300€ Energiepauschale nicht erhalten -> Steuererklärung

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
felix123frage
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
300€ Energiepauschale nicht erhalten -> Steuererklärung

Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr die 300€ Energiepauschale vom Staat nicht erhalten, da ein alter Arbeitgeber fälschlicherweise meine Steuerklasse 1 blockiert hat und ich dadurch in meinem eigentlichen Job in Steuerklasse 6 gerutscht bin.
Der alte Arbeitgeber war nicht im Stande das Problem zu beheben und ich musste letztendlich durch einen Sperrantrag die Steuerklasse 1 wieder befreien. Zum Stichtag 1.9. war ich daher bei meinem aktuellen Arbeitgeber nicht in Steuerklasse 1 gemeldet, wodurch mir die Energiepauschale nicht direkt ausgezahlt wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die 300€ nun über die Steuererklärung bekommen soll, kann aber keine Informationen finden wie dies funktionieren soll.
Kann mir vielleicht jemand helfen?

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann mir vielleicht jemand helfen? Klar, das Bundesfinanzministerium, welches schreibt: Wenn Steuerpflichtige im Jahr 2022 anspruchsberechtigt sind und keine Auszahlung der EPP durch den Arbeitgeber bzw. keine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10. September 2022 erfolgt ist, dann reicht die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 aus. Neben den dort gemachten Angaben ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von felix123frage):
Mir wurde mitgeteilt, dass ich die 300€ nun über die Steuererklärung bekommen soll


Das ist richtig.

Zitat (von felix123frage):
kann aber keine Informationen finden wie dies funktionieren soll.


Man muss da keinen besonderen Antrag stellen. Dem Finanzamt ist bekannt, wer die EPP bekommen hat. Es prüft auch im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung, ob derjenige die EPP bekommen hat. Wenn das FA feststellt, dass der Steuerzahler noch keine EPP bekommen hat, dann zahlt es diese mit dem Steuerbescheid aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von felix123frage):
kann aber keine Informationen finden wie dies funktionieren soll.

Einfach die Einkommensteuererklärung ausfüllen, abgeben und den Steuerbescheid abwarten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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