Hallo,
folgendes, ich bin mittlerweile 24 und bekomme vom Landesverwaltungsamt Halbwaisengeld, da meine Mutter Beamtin war. Jetzt habe ich herausgefunden, dass ich für die letzten Jahre eine Steuererklärung hätte machen müssen aufgrund von den 2 Einkommen, jedoch muss ich jeden Monat meinen Einkommensnachweis ans Landesverwaltungsamt schicken, die berechnen dann meinen Anspruch und führen auf der Grundlage auch direkt die Lohnsteuer für das Halbwaisengeld ab, ich selber arbeite auch im öffentlichen Dienst und beziehe somit auch Geld aus öffentlicher Hand und komme logischerweise auch regelmäßig über den Freibetrag.
Jetzt ist die Frage, bin ich auch wenn schon für mich die Lohnsteuer abgeführt wird noch Steuererklärungspflichtig? Ich habe auch noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen eine Steuererklärung abzugeben.
Könnte ich jetzt Probleme bekommen?
MfG
Juljan
Halbwaisengeld und Eigenes einkommen
16. März 2023
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Frage vom 16. März 2023 | 20:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbwaisengeld und Eigenes einkommen
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#1
Antwort vom 16. März 2023 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16039x hilfreich)
Zitatund führen auf der Grundlage auch direkt die Lohnsteuer für das Halbwaisengeld ab :
Auf Steuerklasse 6 vermute ich.
ZitatJetzt ist die Frage, bin ich auch wenn schon für mich die Lohnsteuer abgeführt wird noch Steuererklärungspflichtig? :
Ja
ZitatIch habe auch noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen eine Steuererklärung abzugeben. :
Bei Abgabepflicht wie in Deinem Fall handelt es sich um eine Bringschuld.
ZitatKönnte ich jetzt Probleme bekommen? :
Für jeden Monat Verspätung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25€ festsetzen, sofern es zu einer Steuernachzahlung kommt.
Und jetzt?
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