Laute Musik bei vier Hauptmietern

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Derjayger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Laute Musik bei vier Hauptmietern

Hallo,

angenommen, einer der vier Hauptmieter hört auch nachts laut Musik, was die anderen drei stört. Könnten sie eine Mietminderung vollziehen oder steht dem im Wege, dass alle Hauptmieter und in gewissem Sinne eine Partei sind?

Beste Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Du bist Mieter? Ganz pauschal: Als Mieter braucht man nächtliche laute Musik nicht zu dulden........ aber keine Regel ohne Ausnahme.

-- Editiert von User am 17. März 2023 10:36

Signatur:

Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9144 Beiträge, 4271x hilfreich)

Zur Sicherheit die Nachfrage: Gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag oder vier Einzelverträge?

Sollte es ein gemeinsamer Mietvertrag sein, dann ist eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter definitiv nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Derjayger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zur Sicherheit die Nachfrage: Gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag oder vier Einzelverträge?


Es ist ein gemeinsamer MV.

Danke für die Info.

Gibt es einen anderen offiziellen Weg?

-- Editiert von User am 17. März 2023 10:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9144 Beiträge, 4271x hilfreich)

Zitat (von Derjayger):
Gibt es einen anderen offiziellen Weg?
Klar. Laute Musik in der Nacht muss nicht geduldet werden. Mögliche Wege: Abmahnung, Polizei rufen (wenn es laut ist), gemeinsame Kündigung aller (im Zweifel über ein Gericht erzwungen).

Aber jetzt mal Klartext: Es sollte doch hoffentlich jedem gesunden Menschen klar sein, dass Nachts keine laute Musik gespielt werden darf. Wenn ihr ihn anspricht, was sagt er dann? Unter vernünftigen Menschen sollte sich sowas doch ohne Gericht lösen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Derjayger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn ihr ihn anspricht, was sagt er dann?


Dass er die Musik braucht weil er so viele Probleme in seinem Leben hat. Das geht schon länger so.

Danke für die Tipps.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9144 Beiträge, 4271x hilfreich)

Dann soll er vernünftige Kopfhörer aufsetzen. Damit kann er sich auch zudröhnen und stört keinen. Wenn er weiter so macht wie jetzt, bekommt er noch viel mehr Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 28x hilfreich)

Falls er sich weigert, Kopfhörer zu kaufen, legt zusammen und kauft welche für ihn.... Das sollte einem die ungestörte Nachtzeit Wert sein, auch "wenn man's nicht müsste".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9972 Beiträge, 4057x hilfreich)

Zitat (von Derjayger):
Gibt es einen anderen offiziellen Weg?

Wenn der Mitbewohner beratungsresistent ist, jedes Mal die Polizei rufen.

Die kommen das erste Mal, mit der höflichen Bitte die Musikleiser zu machen.
Die kommen das zweite Mal, mit der nicht mehr so höflichen Aufforderung die Musik leiser zu machen und vermutlich einer letzten Verwarnung.
Wenn sie das dritte Mal kommen müssen, wird in der Regel die Störquelle eingezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Derjayger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Kopfhörer


wurden mehrfach ausprobiert, aber er lehnt sie ab.
Polizei wäre ein Weg.
Können mehrere Abmahnungen eine Kündigung zur Folge haben? Dafür fertigen wir vermutlich ein Lärmprotokoll an, oder?

Für das weitere Vorgehen relevant sind die schweren psychischen Leiden, die der Person diagnostiziert wurden, die einer rationalen Verhandlung - wir versuchen es seit Monaten - im Weg stehen.

-- Editiert von User am 17. März 2023 14:53

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9144 Beiträge, 4271x hilfreich)

Welche Kündigung meinst du? Ihr könnt ihm nicht kündigen. Ihr könnt nur gemeinsam alle zusammen den Mietvertrag kündigen. Darauf gibt es in der Regel auch ein Recht, welches im Zweifel gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Wenn der Mietvertrag wirksam gekündigt ist, ziehen halt alle gemeinsam aus, sofern der Vermieter nicht mit einem Teil davon einen neuen Mietvertrag abschließen will.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(673 Beiträge, 113x hilfreich)

Problematisch wird das, wenn ihr zwar kündigen wollt, er aber nicht. Bei einem gemeinsamem Mietvertrag haftet ihr üblicherweise alle gesamtschuldnerisch für eventuelle Forderungen des Vermieters, die sich aus dem gemeinsam geschlossenen Mietvertrag ergeben.

Nur als Beispiel: Ihr zieht aus, er aber nicht und er zahlt dann auch nicht mehr die volle Miete. Die Mietschuld kann der Vermieter bei euch eintreiben, und zwar in voller Höhe und nicht nur anteilig.

Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich genau zu überlegen, mit wem man gemeinsame Verträge schließt.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen