BG "Sonderfall"- Fehler b. JC, b.d. Krankenkasse, od. b. Gesetzgeber?

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
mayashu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
BG "Sonderfall"- Fehler b. JC, b.d. Krankenkasse, od. b. Gesetzgeber?

Guten Abend allerseits! Etwas dabei stimmt gewaltig nicht. Vielleicht hat jemand hier die Erklärung?

Ich, 59, erhalte (eine leider sehr kleine) BU-Rente von 2 berufsständischen Versorgungsanstalten, mein Mann ist Vollzeit berufstätig (kein "Großverdiener", im Gegenteil - Gastronomie :/ ). Also BG beantragt - eine äußerst abenteuerliche (um mich elegant auszudrücken) und nervenzerreißende Aktion. Alles was schief laufen konnte ist es auch, irgendwann doch "stolze" 88€ /Mon. bewilligt bekommen. Hauptsache, Kranken- u. Pflegeversicherung werden auch v. JC übernommen (da meine BU-Leistung 470€/Mon. um wenig übersteigt, ist sonst keine Familienversicherung, sondern nur der freiwillig Versichertenstatus möglich, da bleibt davon noch weniger übrig :( ). Heute stellte sich aber folgende Frage: Die Leistungen meiner 2 Versorgungsstellen sehen gesondert Beiträge für Kranken- u. Pflegeversicherung vor. Diese werden direkt an die Krankenkasse abgeführt, sobald ich BG erhalte, also gesetzlich selbst versichert bin. Laut heutigen Telefonat, überweist der JC auch einen Pauschalbetrag an die Kasse. Für mich , wie auch für meinen Mann (als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft)!?? Jeweils 137,60€. WIE BITTE??? Also: der Beitrag v. JC sollte normalerweise meine Versicherung decken, bei meinem Mann wird der Beitrag automatisch von seinem Gehalt abgezogen. Trotzdem kassiert die Krankenkasse für mich Beiträge v. JC + 2 Versorgungsanstalten, für meinen Mann JC+ Prozente vom vollen Gehalt. Angerufen, gefragt. Antwort KK: "es ist einfach so, ich kann Ihnen keine Erklärung dafür geben, Sie sollten das mit dem JC klären". Beim JC hieß es wiederum, es werden Pauschalbeiträge bezahlt, eine Verrechnung mit anderweitigen KK-Beiträgen erfolgt beim JC schon seit Jahren nicht mehr.
Also bei allem Respekt, darunter kann ich nur verstehen, dass das Bürgergeld (sprich die schwer erkämpfte staatliche Hilfe im Not) per Gesetz Versicherungen bereichert, anstatt Bedürftigen Erleichterung zu verschaffen.

Sehe ich das etwa falsch? Oder liegt der Fehler doch anderswo? Und wenn ja - wo und was tun?

Für sachkundige Antworten, bzw. Anweisungen BEDANKE ICH MICH im Voraus.

-- Editiert von User am 16. März 2023 21:01

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27462 Beiträge, 5066x hilfreich)

Zitat (von mayashu):
Jeweils 137,60€. WIE BITTE???
Das wird das JC dir nicht erklären. Das rechnet die Software.
Du und dein Mann brauchen NICHT mehr in die KV einzahlen. Das tut für euch beide= 1BG aus 2 Personen--- nun das JC. Ist das keine Beruhigung und Ersparnis?
Ob die 137,60 pro Person waren oder der Pauschbetrag für jeden--- keine Ahnung. Mir konnte das auch noch nie jemand vom JC oder der GKV erklären.
Zitat (von mayashu):
darunter kann ich nur verstehen, dass das Bürgergeld (sprich die schwer erkämpfte staatliche Hilfe im Not) per Gesetz Versicherungen bereichert, anstatt Bedürftigen Erleichterung zu verschaffen.
Das verstehe ich anders. Bürgergeld ist nicht schwer erkämpft, es steht jedem zu, der bedürftig ist. Ich glaube nicht, dass jemand schwer kämpft, endlich BüG zu erhalten.
Ob sich die KVen an den Beiträgen bereichern? Die geben vermutlich für sehr viele Bedürftige/Kranke sehr viel mehr Geld für Leistungen aus als das, was aus Pauschbeträgen der Sozialträger an Beiträgen reinkommt.
Ich kann auch nicht behaupten, dass meine KV sich an meinen Beiträgen bereichert, weil ich doch so gut wie nie Leistungen in Anspruch nehme.
Solidarprinzip--- schon gehört?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
mayashu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du und dein Mann brauchen NICHT mehr in die KV einzahlen. Das tut für euch beide= 1BG aus 2 Personen--- nun das JC. Ist das keine Beruhigung und Ersparnis?

Bitte um zusätzliche Erklärung. Wenn allein der JC unsere KV u. PV. zahlt und wir NICHT mehr in die KV einzahlen brauchen, sollten doch die Prozente aus dem Gehalt meines Mannes, wie auch die Versicherungsbeiträge aus meiner BU-Rente nicht mehr an die Kasse abgeführt werden, oder? Ja, das wäre eine Erleichterung. Ist aber nicht so. Beides erhält die Krankenkasse weiterhin, ZUSÄTZLICH zu den JC-Beiträgen.

Zitat (von Anami):
Ich glaube nicht, dass jemand schwer kämpft, endlich BüG zu erhalten.

Wenn der eingeworfene Antrag (ca. 1 Pfund beidseitig geduckte DIN A4 Seiten) "beim Scandienstleister" zu 90% verloren geht und erst nach Neuanfertigung wieder auftaucht, wenn ich (als Laie!?!) so viele Fehler feststellen und beim JC reklamieren muss, dass ich innerhalb v. 2 1/2 Monaten bereits den 4. Bescheid erhalte u.v.m., dann darf ich hoffentlich auch sagen, dass das zumindest in meinem Fall eine schwer erkämpfte Hilfeleistung ist.

Zitat (von Anami):
Solidarprinzip--- schon gehört?

Nicht nur gehört, sondern lange Jahre von der anderen Seite (der nicht Bedürftigen) anstandslos mitgemacht. Sarkasmus finde ich daher fehl am Platz.

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#3
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 46x hilfreich)

Also, ich kann dich insofern beruhigen, dass eine freiwillige Versicherung bei JEDER gesetzlichen KK mehr kostet, als die 137,60€, welche dein Jobcenter aktuell bezahlt.
Meine beispielsweise (ich erhalte Grundsicherung nach dem 4ten Kapitel) kostet etwas über 230€!

Insofern gehe ich davon aus, dass dein JC die DIFFERENZ zwischen den BU-Beiträgen und den deiner KK bezahlt und mehr auch nicht.
Da ist wirklich nix mit sich bereichernde Versicherungen!

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#4
 Von 
mayashu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Da ist wirklich nix mit sich bereichernde Versicherungen!

Wenn freiwillig versichert, kostet meine auch 218€. In der jetzigen Konstellation bekommt die KK aber 264€. Und was ist mit meinem Mann? Wieso zahlt das JC zusätzlich für seine (bereits über Jahre hinweg) aus Eigengehalt gedeckte KV??? Das der Krankenkasse verschenkte Geld würde UNS mehr helfen. Scheinbar ist aber die Versicherung bedürftiger als wir... :/

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109659 Beiträge, 38339x hilfreich)

Zitat (von mayashu):
Also bei allem Respekt, darunter kann ich nur verstehen, dass das Bürgergeld (sprich die schwer erkämpfte staatliche Hilfe im Not) per Gesetz Versicherungen bereichert

Wie man das versteht ist einerlei.
Aus Gründen der Vereinfachung zahlen gewisse Institutionen nur pauschale Beträge in das Sozialssytem ein.



Zitat (von mayashu):
anstatt Bedürftigen Erleichterung zu verschaffen.

Das verstehe ich nicht?



Zitat (von mayashu):
dann darf ich hoffentlich auch sagen, dass das zumindest in meinem Fall eine schwer erkämpfte Hilfeleistung ist.

Das geschilderte ist (leider) eher "Standard" ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mayashu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das verstehe ich nicht?

Siehe meine Antwort an MurphysLaw - das Geld, das das JC "aus Gründe der Vereinfachung" der KK schenkt, könnte UNS mehr Erleichterung schaffen (für die Versicherung ist es sowieso bloß "Peanuts" :/ ) .
Zitat (von Harry van Sell):
Das geschilderte ist (leider) eher "Standard" ...

Dann ist es eben nicht nur in meinem Fall, sondern sogar "Standard" eine schwer erkämpfte Leistung. Wer das Gegenteil behauptet, hat eben keine Ahnung... :/

P.S.: Wir kennen uns schon - tötlicher Kangalbiß, remember? ;)

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#9
 Von 
mayashu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Solidarprinzip--- schon gehört?

