenkäufe generell nicht über paypal friends erlaubt sind: Der Käufer
Die Gebühren gehen zu Lasten des Verkäufers wenn paypal akzeptiert wurde.
Es existiert ein Vertrag, dieser ist zu erfüllen. Der Verkäufer hat die Annahme der Zahlung verweigert. Nun ist er dennoch in der Pflicht die Ware zu liefern. Du solltest jetzt also gerichtsfest eine Frist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Verkäufer in Verzug und es können weitere Maßnahmen ergriffen werden.
ZitatDa Warenkäufe generell nicht über paypal friends erlaubt sind: Der Käufer :
Die Gebühren gehen zu Lasten des Verkäufers wenn paypal akzeptiert wurde.
Es existiert ein Vertrag, dieser ist zu erfüllen. Der Verkäufer hat die Annahme der Zahlung verweigert. Nun ist er dennoch in der Pflicht die Ware zu liefern. Du solltest jetzt also gerichtsfest eine Frist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Verkäufer in Verzug und es können weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Leider ist der Verkäufer total uneinsichtig.
Reicht es die Frist per "Ebay-Chat" zu senden ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein.ZitatReicht es die Frist per "Ebay-Chat" zu senden ? :
ZitatReicht es die Frist per "Ebay-Chat" zu senden ? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber "Ebay-Chat", dass ist so ziemlich das Gegenteil von "gerichtsfest" ...
in Deutsch: Du schickst ihm einen Brief per Einschreiben, er soll dir bis 01.04. das gerät schicken, oder er bekommt Post vom Gericht!
Man merkt, dass keiner der Antwortenden ebay-Kleinanzeigen nutzt.
Dort erhält man die Adresse des Verkäufers nicht, ohne dass der sie einem selbst gibt. Selbst ebk kann Sie einem nicht geben, weil die die auch nicht wissen.
Das "gerichtsfeste Einschreiben" wird daher sehr schwer...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten