Erreichbarkeit Arbeitnehmer im Home-Office

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Erreichbarkeit Arbeitnehmer im Home-Office

Guten Morgen,
einem Arbeitskollegen, der im Home-Office arbeitet, hat der Chef in einem Wutanfall bei einem internen Meeting in der Firma Diensthandy und Laptop abgenommen und ihn nach Hause geschickt. Keine Kündigung o.ä.

Nun will er sich mit diesem in Verbindung setzen, hat aber nur die private Email. Wenn er dort den Kollegen anschreibt, muss dieser dann die Nachricht "lesen"? Oder muss der Chef hier per Einschreiben den Kontakt aufnehmen?

Ich persönlich denke, der Kollege müsste sich am Tag später melden und seine Arbeitskraft anbieten, oder?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
.... und ihn nach Hause geschickt

Der Chef selbst also hat diese Aktion gesetzt. M.E. ist es dann auch an ihm, die Situation wieder aufzulösen. Ein 'Muss', wie das zu geschehen habe, gibt es da wohl nicht - alle Wege sind möglich, alle haben möglicherweise sowas wie 'Nebenwirkungen'. Die direkteste Aktion wäre ein Telefonat, was dem Chef möglicherweise am schwersten fallen könnte - er müsste seinen Wutanfall mehr oder minder direkt aus der Welt schaffen. Email wäre nach dem Vorfall reichlich 'beiläufig' - eine Frage des Stils. Einschreiben wieder reichlich offiziell ..
Wie kriegt man die Kuh vom Eis? Auch ein Vermittler könnte tätig werden, wenn der Disput von der Art war, dass beide ihr Gesicht wahren können sollten, und wenn insbesondere dem Chef an Deeskalation gelegen ist.
Freilich ist auch der Kollege nicht gehindert, zur Deeskalation beizutragen; ob gleich am nächsten Tag, sei dahingestellt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Keine Kündigung o.ä.

Nachtrag: Das versteht sich von selbst, dass dieses Nach-Hause-Schicken keine Kündigung sein kann - die bedarf bekanntlich zwingend der Schriftform.
Aber als Hinweis auf das Gewicht dieser Eskalation kann deine Bemerkung ohne weiteres gelten (wobei noch zu entfalten wäre, was 'o.ä.' beinhalten möchte, wenn schon von K die Rede ist).
Genau solche Ungewissheiten solcher 'Wut-Kündigungen' a la 'ich will dich hier nicht mehr sehen' haben am Ende ja dazu geführt, dass die Schriftform obligatorisch geworden ist.
Angesichts der Schwere des Vorfalls bedarf es des Augenmaßes und der Vernunft, wieder aus dieser Situation heraus zu kommen - wenn das denn gewollt ist. Von beiden Seiten.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich persönlich denke, der Kollege müsste sich am Tag später melden und seine Arbeitskraft anbieten, oder?

Das wäre zumindest sinnvoll, um keine Steilvorlage für eine Kündigung wegen "Arbeitsverweigerung" zu liefern.

Das Argument "ohne Diensthandy und ohne Laptop kann ich den Arbeitgeber gar nicht kontaktieren" wird nicht durchgreifen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Ich persönlich denke, der Kollege müsste sich am Tag später melden und seine Arbeitskraft anbieten, oder?
Ich sehe das nicht so. Der Chef hat den MA nach Hause ins Homeoffice geschickt. Im Homeoffice muss der MA natürlich zu Kontakt- und Arbeitszwecken zur Verfügung stehen.
Der Chef kann versuchen auf dem Privattelefon anzurufen (der MA braucht aber nicht zu antworten wenn er nicht möchte), allerdings denke ich, dass es in beiderseitigem Interesse ist sich auszusprechen. Der MA hat sich also lediglich, gemäß Arbeitsvertrag, zur Verfügung zu stellen. Wenn dazu HO vereinbart wurde, dann sitzt der MA jetzt zu Hause und wartet wie es weitergehen soll...........und zwar so lange bis er eine andere Order bekommt.
Ich sehe hier nicht, dass der MA in die Firma fahren müsste solange es dort keine Anwesenheitspflicht (z.B. Meeting) gibt.

Signatur:

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... das hatte ich freilich vorausgesetzt gehabt bei meiner Antwort, dass AN zu den üblichen Zeiten im Homeoffice bereit ist, die Arbeit aufzunehmen. Es steht im gewiss nicht frei, das schöne Wetter für einen Trip zu nutzen o.dgl.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Chef hat den MA nach Hause ins Homeoffice geschickt. Im Homeoffice muss der MA natürlich zu Kontakt- und Arbeitszwecken zur Verfügung stehen.

Klar - aber es gibt ja auch Arbeitnehmer, die weder Handy noch Laptop vom Arbeitgeber haben. Von denen wird trotzdem erwartet, dass sie Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen, z.B. um sich krank zu melden. Dass man private Kommunikationsmittel für eine Kontaktaufnahme (nicht zum Arbeiten) einsetzt, scheint also zulässig zu sein. (Mir wäre jetzt kein Fall bekannt, wo jemand mit "ich war krank, konnte mich aber nicht krankmelden, weil mir der Arbeitgeber kein Diensthandy gestellt hat" durchgekommen ist.)
Die Erwartungshaltung, dass man mit seinem privaten Telefon anruft, um die eigene Arbeitskraft anzubieten, ist nicht zu hoch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Chef hat keine private Nummer vom Kollegen. Die Kernfrage ist für mich, ob der Kollege auf eine Mail des Chefs auf seine private Emailadresse reagieren muss.

Das wird sich sicher wieder einrenken, da bin ich sicher.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Crux liegt im MUSS - der Kollege wird gut beraten sein zu antworten. Man hat ja bekanntlich 'auch schon Pferde kotzen sehen', will hier sagen: wenn's richtig dumm läuft, hat der Kollege heute Netzausfall und Emails kommen nicht an.
Aber ich wundere mich: Homeoffice und keine bekannte Telefonnummer, auch nicht unter Kollegen?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... die Situation - von außen betrachtet - beinhaltet auch eine gewisse und gewiss ungewollte Komik: der Chef nimmt dem MA die Kommunikationsmittel und hat dann seine liebe Not, den zu erreichen.

Auf der anderen Seite verlangt eine Krisensituation von beiden Parteien, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, so einen Eklat einvernehmlich wieder in gangbare Bahnen zu lenken. (Derzeit auf ganz anderem Gebiet wunderbar zu beobachten: Drohnenabsturz). Folglich ist MA durchaus in einer gewissen Pflicht, seinerseits alle Kommunikationskanäle zu bedienen oder offen zu halten. Das kann man vmtl. auch juristisch ganz ordentlich aus Nebenpflichten ableiten, Schäden jeglicher Art zu mindern.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Wenn er dort den Kollegen anschreibt, muss dieser dann die Nachricht "lesen"?

Nö, wie so oft ist auch hier alles freiwillige und das "muss" kommt erst später bei den eventuell unangenehmen Konsequenzen.

Da kommt es dann u.U. auch darauf an, ob der AN die E-Mail dem AG mal mitgeteilt hat oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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