Übrigens Sarkasmus: BU = gesundheitliche Gründe ------ schon gehört?
Bei berufsständischen Versorgungsanstalten werden Leistungen ausschließlich bei 100%iger BU genehmigt (laut Statistik 0,4 - 0,8 der Versicherten).

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109659 Beiträge, 38339x hilfreich)

Zitat (von mayashu):
für die Versicherung ist es sowieso bloß "Peanuts"

Naja, auch viele kleine Nüsse machen den Lkw voll ...
Ist eher ein verfassungsrechtliches Problem, das man da einen Obolus abgibt ...



Zitat (von mayashu):
P.S.: Wir kennen uns schon - tötlicher Kangalbiß, remember?

Ja, da erinnere ich mich. War eine kleine Hündin das Opfer? Und das Ergebnis bezüglich Bestrafung nicht wirklich erfreulich?



Zitat (von mayashu):
Sorry, bin noch nicht dahinter gekommen, wie Beiträge (weil doppelt) entfernt bzw. gelöscht werden können ...

Der Server hat manchmal "Schluckauf". In der Regel kümmern sich da die Admins.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
mayashu
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist eher ein verfassungsrechtliches Problem, das man da einen Obolus abgibt ...

Änderung bewirken ausgeschlossen? Allein den Kassenbeitrag für meinen Mann an uns anstatt unnötig an die Krankenkasse auszuzahlen, würde die aktuelle Leistung mehr als verdoppeln. Sprich, das wären unsere Lebensmittel für einen Monat anstatt (jetzt) für 1 1/2 Wochen. Wenn man selbst betroffen ist, sind eben die verschenkten Peanuts nicht so leicht zu akzeptieren :( ...
Zitat (von Harry van Sell):
Ergebnis bezüglich Bestrafung nicht wirklich erfreulich?

Per Gesetz erhalten Betroffene GAR KEINE Infos darüber. Also schlimmer als nur "nicht wirklich erfreulich". :[

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27462 Beiträge, 5066x hilfreich)

Zitat (von mayashu):
Bitte um zusätzliche Erklärung.
Ich kann nicht.
Zitat (von mayashu):
Wenn allein der JC unsere KV u. PV. zahlt und wir NICHT mehr in die KV einzahlen brauchen,
Das Jobcenter als Leistungsträger vereinbart mit den KV eine Pauschale. Wie die zustande kommt, konnte mir bisher niemand erklären. Ist aber garantiert gesetzlich geregelt.
Zitat (von mayashu):
Beides erhält die Krankenkasse weiterhin,
DAS hat die GKV dir/euch geschrieben? WAS genau hat sie geschrieben?[/i]
Zitat (von mayashu):
zumindest in meinem Fall eine schwer erkämpfte Hilfeleistung ist.
Sorry, zum Glück ist das nicht zu verallgemeinern und Standard ist es auch nicht.
Zitat (von mayashu):
Sarkasmus finde ich daher fehl am Platz.
Deine Fragestellung verleitete mich dazu.
Zitat (von mayashu):
Das der Krankenkasse verschenkte Geld würde UNS mehr helfen. Scheinbar ist aber die Versicherung bedürftiger als wir... :/
Sarkasmus hilft wirklich nicht.
Zitat (von mayashu):
Allein den Kassenbeitrag für meinen Mann an uns anstatt unnötig an die Krankenkasse auszuzahlen, würde die aktuelle Leistung mehr als verdoppeln.
Seltsames Verständnis von Sozialrecht...Welches JC zahlte jemals einen KV-Versicherungsbeitrag an seine Kunden aus? Das ist mE im gesamten SGB 1 bis 12 nicht vorgesehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109659 Beiträge, 38339x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welches JC zahlte jemals einen KV-Versicherungsbeitrag an seine Kunden aus? Das ist mE im gesamten SGB 1 bis 12 nicht vorgesehen.

Mal wieder nichts verstanden von dem was die Fragerin schrieb?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27462 Beiträge, 5066x hilfreich)

Zitat (von mayashu):
Allein den Kassenbeitrag für meinen Mann an uns anstatt unnötig an die Krankenkasse auszuzahlen, würde die aktuelle Leistung mehr als verdoppeln.
Das habe ich verstanden.
Meine Antwort dazu: Seltsames Verständnis von Sozialrecht...usw.

Weißt du, wo im SGB zu finden ist, dass die KV-Beiträge an die BG zu zahlen wären, damit man die *Bereicherung der KVen* aushebelt?

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